An die Entwicklungsabteilung: Unterstützung weiterer Kontoauszugsspezifikationen gewünscht

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    WISO Mein Geld unterstützt nur den Kontoauszug Typ 3. Sparkassen z.B. senden ihre Auszüge über die HBCI-Schnittstelle über Typ 1 und nur im Internetbanking selbst auch als PDF. Hier eine Übersicht der Typen:

    Kontoauszugsformate nach Spezifikation:


    *HKEKA* Typ 1 = S.W.I.F.T. MT 940


    *HKEKA* Typ 2 = ISO 8583


    *HKEKA* Typ 3 = Druckaufbereitetes Dateiformat (z.B. PDF)


    Wie wäre es, wenn die anderen Typen, vor allem Typ 1, von WISO auch unterstützt werden würden? MT 940 ist schließlich der uralte Standard, der von jedem unterstützt werden sollte, sozusagen als gemeinsamer Nenner.


    Mit freundlichen Grüßen



    Christian Hombach


    _______________________________
    Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden


    electronic banking / Medialer Vertrieb
    Telefon 02761 898-157
    Telefax 02761 898-300

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    vorab zwei Dinge ;)


    1. Ich hoffe die Anrede Du ist ok. Ist hier im Forum zwischen den Usern so üblich und irgendwie ist es für mich schwer hier ein Posting mit Sie zu verfassen
    2. Ob und wie Buhl es implementiert, darauf haben wir keinen Einfluß. Buhl liest hier zwar regelmäßig mit und antwortet auch. Für eine direkte Ansprache ist aber der Support der bessere Weg.


    Nix destotrotz hätte ich einige Fragen und Erklärungen dazu. Das Thema Variante 1 des rechtsverbindlichen Kontoauszug hatten wir schonmal hier im Betabereich des Forum und sind da aber nicht wiklich weitergekommen. Und wenn wir schonmal einen Verfechter des Typ 1 hier haben dann muss ich die Chance nutzen ;)


    WISO Mein Geld unterstützt nur den Kontoauszug Typ 3. Sparkassen z.B. senden ihre Auszüge über die HBCI-Schnittstelle über Typ 1 und nur im Internetbanking selbst auch als PDF.


    Zum allgemeinen Verständnis: MG handhabt den HKEKA Typ 3 momentan wie folgt: Die PDF wird abgerufen und in der Dokumentenverwaltung abgelegt (mit Referenz auf das Konto und der Auszugsnummer als Suchbegriff).


    Wie läuft das in den Programmen der Sparkasse? Wird da eine TXT-Datei mit dem MT940 als Inhalt abgelegt? Oder wird aus dem MT940 eine PDF generiert und abgelegt? Oder ersetzt der HKEKA Typ 1 den HKKAZ oder wird der ergänzend dazu abgerufen? Ist der Inhalt des MT940 HKKAZ und HKEKA identisch?


    Wenn ich bei meiner Bank de Auszug über die Website abhole, dann habe ich dort auch den Rechnungsabschluß aufgelistet (also nicht nur die Buchung, sondern auch den dazugehörigen Text), meine Kreditkartenabrechnung und Mitteilungen wie Zinsänderungen, etc.
    Wenn Ihr nur den Typ 1 liefert, wie übermittelt Ihr dort diese Dinge? Im MT940 ist sowas ja nicht vorgesehen.


    Zitat

    Wie wäre es, wenn die anderen Typen,


    Naja, Typ 2 ist wohl eher ohne Bedeutung oder kennst du eine Bank die den liefert? :rolleyes:


    Zitat

    vor allem Typ 1, von WISO auch unterstützt werden würden? MT 940 ist schließlich der uralte Standard, der von jedem unterstützt werden sollte, sozusagen als gemeinsamer Nenner.


    Der MT940 wird von MG natürlich schon unterstützt - über den HKKAZ. Für die Implementierung des Typ1 gab es hier m.W noch keine oder zumindest kaum Nachfrage.


    Wie gesagt - ob oder wie er implementiert wird - keine Ahnung. Aber ich fände diese Infos - für einen konkreten Verbesserungsvorschlag hilfreich. Leider habe ich keine Bank mit HKEKA Typ 1 um es mal zu testen.
    Wenn ich es implementieren würde, würde ich es wohl so machen: HKKAZ abrufen, HKEKA hinterher und Buchungen die über den HKEKA gekommen sind mit einem entsprechenden Vermerk versehen.


