Fahrten Wohnung - Arbeit

  • Hallo,
    ich bin Auszubildene und habe folgendes Problem.
    Ich bin Hauptwohnsitzlich bei meinen Eltern in Rostock/Warnemünde gemeldet und habe auch eine eigene Wohnung (Zweitwohnsitz) in Teterow wo ich auch arbeite. Berufschule habe ich immer Mittwochs in Warnemünde deshalb sieht mein Wochenfahrplan wie folgt aus:
    Ich fahre Montags von Rostock nach Teterow mit dem Zug, schlafe dann die Nacht in meiner Wohnung.
    Dienstag Abend fahre ich dann zurück nach Rostock, um dann Mittwoch dort zur Schule zu gehen.
    Donnerstag Früh fahre ich dann wieder zur Arbeit nach Teterow, schlafe die Nacht wieder dort.
    Freitag nach der Arbeit fahre ich dann wieder zurück nach Rostock.
    Alle Fahrten ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln.


    Meine Frage ist jetzt was kann ich da wie ansetzen?
    Könnt Ihr mir da helfen?
    Danke schonmal für eure Hilfe.


    LG Steffi

    • Offizieller Beitrag

    Folgendes wäre möglich:


    Die Fahrten jeweils Freitag von Teterow nach Rostock als Heimfahrt zum Erstwohnsitz.


    Die Fahrt von Teterow (Zweitwohnsitz) nach Rostock und zurück als Wegstrecke für die Schule.


    Fraglich ist nur, ob sich eine Einkommensteuererklärung lohnt als Azubi, indem geklärt werden muss, ob Sie überhaupt Lohnsteuer zahlen.
    Denn Sie erhalten nur eine Erstattung, wenn Sie Lohnsteuer zahlen.

  • ja aber ich muss aus anderen gründen eh eine steuererklärung machen ...
    und es geht mir auch son bisschen darum das ich das was ich in der est-erklärung angebe kann ich ja auch beim kindergeld angeben um unter den 7.680 euro zu bleiben ...

  • Es macht auf m.E. jeden Fall Sinn, eine Steuererklärung zu machen, da:


    - die Werbungskosten (und damit die Reduzierung des Einkommens) unter Umständen eine andere Bewertung bei Sozialleistungen haben kann, wenn die Voraussetzungen
    vorliegen
    - oder aber bei dem Ergebnis: Werbungskosten > Bruttolohn (+sonstige Einkünfte/Bezüge) u.U. ein Verlust entstehen kann, den man in die Folgejahre tragen kann und dann
    wirksam Steuererstattungen bekommt, wenn die ersten "richtigen" Gehälter fließen.


    Darüber hinaus tut es unserem übersteuerten teilw. nicht durchschaubaren Steuersystem bestimmt sehr gut, wenn jeder Bürger das Finanzamt mit seiner Steuererklärung bombardiert und man über dieses Weg schneller zur Erkenntniss kommt, das das was zu ändern wäre :rolleyes: :D


    LG Jan

    • Offizieller Beitrag

    Dem ersten Punkt Ihrer Ausführung kann ich nicht zustimmen, da die Werbungskosten separat beim Beantragen von Sozialleistungen angegeben werden müssen und diese mit einer Einkommensteuererklärung aber auch gar nichts zu tun haben.


    Ihr zweiter Punkt macht schon Sinn. Jedoch sind Ausbildungskosten, und hierzu zählen auch die Wege zur Arbeit, gedeckelt bis 4.000 Euro, sodass ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Verlust entstehen kann, wenn man nicht gerade in Ausbildungsberufen steckt, in denen so geringe Vergütungen bezahlt werden. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man von Jahr zu Jahr während der Ausbildung wählen kann, ob man Werbungs- oder Ausbildungskosten geltend macht.


