Hallo liebes Forum.
Meine Frage lautet: Sind die Fahrtkosten vom und zum Betreuungsort steuerlich geltend zu machen, ähnlich der Kilometerpausch. für Berufspendler, oder sind nur die reinen Betreuungskosten ansetzbar?
Da die Betreuungseinrichtung für mich jeden Tag einen Umweg von 5 Km (einfach) bedeutet.
Gruß Guido