    Viele Grüße


    Sandro


    PS: Warum liefert Ihr eigentlich keinen Typ 3 über HBCI? Dann könnte man den Auszug sogar mit dem eigenen Logo versehen :P


  • Hallo,


    erstmal danke für deine schnelle und kompetente Antwort. Hier meine Stellungnahme zu deinen Fragen:


    man muss hier zwischen zwei Schnittstellen unterscheiden: eine für Internetbanking (Website der Bank) und eine für HBCI/FinTS (Zugriff über eine Software). Im Internetbanking bieten die Sparkassen den Kontoauszug Typ 3 an, für HBCI/FinTS nur Typ 1. Wenn man im Internetbanking den Kontoauszug Typ 3 abholt, ersetzt dieser den herkömmlichen Auszug. Es werden also auch der Rechnungsabschluss, Zinssatzänderungen etc. abgedruckt.


    Wie der Kontoauszug vom Typ 1 aussieht, weiß ich leider nicht, da die Software, die wir in Olpe anbieten, gar keinen Kontoauszug hat. Einige Programme nennen ihre Umsatzabfrage "Kontoauszug". Davon darf man sich nicht in die Irre führen lassen.


    Warum wir nicht den Typ 3 anbieten, fragte ich unser Rechenzentrum auch. Ich erfuhr daraufhin nur, dass dies zur Zeit nicht geplant sei. Wenn nun mehrere unserer Kunden danach fragen sollten, werde ich eine entsprechende Anforderung an das Rechenzentrum stellen. Bisher war es jedoch nur ein Kunde, der danach gefragt hat. Hinzu kommt, dass wir den elektronischen Kontoauszug für unsere Geschäftskunden grundsätzlich nicht freischalten, da das Finanzamt diese Form des Auszugs nicht akzeptiert. Da hat jedes Finanzamt seine eigene Meinung, leider.


    Viele Grüße


    Christian


  • ...
    Warum wir nicht den Typ 3 anbieten, fragte ich unser Rechenzentrum auch. Ich erfuhr daraufhin nur, dass dies zur Zeit nicht geplant sei. Wenn nun mehrere unserer Kunden danach fragen sollten, werde ich eine entsprechende Anforderung an das Rechenzentrum stellen. Bisher war es jedoch nur ein Kunde, der danach gefragt hat. Hinzu kommt, dass wir den elektronischen Kontoauszug für unsere Geschäftskunden grundsätzlich nicht freischalten, da das Finanzamt diese Form des Auszugs nicht akzeptiert. Da hat jedes Finanzamt seine eigene Meinung, leider.


    Viele Grüße


    Christian




    Könnte das daran liegen, dass die FAs den §14 Ziffer 3 des UStG als nicht erfüllt ansehen ( http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html ). Ein Kontoauszug ist wohl hier der Rechnungsposition/Rechnung gleichzusetzen?


    Dieses wird übrigens von fast allen Unternehmen missachtet. Die Unternehmen möchten Kosten für Druck (Gerät, Verbrauchsmaterial), Versand (Umschlag, Porto) und Personalkosten sparen, sind aber gleichzeitig nicht bereit die daraus resultierenden Investitionen zu tätigen. :S


    Einige Unternehmen argumentieren sogar damit, dass diese Vorschrift nur für Geschäftskunden gelten würde (wegen vorlage beim FA). Das geht aber aus dem §14 UStG gar nicht hervor. Der legt dieses nämlich grundsätzlich für alle Rechnungen fest.

  • Hallo zusammen,


    ich mache das mal als 'Sammelantwort' ;)


    Wie wäre es, wenn die anderen Typen, vor allem Typ 1, von WISO auch unterstützt werden würden? MT 940 ist schließlich der uralte Standard, der von jedem unterstützt werden sollte, sozusagen als gemeinsamer Nenner.





    Das wäre theoretisch schön, stellt uns aber vor die von Falk erwähnten Probleme (s.u.). Naja, nicht uns persönlich sondern die Kunden und dann in der Folge wieder uns.


