Alles anzeigenDies würde aber eine digitale Signatur Voraussetzen
Ich meine aber: Ausdruck eines nicht signierten PDF-Auszugs per Laserdrucker vs. per Post versanden Auszug ...
Viele Grüße
Sandro
Meine Bankgedruckten (Laser ?) KA haben auf der Rückseite noch einen Erklärungstext, der definitiv NICHT aus einem Laserdrucker kommt sondern von einer Druckerei. Zum anderen ist der KA auch mehrfarbig, was so im Kontoauszugsdrucker meines Wissen nach auch nicht normal ist. In sofern sind bei dem Kreditinstitut, bei dem ich Kunde bin, wohl schon Unterschiede zum PDF (mit oder ohne qeS) vorhanden. Und auf der Abrechnung "meines" Kreditinstitutes steht sogar eine Rechnungsnummer.
BTW: Ich habe gerade einmal ein bischen im Netz nach qeS (QES) gesucht und einige interessante Diskussionen in Richtung elektronischer Rechnungsstellung gefunden. Unter anderem auch Bemerkungen ähnlich wie "Rechnungen sind nur für Geschäftskunden und nur diese müssen signiert werden". Davon steht im übrigen auch nichts im §14 UStG sondern nur §14 Abs 2 Ziffer
"2.
führt der Unternehmer eine andere als die in Nummer 1 genannte Leistung aus, ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen."
Hier geht es also um das Recht eine Rechnung zu erstellen. Bedeutet aber im Umkehrschluss dass, wenn eine Rechnung erstellt wird, sie dann auch den Vorschriften entsprechen muss. Andererseits würde ich kaum bezahlen, wenn ich nicht eine Rechnung bekommen würde. Und man kann das Ganze auch noch breiter treten: Verweis auf §3 UStG in Verbindung mit §§ 4 und 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) könnte man nämlich folgern: Keine Leistung ohne Rechnung.