Wann muss die Einkommenssteuererklärung abgeben?

  • Hallo zusammen,


    grundsätzlich: wer muss Steuererklärung abgeben?


    Konkret: ich habe für 2006 die Einkommenssteuererklärung für meine Mutter abgegeben. Nachzahlung 760 €uro. Find ich natürlich ganz schön happig. Sie ist nun in "Altersteilzeit" und hat sowieso verringertes Einkommen und muss nun soviel Steuer nachzahlen? Das kann doch nun wirklich nicht sein? Hab mit Sicherheit in der Software was vergessen?


    Jetzt verlangt das Finanzamt vierteljährlich einen Betrag von ca. 120 €uro... muss Sie zahlen?


    Freue mich über jede Hilfe! Bin ziemlich am verzweifeln.


    Vielen Dank schon mal im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen


    Hakan

  • grundsätzlich: wer muss Steuererklärung abgeben?


    Natürliche Personen (§ 1 BGB), die ihren Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland haben, sind unbeschränkt mit ihrem Welteinkommen einkommensteuerpflichtig. Die sachliche Steuerpflicht erstreckt sich dabei auf die sieben Einkunftsarten (§ 2 EStG). Die jeweiligen Einkünfte sind:
    * Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    * Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    * Einkünfte aus selbständiger Arbeit
    * Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    * Einkünfte aus Kapitalvermögen
    * Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und
    * sonstige Einkünfte

    Zitat

    ich habe für 2006 die Einkommenssteuererklärung für meine Mutter abgegeben. Nachzahlung 760 €uro. Find ich natürlich ganz schön happig. Sie ist nun in "Altersteilzeit" und hat sowieso verringertes Einkommen und muss nun soviel Steuer nachzahlen? Das kann doch nun wirklich nicht sein? Hab mit Sicherheit in der Software was vergessen?


    Ich empfehle Dir, einen Steuerberater zur Hilfe zu nehmen. Wenn der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist, besteht unter Umständen die Möglichkeit des Widerspruchs. Ansonsten wird Deine Deine Mutter wohl zahlen müssen.

    Zitat

    Jetzt verlangt das Finanzamt vierteljährlich einen Betrag von ca. 120 €uro... muss Sie zahlen?


    Das ist die logische Konsequenz aus dem Steuerbescheid. Das FA geht davon aus, dass das Steueraufkommen Deiner Mutter zukünftig nicht geringer sein wird und möchte daher nun eine Vorauszahlung auf die zu erwartende Steuerschuld haben.
    Ja, du musst zahlen. U.U. kann der Betrag verringert werden, d.h. aber dass Du bzw. Deine Mutter oder Dein Steuerberater mit dem FA in Kontakt tritt.

  • Hallo Hakan,

    grundsätzlich: wer muss Steuererklärung abgeben?

    hierzu findest Du bei Google haufenweise Infos.


    Konkret: ich habe für 2006 die Einkommenssteuererklärung für meine Mutter abgegeben. Nachzahlung 760 €uro. Find ich natürlich ganz schön happig. Sie ist nun in "Altersteilzeit" und hat sowieso verringertes Einkommen und muss nun soviel Steuer nachzahlen? Das kann doch nun wirklich nicht sein? Hab mit Sicherheit in der Software was vergessen?


    Jetzt verlangt das Finanzamt vierteljährlich einen Betrag von ca. 120 €uro... muss Sie zahlen?

    Zur Wahrung der Fristen sollte Deine Mutter sofort Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Der muss noch nicht mal begründet sein, sondern Sie kann darauf verweisen, dass eine Begründung später nachgereicht wird. Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids. Selbst wenn die Frist verstrichen ist (z.B. fünf Wochen) auf jeden Fall probieren und auf "Gnade" hoffen.


    Ja, Deine Mutter muss auf jeden Fall zahlen. Steuerschulden müssen auch dann gezahlt werden, wenn sie einen Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt hat. Sollte dem Einspruch stattgegeben werden, erhält sie die zuviel gezahlte Steuernachzahlung wieder erstattet (hier kann Deine Mutter dann Zinsen geltend machen)


    Ob Du was falsch gemacht hast mit dem Programm kann ich Dir leider nicht sagen... 8|

    Viele Grüße,
    Claus


    (Geld ist nicht alles ... aber es beruhigt ungemein, wenn man es hat.)

  • hi,


    danke für die superschnelle Antwort.


    Hier noch paar Ergänzende Angaben: Sie ist Witwe, d. h. bezieht die Rente von meinem verstorbenen Vater. So wie ich das verstehe, wird dieses Einkommen nicht versteuert, so dass man es mit der Einkommensteuererklärung versteuert. Aber ist Sie denn tatsächlich verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?


    Dank u. Gruß

  • Zitat von Hkhan82

    Sie ist nun in "Altersteilzeit" und hat sowieso verringertes Einkommen und


    Zitat von Hkhan82

    Sie ist Witwe, d. h. bezieht die Rente von meinem verstorbenen Vater.


    Sie ist ja wohl nicht nur Witwe ...
    und es hat ja wohl auch steuerpflichtige Einnahmen gegeben...


    Nimm fachlichen Rat in Anspruch. Das Kind ist es jetzt sowieso erstmal in den Brunnen gefallen.

  • Hier noch paar Ergänzende Angaben: Sie ist Witwe, d. h. bezieht die Rente von meinem verstorbenen Vater. So wie ich das verstehe, wird dieses Einkommen nicht versteuert, so dass man es mit der Einkommensteuererklärung versteuert. Aber ist Sie denn tatsächlich verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?

    Die Steuerpflicht besteht ein Leben lang. Das betrifft auch das Rentenalter. Lediglich die Höhe der Steuerzahlung ist unterschiedlich und abhängig von Höhe und Art der (sonstigen) Einkünfte. Renteneinkünfte sind in Deutschland mit dem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig. s. § 22 EStG Abs. 4 EStG http://www.steuernetz.de/aav_s…ra22.faces?currentModule= i.V.m. § 55 EStDV http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estdv_1955/.

    Jede(r), der Einkünfte hat, muss für das Jahr in dem die Einkünfte angefallen sind, eine Steuererklärung abgeben. Ob es sich dabei um eine Lohnsteuer- oder Einkommensteuer-Erklärung handelt hängt von der Höhe des Einkommens ab.

    Viele Grüße,
    Claus


    (Geld ist nicht alles ... aber es beruhigt ungemein, wenn man es hat.)

  • Das kommt davon , wenn Fragen nicht da gestellt werden, wo sie hingehören...


    Prinzipiell regelt die Pflicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung die §§ 149 AO, 25 EStG, 46 EStG und 56 EStDV.


    Nachdem die Mutter Witwenrente bezieht, und Bezüge in Altersteilzeit, ist sie zur Abgabe verpflichtet.
    Nachdem von der Rente kein Steuerabzug vorgenommen wird, ist dieser mit der ESt-Erklärung zu bezahlen.
    Damit bei der ESt 2007 nicht wieder eine hohe Nachzahlung entsteht, sind die Vorauszahlungen zu tätigen.


    Ob alles tatsächlich so seine Richtigkeit hat, sollte man im Zweifel vom Fachmann überprüfen lassen.