    Beispiel: ein Kunde freut sich, dass er endlich die Kontoauszüge (Typ 1) auch mit MG abholen kann, ignoriert künftig den Automaten und hat alles schön elektronisch. Bei der Steuererklärung hat er für einige Nachweise bisher einfach den entsprechenden Kontoauszug mit abgegeben. Was soll er jetzt machen? Den Auszug mit MG drucken? Wie viele Finanzämter würden das anerkennen? Oder müsste MG irgendwo den Auszug abspeichern und die Signatur dazu? Wo? Und wie bekommt man es dabei noch 'Finanzamtskompatibel'? Plötzlich bekommt der Kunde 200 Euro weniger erstattet und wer ist aus seiner Sicht schuld? Wir, da wir ihm eine 'unbrauchbare' Auszugsfunktion angeboten haben, die ihm nicht das bietet, was er gerne hätte.


    Warnhinweise und Ähnliches helfen auch nicht wirklich, da sie leider oft überlesen werden oder der Leser im Moment des Lesens vielleicht nicht an die erst in vielen Monaten zu erstellende Steuererklärung denkt. Ich weiß, da sollte ich nicht von mir auf andere schließen, aber die Erfahrung sollte wohl schon fast jeder gemacht haben ;)


    Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, nur Typ 3 anzubieten. Weder für die Kunden noch für uns wirklich zufrieden stellend, aber wir sind damit auf der sicheren Seite.






    Wenn ich bei meiner Bank de Auszug über die Website abhole, dann habe ich dort auch den Rechnungsabschluß aufgelistet (also nicht nur die Buchung, sondern auch den dazugehörigen Text), meine Kreditkartenabrechnung und Mitteilungen wie Zinsänderungen, etc.
    Wenn Ihr nur den Typ 1 liefert, wie übermittelt Ihr dort diese Dinge? Im MT940 ist sowas ja nicht vorgesehen.



    Sandro, alter Meister aller Standards, ist dir noch nie aufgefallen, dass diese Dinge im HIEKA definiert sind? Da gibt es neben den Informationen über den Berichtszeitraum und den gebuchten Umsätzen (die in diesem Fall dann halt MT940 wären) noch die Felder 'Informationen zum Rechnungsabschluss', 'Informationen zu Kundenbedingungen' und 'Werbetext' (jeweils Text zu max. 2048 Zeichen) enthalten sind? :P



    Könnte das daran liegen, dass die FAs den §14 Ziffer 3 des UStG als nicht erfüllt ansehen ( http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html ). Ein Kontoauszug ist wohl hier der Rechnungsposition/Rechnung gleichzusetzen?


    Zumindest die Gefahr besteht und wir verzichten (zugegebenermaßen auch im eigenen Interesse) darauf, dass die Kunden deswegen Probleme mit dem Finanzamt bekommen.


    Schöne Grüße


    Karsten Korte

  • An Buhl42:


    Wenn ein Kunde einen Kontoauszug vom Typ 3 abholt, gilt dieser dann bei der Bank als dem Kunden zugestellt? Wenn ja, ergäbe sich hieraus dasselbe Problem mit dem Finanzamt wie bei Typ 1. Wie sieht der Kontoauszug vom Typ 3 in der Praxis eigentlich aus?


    Gruß


    Christian Hombach

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Christian,
    ich bin zwar nicht Karsten, aber ich antworte trotzdem mal. ;)

    Zitat von sparkasse olpe

    Wenn ein Kunde einen Kontoauszug vom Typ 3 abholt, gilt dieser dann bei der Bank als dem Kunden zugestellt?


    Ich kann hier jetzt nur für die Raiffeisenbanken beim Rechenzentrum GAD sprechen.
    Hier wird der Erhalt des Kontoauszugs mit dem Geschäftsvorfall HKQTG bestätigt. Führe ich diese Bestätigung nicht durch, so erhalte ich nach einer gewissen Zeit die Auszüge kostenpflichtig zugesandt. Nachdem ich mein Konto auf die elektronischen Kontoauszüge umgestellt habe kann ich mir keine Auszüge mehr über den Auszugsdrucker holen.


    Zitat von sparkasse olpe

    Wenn ja, ergäbe sich hieraus dasselbe Problem mit dem Finanzamt wie bei Typ 1.


    Wobei bei mir als Privatperson noch niemand einen original Kontoauszug sehen wollte.


