Aldi Quittung: keine MWSt ausgezeichnet - und nun?

  • Hallo,


    Ich habe heute bei Aldi einige Büroartikel gekauft. Gerade wollte ich den Betrag buchen, da stelle ich fest, dass überhaupt keine MWSt ausgewiesen ist. Sehr ärgerlich, dass ich das nicht vorher gesehen habe :(


    Wenn ich richtig informiert bin, kann ich die Vorsteuererstattung damit vergessen, richtig? Die Frage ist dann, wie ich den Betrag buche. Brutto als umsatzsteuerfreie Ausgabe?


    Viele Grüße,
    Andre

  • Danke für die Antwort und die nützlichen Links.


    Die Quittung beinhaltet aber keinen (mir ersichtlichen) Hinweis auf den anzuwenden Steuersatz, entspricht also meinem Verständnis nach nicht dem in §33 genannten Punkt 4. Damit dürfte die Quittung keine Rechnung in Sinne des Paragraphen sein. Ich gehe also davon aus, dass ich nicht einfach auf eigene Faust ausgehend von 19% die in § 35 genannte Aufteilung in Entgelt und Steuerbetrag machen kann, oder?


    Ich kann bei Interesse auch die eingescannte Quittung zur Verfügung stellen.


    Viele Grüße,
    Andre

  • Dann nimm die Quittung, gehe damit zum Aldi und bitte darum, Dir eine FA-sichere Quittung auszustellen. Fertig!


    Allerdings wundert es mich ein wenig, da die heutigen Kassensysteme normalerweise immer FA-sichere Quittungen ausstellen.


  • Allerdings wundert es mich ein wenig, da die heutigen Kassensysteme normalerweise immer FA-sichere Quittungen ausstellen.


    Das wundert mich bei de Gebrüdern überhaupt nicht. Das ist in meinen Augen Kalkül von denen. Bei kleineren Beträgen könnte man sich durchaus Prüferfutter herstellen, was aber eigentlich nicht in Ordnung ist - sonst ab zum Aldimarkt und Ordnungsgemäße Quittung verlangen.

  • Vielen Dank für die Antwort. Hier doch einmal die Quittung:
    [Blockierte Grafik: http://img378.imageshack.us/img378/3424/aldi2yo0.png]


    Wie ihr seht, geht es lediglich um etwa 1,80€ MWSt. Da kostet es mich beinahe mehr, wenn ich ins Auto steige und wieder zu Aldi fahre. Wenn ich also sage würde, ich zahle die 1,80€ Vorsteuer als "Lehrgeld", kann ich den Beleg dennoch ordnungsgemäß als Betriebsausgabe buchen? Dann aber den Bruttobetrag, nicht?


    Viele Grüße,
    Andre

  • Moin, moin,


    also wenn ich was für die Firma einkaufe, dann sage ich bei ALDI, dass iche ien Rechnung mit ausgewiesener MWSt möchte und dann druckt die gute Damen (manchmal auch Herr) den passenden Bon mit USt Ausweis aus. Die wollen wohl nur Tinte sparen, dass man es extra anfordern muss. Aber früher hat man ja auch bei ALDI nur was zu futtern gekauft, heute ´kann man quasi das ganze Büro einrichten, wenn man ein Jahr lang auf die passenden Angebote wartet und dann zuschlägt. :)


    LG

  • Zitat

    Wie ihr seht, geht es lediglich um etwa 1,80€ MWSt. Da kostet es mich beinahe mehr, wenn ich ins Auto steige und wieder zu Aldi fahre. Wenn ich also sage würde, ich zahle die 1,80€ Vorsteuer als "Lehrgeld", kann ich den Beleg dennoch ordnungsgemäß als Betriebsausgabe buchen? Dann aber den Bruttobetrag, nicht?



    Jeder einzelne Posten ist mit dem jeweils gültigen Steuersatz ausgezeichnet und erscheint auch so auf dem Kassenbon.


    D bedeutet voller Steuersatz und C bedeutet ermäßigter Stewuersatz. Das weiß jeder FA-Beamte und sogar ich :) Also einfach 19% rausrechnen und verbuchen oder mit Steuerschlüssel buchen.


    MfG Günter

  • Oh, das ist natürlich interessant, hab ich nicht gewusst. Hast du eventuell dafür eine Quelle, auf die ich im Zweifel verweisen könnte? Sind das offizielle Kürzel für den Steuersatz?


    Viele Grüße,
    Andre

  • Zitat

    Oh, das ist natürlich interessant, hab ich nicht gewusst. Hast du eventuell dafür eine Quelle, auf die ich im Zweifel verweisen könnte? Sind das offizielle Kürzel für den Steuersatz?


    Jeder der Ahnung von Buchhaltung und Steuerwesen hat sieht das ganz klar und deutlich, sogar der Beamte vom Finanzamt ist so blöd nun doch nicht, um dieses nicht zu wissen. Zur Not kannst du dir doch auch noch einen Eigenbeleg ausstellen :)


    Ein Tipp noch: Wenn du dich im Laufe deiner selbständigen Tätigkeit weiterhin mit solchen Dingen stundenlang beschäftigst, wirdt du es nicht weit bringen ?(


    MfG Günter


  • Jeder der Ahnung von Buchhaltung und Steuerwesen hat sieht das ganz klar und deutlich, sogar der Beamte vom Finanzamt ist so blöd nun doch nicht, um dieses nicht zu wissen.


    Natürlich fehlt mir die Ahnung - vor allem aber die Erfahrung - beim Thema Buchhaltung und Steuerwesen, deshalb frage ich ja. Andererseits weiß ich aber, dass "Das weiß doch jeder!" kein haltbarer Beleg für eine Aussage ist. Versteh das nicht falsch, ich bin froh, wenn jemand wertvolle Hinweise gibt, und grundsätzlich glaube ich dir das ja. Aber wenn das "jeder" weiß, wird sich dafür sicherlich auch eine Quelle finden lassen.


    Zitat

    Zur Not kannst du dir doch auch noch einen Eigenbeleg ausstellen :)


    Eigenbelege sind aber vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, MB2009 Handbuch, S. 323


    Zitat

    Ein Tipp noch: Wenn du dich im Laufe deiner selbständigen Tätigkeit weiterhin mit solchen Dingen stundenlang beschäftigst, wirdt du es nicht weit bringen ?(


    Ich halte es für sinnvoll, die Hausaufgaben lieber einmal richtig zu machen, als später ständig zu grübeln. Stichwort: Transferleistung.