    Und Ihr letzter Punkt geht schon mal gar nicht, da mein Sachbearbeiter sicherlich keine Strukturreform im Steuerrecht anschieben kann, nur weil er sich über zuviel Arbeit beklagt... ?(

  • Hey, mArk78,


    das mit dem Fiskus war ein Scherz, wenn gleich schon denke, dass wenn unten die Stresswelle unerträglich wird, sie sich langsam nach oben fortpflanzt. Grundprinzipien der Demokratie sind nicht allumfassend anwendbar, unabhängig davon aber trotzdem wirksam. Der letzte gravierende Wandel im Service (zumindest in MecPom) war dass die Finanzämter Serviceabteilungen eigeführt haben, in die der Steuerbürger direkt gehen kann und Hilfe bekommt (im Finanzamtsrahmen) und sich nicht wie früher einen Termin bei seinem Sachbearbeiter holen müssen oder zu mageren Servicezeiten aufschlagen müssen. Auch die Servicezeiten wurden erhebelich erweitert. Und sicherlich daher, dass die Mitarbeiter an den sog. Besuchstagen nicht meher in der Lage waren die (schriflichen) Steuererklärungen zu bearbeiten, weil sie "nur" Gespräche mit Steuerbürgern führten. Das nur am Rande.


    Nun zur Steuer.


    Du hast recht und nicht recht. Was für ein Azubi ist es?



    (Diese Ausführung gilt nur für die Erstberufsausbildung und sei hier exemplarisch dargestellt, Quelle ist u. a. BMF-Schreiben vom 4.11.2005, BStBl. 2005 I S. 955 Tz. 4-6)


    Wenn es sich um folgende handelt:


    Ausbildungen in anerkannten Lehrberufen, Ausbildungsberufen, bei Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen und Ausbildungen in Behindertenausbildungsberufen,
    Bei Ausbildungen in einem öffentlich/rechtlichen Dienstverhältnis oder bei Bildungsmaßnahmen, die durch eine staatlich anerkannte Prüfung abgeschlossen werden, sind diese Kosten "Kosten der Berufsausbildung" und in diesem Sinne Sonderausgaben, der Abzug begrenz auf 4,000 € p.a. (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG)


    Sie sind in soweit begrenzt, das hast Du richtig erkannt und können nicht zu einem negativen Ergebnis führen.


    Ein "normaler" Azubi oder Lehrling, der von seinem Arbeitgeber ein kleines Gehalt. Er steht dann in einem Ausbildungsverhältnis und die Aufwendungen sind unbegrenzt als Werbungskosten abziehbar. Und Werbungskosten können zu negativen Ergebnissen führen und sind vor / rücktragsfähig. Das Das generelle Abzugsverbot nach § 12 Nr. 5 EStG greift nicht! (R 9.2 LStR 2008)


    Gute Quelle mit Rechtsverweisen bietet hier das WISO Steuerwiki.


    Zu der Abgabe der Steuererklärung. Das ist Geschmackssache. Grundsätzlich beantragt man Sozialleistungen und gibt die Werbungskosten an, das ist richtig. In letzter Zeit lassen sich aber Wohngeldstelle etc. auch die Steuerbescheide vorlegen. Sie können damit einfache Angaben überprüfen (erst einmal ob es anzugebende Erstattungen gibt oder andere Einnahmen, die man vergessen hatte). Es ist also zu klären, ob man später einmal den Steuerbescheid, der ja auch "Grundlage zur Vorlage bei anderen Behörden" ist, benötigt wird. Wobei ich nicht glaube, dass bei bestehender Antragsveranlagung und Nichtabgabe der Steuererklärung jemand auf die Vorlage des Bescheides verlangen kann.


    Darüber hiaus, glaubt man Presseveröffentlichen, bleiben viele Steuererstattungen beim Fiskus, weil keine Steuererklärung abgegeben wird.


    So, das war etwas ausführlicher. Ich hoffe, es hilft weiter.


    Schreibfehler sind beabsichtig, ich muss nebenbei arbeiten 8o



    LG Janeck