    Zitat von sparkasse olpe

    Wie sieht der Kontoauszug vom Typ 3 in der Praxis eigentlich aus?


    In der übermittelten pdf-Datei sind pro A4-Seite einfach 3 normale Kontoauszugsseiten untereinander dargestellt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    ich tue es Karsten gleich ;)


    Sandro, alter Meister aller Standards, ist dir noch nie aufgefallen, dass diese Dinge im HIEKA definiert sind? Da gibt es neben den Informationen über den Berichtszeitraum und den gebuchten Umsätzen (die in diesem Fall dann halt MT940 wären) noch die Felder 'Informationen zum Rechnungsabschluss', 'Informationen zu Kundenbedingungen' und 'Werbetext' (jeweils Text zu max. 2048 Zeichen) enthalten sind? :P


    Ich bin da jetzt vom Typ 3 (bzw. das Äquivalent dazu, was meine Bank im Internet anbietet) ausgegangen. Da steht der Rechnungsabschluß, etc. einfach in der PDF und hab mich dann gefragt wo das beim Typ 1 im MT940 steht - aber du hast recht, dafür gibts im HKEKA eigene Felder für. ;)


    Zitat von "Polle1"

    Wobei bei mir als Privatperson noch niemand einen original Kontoauszug sehen wollte.


    Dto.. Mir ist auch bewußt, dass ich u.U. irgendwann mal - für was auch immer - einen Orignalauszug besorgen muss. Das nehme ich aber in Kauf.


    Zitat

    In der übermittelten pdf-Datei sind pro A4-Seite einfach 3 normale Kontoauszugsseiten untereinander dargestellt.


    Da meine Bank auch am Auszugsdrucker DIN A4 liefert: Wie am Auszugsdrucker.



    Irgendwie habe ich aber immer noch ein generelles Problem mit dem Typ 1 - ich frage mich, was dahinter steht, bzw. wie der gedacht ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der wirklich so gedacht ist, dass eine MT940 abgerufen wird, die Banksoftware macht ein PDF draus und der User speichert das und legt es ab. Und das wird dann als rechtsgültiger Auszug "verkauft". :huh:


    Viele Grüße


    Sandro

  • Da habe ich sowieso ein grundlegendes Verständnisproblem was den elektronisch übermittelten "rechtsgültigen Kontoauszug" angeht. Es sei denn, man würde akzeptieren das MG hier als EDI-Applikation/Software gilt. Andernfalls müsste von den Banken nämlich auf jeden Fall die qualifizierte , elektronische Signatur verwendet werden (was man ja von Seiten der Sparkassen als Marketinginstrument für den Verkauf und die Anwendung der qeS durch den Sparkassenverlag bzw. die Sparkassenorganisationen nutzen könnte) wenn parallel kein Auszugsdruck mehr möglich ist (habe ich aber bei mir so einrichten lassen).

    • Offizieller Beitrag

    Da habe ich sowieso ein grundlegendes Verständnisproblem was den elektronisch übermittelten "rechtsgültigen Kontoauszug" angeht.


    Der ist nicht "rechtsgültig" im Sinne von:
    "Vom Finanzamt anerkannt".


    Er ist rechtsgültig im Sinne von:
    "Wird mit Rechnungsabschluß übermittelt"


    ;)


    Zitat

    Es sei denn, man würde akzeptieren das MG hier als EDI-Applikation/Software gilt. Andernfalls müsste von den Banken nämlich auf jeden Fall die qualifizierte , elektronische Signatur verwendet werden (was man ja von Seiten der Sparkassen als Marketinginstrument für den Verkauf und die Anwendung der qeS durch den Sparkassenverlag bzw. die Sparkassenorganisationen nutzen könnte) wenn parallel kein Auszugsdruck mehr möglich ist (habe ich aber bei mir so einrichten lassen).


    Ein qualifizierte Signatur der Rückmeldungen durch das Kreditinstitut ist m.W. im HBCI nicht vorgeshen. Einzig und allein die PDF-Datei als solches könnte vom Kreditinstitut signiert sein - ist sie in der Regel aber auch nicht, sondern nur schreibgeschützt ...


