kleinunternehmerin - wieviel darf ich max.einnehmen?

  • guten tag,


    als kleinunternehmerin auf neuem terain möchte ich gern erfragen -
    wieviel darf ich max. einnehmen? - ich habe gehört 17.500 euro.
    betrifft diese summe das einkommen oder die einnahmen.
    freue mich über eine antwort

  • Der Umsatz darf 17500 € nicht übersteigen
    Achtung, bei unterjähriger Gewerbeanmeldung wird der Betrag gezölftelt.

  • vielen dank für die antwort.


    ich kann leider nicht verstehen wie es gemeint ist.
    bedeutet umsatz = einnahme?
    ist mit unterjährig gemeint, das die steuernr. nicht länger als ein jahr? angemeldet ist?
    sie meinen den betrag der über 17500 euro liegt wird ...? was ist gezöffelt?

  • Umsatz ist das, was man einnimmt.


    Das Wort hätte "gezwölftelt" heissen sollen, Tippfehler von mir.
    Das bedeutet, dass wenn das Gewerbe zB im November angemeldet wird, im Erstjahr der Umsatz (17500/12*2=) 2916,67 € nicht übersteigen darf.

  • Oder genauer formuliert:


    Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung
    Voraussetzung für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist, dass bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Der Kleinunternehmer muss gegenüber dem Finanzamt durch jährliche Umsatzsteuererklärung nachweisen, dass der


    - Umsatz im Vorjahr nicht höher war als 17.500,00 EUR und
    - Umsatz im laufenden Jahr nicht höher sein wird als 50.000,00 EUR.



    Kleinunternehmer dürfen bei Option zur Kleinunternehmerregelung in ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen!
    Auch auf Kleinbetragsrechnungen bis 150,00 Euro darf kein Umsatzsteuersatz angegeben werden. Demgegenüber muss auf der Rechnung
    des Kleinunternehmer ein Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung enthalten sein.


    Eintragung auf der Rechnung:
    Es handelt sich um eine steuerfreie Lieferung / Leistung eines Kleinunternehmer gem. § 19 UStG.




    LG Jan