Abgabe per Elster

  • Hallo an alle!


    Ich möchte meine Steuererklärung in diesem Jahr erstmal mit "ELSTER" abgeben.


    Muss ich auf etwas besonderes achten?


    Welche Unterlagen benötigt das Finanzamt dann trotzdem noch von mir?


    Fordert das Finanzamt Belege und/ oder Nachweise an?



    Vielen Dank


    der gnom

  • Hallo Hermann,
    Vielen Dank für deine schnelle Antwort.


    Das heißt ich schicke dem Finanzamt meine Steuererklärung per Elster und warte dann ab was das Finanzamt sagt bzw anfordert.


    Gruß
    der gnom

  • Bei www.elster.de heisst es hierzu:


    Zitati:
    Belegvorlage nur auf Anforderung bei Einkommensteuererklärung
    Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung ab (dem Veranlagungszeitraum) 2003 über ELSTER ist die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften (meine Anmerkung: Bescheinigungen Kapitalertragssteuer und alles wo drauf steht Zur Vorlage beim Finanzamt oder ähnlich) verpflichtend einzureichen sind, nur auf Anforderung durch das Finanzamt erforderlich; siehe Ablauf der elektronischen Steuererklärung »»». Die Belege müssen aber dennoch aufbewahrt werden und sind dem Finanzamt auf Verlangen nachträglich vorzulegen.


    Meine praktische Erfahrung mit den Finanzämtern in MecPom ist, dass die Finanzämter doch lieber wieder Belege anfordern, was Zeitverzug bedeutet. Ausprobieren und draus lernen.


    LG Janeck

  • Habe meine Steuererklärung auch erstmals mit Elster weggeschickt. Das ganze habe ich ohne Signatur gemacht. Muss ich den Ausdruck trotzdem zum Finanzamt bringen, weil noch ein Anschreiben mit ausgedruckt wurde. Ich habe auch keine Bestätigung bekommen, das es angekommen ist.


    Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

  • Wird eigentlich erläutert, wenn man es tut.


    Ausdruck ausdrucken, unterschreiben und zum Finanzamt senden.


    Sonst könnte ja jeder für jeden die Steuererklärung versenden, wenn er die persönlichen Daten kennt.
    Entweder mit Signatur, ist eine elektronische Unterschrift, oder das unterschriebene Elsterprotokoll.


    LG Janeck

    • Offizieller Beitrag

    Unter dem Begriff Ausdruck(e) verstehe ich den Ausdruck aller Formulare und Anlagen und nicht das ELSTER-Protokoll.


    Vielleicht hat sich der Fragesteller hier etwas unglücklich ausgetrückt. Ich verstand ihn jedenfalls so, dass er nun die kompletten Ausdrucke nachträglich noch dem FA vorlegen müsste, was natürlich nicht erforderlich ist.

  • Herrmann
    Na so wird es klar.


    @Belege
    Da sind die Erfahrungen unterschiedlich.
    Ich habe die Feststellung gemacht, dass StE eines steuerlichen Beraters manchmal kritische beäugt werden, als Private.
    Dazu gibt es unterschedliche FA's / Bundesländer
    Berlin: Hatte ich noch nie Probleme, selbst ohne Belege ging meist alles was wie im Vorjahr war durch
    HH: Kritisch, kämpfte sogar in einem Fall mit mir, weil es die SB'in im Finanzamt für unglaubhaft hielt, dass ein Ehepaar die Autos untereinander tauscht um zur Arbeit zu Fahren (Nachweis Laufleistung eines Autos einer Steuerpflichtigen, die tgl. HH - Soltau pendelt)
    Neubrandenburg: So wie die Leute dort drauf sind, mal so, mal so
    Bad Doberan / Ribnitz Dammgarten / Greifswald: Will immer alles, Korrespondenzen führen meist nur zum Erfolg mit genauer Rechtslagenzitierung


    Nun muss ich auch dazu sagen, dass ich als "steurlicher Berater" tätiger Mensch grundsätzlich alle Belege mitgesandt habe aus folgenden Gründen:
    - Ich habe eh Aktenpflicht und muss Kopien machen
    - Menschen sind manchmal nicht ordentlich, und "verlegen" Belege ein "Verlegen" der Belege kann unter Umständen riskant sein, wenn das Finanzamt
    noch einmal aus irgendeinen Grund innerhalb der Fristen an die Belege will
    - Was das Finanzamt hatte und zur Prüfung vorlag macht zu gut deutsch den Bescheid "fester" und grenz die Möglichkeiten des Finanzamtes die AO
    für nachträgliche Änderungen an die Bescheide ein wenig ein.


    Aber als ordentliche Priatverson, reiche ich auch alles Beleglos ein und habe eine tolle Belegablage die auch Jahren Bestand hält. Und ein Gespräch mit dem Finanzamt ist oft erfolgreicher, als lange Briefe.


    LG Janeck

  • Hallo,


    noch eine kleine Frage an die Experten. Ich habe meine Steuererklärung, wie etwas weiter oben beschrieben, zum FA geschickt. Kann ich diese noch einmal mit Signatur schicken und was passiert mit der anderen. Wird die "alte" Datei immer wieder überschriebn oder muss ich mich beim FA melden, das die "alte" gelöscht wird?


    Vielen Dank schon einmal.


    MfG Sparfuchs0815

  • Es wird immer die neueste genommen.


    Eine nochmalige Übertragung macht ja aber nur Sinn, wenn sich Änderungen ergeben haben.

    Das Problem ist aber, das ich die nächste Zeit nicht zum FA komme, um diese dort abzugeben. Denn so wie es gepostet wurde, muß ich, wenn ich sie ohne Signatur geschickt habe, trotzdem zum FA laufen und den Ausdruck abgeben.

  • Also habe ich das richtig verstanden:


    Abgabe der Steuererklärung per Elster


    1) ohne elektronische Signatur = verkürzte Steuererklärung mit Unterschrift an das FA und ggf. auf Anforderung des FA Belege nachreichen?


    2) mit elektronischer Signatur = gar nichts mehr an das Finanzamt schicken und nur auf Anforderung des FA Belege nachreichen?


    Habe selbst Nr. 2 gemacht und die WISO Software hat zusätzlich eine Menge Seiten mit Anschreiben an das FA ausgedruckt. Macht dann doch keinen Sinn; Ausdruck wäre dann doch lediglich für die eigenen Unterlagen sinnvoll?


    Viele Grüße


    Jupp