    Viele Grüße


    Sandro

  • Da hier ein PDF (Datei) als Download nach einer entsprechenden Transaktion (Anforderung des Kontoauszugs) übermittelt wird, sollte auch eine entsprechende Signatur möglich sein. Die hat übrigens der Aussteller bzw. ein von Ihm beauftragter Dienstleister zu tätigen (macht mein Arbeitgeber übrigens bei allen unseren elektronisch versendeten PDF-Rechnungen).

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Falk,


    wie gesagt: Die Signatur könnte nur im PDF selbst erfolgen (wie z.B. im Acrobat vorgesehen).
    Eine Sigantur "außerhalb" des Dokumentes mit Hilfe einer 2. Datei (wie z.B. bei den Buhl oder Telekomrechnungen) ist im HBCI nicht möglich.
    Der Kunde fragt nach HKEKA und die Bank liefert HKEKA zurück. Das Antwort Segment darf an der dafür vorgesehenen Stelle nur die PDF-Datei enthalten (ob dies signiert ist oder in welchem PDF Format/Version diese ist, ist wiederum egal). Eine zusätzliche Datei mit der Signatur entspräche nicht dem HBCI-Standard und würde wahrscheinlich so ziemlich jede Software abschießen.
    Eine Signatur beim Typ 1 ist weder möglich noch vergesehen, da hier nur der MT940 im Textformat (und die Rechnungsabschlußinfos ;) ) übermittelt wird.


    Viele Grüße


    Sandro

  • Deshalb würde ich auch Typ 1 nicht als rechtsgültig sehen, denn das kann er nur dann sein, wenn MG als EDI Applikation gilt. Denn (§14 UStG) fordert für die elektronische Übermittlung von Rechnungen (wohl gleichzusetzen mit Rechnungsabschluss der Bank) die qeS oder bei Einsatz von EDI


    "(3) Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch 1.
    eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder2.
    elektronischen Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches (ABl. EG Nr. L 338 S. 98, wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten, und zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung auf Papier oder unter den Voraussetzungen der Nummer 1 auf elektronischem Weg übermittelt wird."
    Insofern bewegen sich auch die Banken hier auf "dünnem Eis".

  • Hallo Leute,


    jetzt melde ich mich mal als der "eine Kunde" der Sparkasse Olpe nochmal zu dem Thema zurück.


    Also von mir als Privatkunde hat das Finanzamt noch nie einen rechtsgültigen Auszug verlangt.
    Originale werden von mir grundsätzlich nicht weitergegeben und wie bitte schön will das FA
    feststellen ob eine eingereichte Kopie mit dem Original identisch und nicht verfälscht worden ist.


    Selbst bei Klasse 3 Auszügen ist die Rechtsverbindlichkeit mit dem Ausdruck wohl hin.
    Oder wie bitte schön will der Finanzbeamte die Signatur testen.
    Und mir ist auch nicht bekannt das das FA die PDF's zusenden lässt.


    Ich habe beim FA schon einfache Umsatzlisten meines Homebankingprogrammes eingereicht
    um Zahlungen nachzuweisen und die wurden ebenfalls akzeptiert.


    Im allergrößten Notfall gehe ich zu meinem Institut die mir aus dem Archiv einen entsprechenden
    Auszug drucken und die Echtheit bestätigen, selbst wenn es für den Fall kostenpflichtig wäre.


    Ich denke das Szenario das die Buhl Entwicklungsabteilung hier aufstellt gibt es gar nicht.
    Ein nicht zu überlesender und extra zu bestätigender Hinweis beim Einschalten der Funktion
    den Klasse 1 Auszug abzurufen würde meines Erachtens reichen. Jeder der das ignoriert ist
    selber Schuld.


    Tatsache ist des Starmoney und Moneyplex die Auszüge Klasse 1 abrufen warum also MG nicht auch. (Macht es MG als einzige Software richtig? - Wie war das mit dem Geisterfahrer) Bei Instituten die Klasse 3 zur Verfügung stellen werden diese abgerufen, bei Instituten
    bei denen das nicht der Fall ist wird auf andere Methoden zurückgegriffen.
    Meinetwegen bezeichnet es nicht als rechtskräftigen Auszug, so kann auch keiner auf die
    kommen es wäre einer, aber die Funktion ist da und Ihr lasst die Sparkassenkunden nicht im Regen stehen.


