Abschreibung bei vermietetem EFH

  • Hallo,


    ich habe Ende Oktober 2008 ein vermietetes Einfamilienhaus gekauft. Die Immobilie gehörte einer Erbengemeinschaft, bei der ich auch mit einer Quote von 12,5 % beteiligt war. Der Wert des Hauses liegt nach dem Ertragswertverfahren bei ca. 195 TEUR, nach dem Sachwertverfahren bei ca. 176 TEUR. Da ich selbst schon während der Gemeinschaft viel Geld und Eigenleistung investiert habe wurde zwischen den Miterben ein Kaufpreis vereinbart, der bei ca. 70% des Sachwertes liegt. Der Betrag entspricht in etwa dem Grundstückswert. Zudem liegt der Kaufvertrag in notariell beglaubigter Abschrift dem Finanzamt vor. Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich bei meiner Steuererklärung für 2008 und Weitere auch Abschreibungen für das Gebäude vornehmen kann? Wird das FA die Summen die im Kaufvertrag stehen als Marktwert heranziehen oder den Wert den ich in der Erklärung angebe?


    Da ich erst seit kurzem Vermieter bin, ist mir diese Vorgehensweise noch nicht so schlüssig.


    Vielen Herzlichen Dank für Eure Antworten


    Und Tschüß

  • Nachdem das Gebäude aus einer Erbengemeinschaft kommt, wurde wohl ein Teil davon geerbt, und der Rest erworben.
    Für den geerbten Teil führt man die AfA des Rechtsvorgängers (Erbengemeinschaft/Erblasser) fort, für den erworbenen Teil begründet man eine eigene Afa, berechnet nach den tatsächlichen Anschaffungskosten.

    • Offizieller Beitrag


    Für den geerbten Teil führt man die AfA des Rechtsvorgängers (Erbengemeinschaft/Erblasser) fort, für den erworbenen Teil begründet man eine eigene Afa, berechnet nach den tatsächlichen Anschaffungskosten.


    und als Ergänzung:


    auch hiervon ist der miterworbene Grund- und Bodenanteil abzuziehen.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......