    Ich wundere mich allerdings das ich scheinbar der einzige MG Nutzer bin der ein Sparkassenkonto unterhällt und gleichzeitig versucht seine Kontoauszüge über das Programm
    abzuwickeln.


    Schlussendlich sollte sich eine Seite bewegen.
    Entweder die Sparkasse stellt Kontoauszüge Klasse 3 zur Verfügung, oder Buhl baut die Funktion ins Programm ein auch anders klassifizierte Auszüge abzurufen.
    Aber bitte schön nicht auf dem Rücken der Kunden austragen. Es dürfte nicht wenig Sparkassen geben und man sollte meinen das sich Buhl vor der Programmierung auch mit diesen zusammensetzt und eine für beide Seiten tragbare Lösung findet, oder sehe ich das falsch.


    Ich bin auf jedenfall der Meinung, dass wenn Kontoauszüge angeboten werden, dies auch
    umfassend passieren sollte. Dies kann übrigens für beide Seiten gelten.


    Gruß


    Thomas

  • Ich gehe mal nicht davon aus, dass die SPK Olpe alles alleine macht. Die sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an ein Sparkassen-Rechnzentrum angeschlossen, die ihnen auch dabei helfen können BEIDE Arten zu unterstützen. Was nict heißen soll, das hier nicht auch Buhl gefordert wäre. Aber wirklich "rechtssicher" sind die KA wohl doch nur in Original gedruckter Ausführung der Bank oder in der QES-Form. Die KA habe ich übrigens schon bei Behörden im Original vorlegen müssen. Die machen sich dann selbst Kopien. MG Ausdrucke wurden nicht akzeptiert.


  • Hat jemand Erfahrungen damit, ob Finanzämter diese Auszüge akzeptieren?

    Es geht noch nicht einmal darum, ob der einzelne FA-Mitarbeiter das so akzeptiert. Im Zweifellsfall (z.B. Rechtsstreit) kann sich doch der Gegner (Finanzverwaltung, Zivilrechtsstreit o.a.) auf die Hinterbeine stellen und den ausgedruckten KA als Beweis ablehnen. Ein mit QES versehener Ausdruck gilt aber im Rechtsverkehr als Original. Und gerade die Sparkassen sollten doch mit S-Trust in der Lage sein, solche PDFs zu liefern!


    Ausserdem würde das wohl auch der Akzeptanz der QES weiterhelfen.

  • Hallo Falk1,


    mir ist allerdings immer noch nicht klar wie das FA feststellen will ob der Ausdruck des PDF's der Klasse 3 rechtsgültig ist.
    Und was anderes als den Ausdruck wirst du ihm nicht zu Verfügung stellen können.
    Mir ist auch klar das es sicherlich Fälle geben wird in denen das Finanzamt Originale sehen möchte, aber was ist in diesem Fall?
    Nimmts du dann die PDF's mit zum FA damit dort die digitale Signatur ausgelesen werden kann, ich weiß nicht ob die
    Fremddateien überhaupt auf Ihren Rechnern öffnen können bzw. dürfen (Sicherheit).
    Hat hier vieleicht einer schon mal Erfahrungen damit gesammelt?
    In dem Fall das nur die Originale der Bank akzeptiert werden ist doch auch die Sache mit dem Klasse 3 Auszug hinfällig
    und dann sehe ich auch kein Problem die anderen Auszugsarten zu implementieren.


    Zur vorletzten Antwort:
    Herr Hombach, hat mit dem Rechenzentrum der Sparkasse gesprochen, es ist deren Aussage das bisher keine Anfragen
    zu Klasse 3 Auszügen an diese gestellt wurden. Vieleicht kann Herr Hombach dies nochmal an diese weitergeben, zwecks
    Anfrage der Implementieung und Klärung des Themas Rechtsgültigkeit.


    Gruß


    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    In dem Fall das nur die Originale der Bank akzeptiert werden ist doch auch die Sache mit dem Klasse 3 Auszug hinfällig
    und dann sehe ich auch kein Problem die anderen Auszugsarten zu implementieren.


    Es werde - je nach FA - durchaus auch Kopien akzeptiert


    Und zwischen einem PDF Typ 3 und einem Typ 1 sehe ich schon noch einen Unterschied.


    Typ 3 wird so wie er ist geliefert und gedruckt. Ist im Auszug was falsch, ist die Bank der Schuldige.


    Beim Typ 1 ist das etwas anders, hier müsste die Banksoftware aus den Rohdaten (MT940) einen Auszug generieren. Dazu sind in MG 4 Komponenten beteiligt: DDBAC.net, LetsTrade, MG und der PDF-Generator.
    Nun stell dir mal vor auf Grund einer sepzifischen Einstellungen auf deinem System (Landes, Währungs, Codierungseinstellungen, was auch immer) steht im Rechnungsabschluß statt Zinsgutschrift 35,00 EUR jetzt 3500,00 und du gibst das, weil nur überflogen so beim FA an.
    Wer ist dran Schuld?
    Wie ich oben schon schrieb: Ich für meinen Teil glaube nicht, dass dies ursprünglich mal so von den Erfindern des HKEKA gedacht war. Wobei es natürlich auch reichlich sinnlos wäre einen MT940 ans FA zu senden ;)


    Zitat

    es ist deren Aussage das bisher keine Anfragen zu Klasse 3 Auszügen an diese gestellt wurden. Vieleicht kann Herr Hombach dies nochmal an diese weitergeben


    Na wenn es da noch nie Anfragen gab, warum stellt die SPK dann im Internet keinen MT940 sondern PDFs bereit ;)

    Zitat

    Klärung des Themas Rechtsgültigkeit.


    Da braucht es eigentlich keine Klärung und weitere Diskussion, hier hat Falk1 uneingeschränkt recht.
    Hier hängt es aber sicher auch vom Sachbearbeiter der Behörde ab, ob er einen Ausdruck akzeptiert oder nicht.
    Wobei die Chance sicher größer sind mit Banklogo anstatt mit MG Logo in der Kopfzeile (obwohl völlig unbegründet).
    Ich werde trotzdem weiterhin meine PDF-Auszüge im InternetBanking laden und es im Kauf nehme ggf. irgendwann (kostenpflichtig) eine Zweitschrift zu bestellen.


    Viele Grüße


    Sandro

  • Na wenn es da noch nie Anfragen gab, warum stellt die SPK dann im Internet keinen MT940 sondern PDFs bereit


    Der elektronische Kontoauszug ist eine Serviceleistung der Sparkasse, die für deren Privatkunden bestimmt ist, da diese nicht so sehr (oft gar nicht) auf Originalauszüge angewiesen sind. Da die meisten Privatkunden das Internetbanking nutzen und keine Software, wurde die Funktion auch nur hierfür komfortabel ausgestaltet. Der Normalkunde möchte keine MT940-Dateien haben, sondern fertige PDFs. Wenn er es aber wünscht, kann er nach dem Speichern als PDF den Auszug im MT940- oder im CSV-Format exportieren.


    Der Zugang zum Onlinebanking für Software wie z.B. MG erfolgt über eine andere Schnittstelle. Hier stellt sich für das Rechenzentrum der deutschen Sparkassen die Frage, ob die Zielgruppe, also private Kunden, in dem Maße Software nutzt (s.o.), dass es sich lohnt, den Geschäftsvorfall HKEKA Typ 3 zu implementieren. Ich kann den Aufwand hierfür nicht einschätzen, aber ich weiß, dass das Rechenzentrum (Finanz Informatik: www.f-i.de) ständig mit Anfragen von Sparkassen und deren Kunden beschäftigt ist und zwangsläufig nicht alle umsetzen kann.


    Für Kunden, die sicher gehen wollen, empfehle ich, dass sie ihre Auszüge am Kontoauszugsdrucker holen. Wenn sie sie dort abgeholt haben, können sie sie immer noch im Internet bekommen, so dass sie sie elektronisch archivieren können. Der umgekehrte Weg ist nicht möglich. Einmal abgeholte Auszüge, egal ob am Drucker oder im Internet, kommen nicht mehr aus dem Kontoauszugsdrucker heraus. Wer den Weg zum Kontoauszugsdrucker scheut, kann mit der Sparkasse vereinbaren, dass ihm die Auszüge in einem bestimmten Rhythmus zugesandt werden. Die Kosten für ihn bestehen i.d.R. nur aus Porto. Auch hierbei ist zu beachten, dass er nur bereits abgeholte Auszüge im Internet abruft.