wie Buche ich geringwertige Wirtschaftsgüter aus dem eigenem Warenbestand

  • Hallo zusammen,


    habe ein Verständnis Problem, wie (wenn überhaupt) ist UmSt zu entrichten und wann fällt sie an und muss sie überhaupt in dem Fall abgeführt werden?


    Ich kaufe Ware beim Lieferanten ein (mit Vorsteuerabzug), die ich i.d.R. irgendwann mal an Endverbraucher weiterverkaufe und dafür die Mwst an das Finanzamt abführe.


    Nun verleihe ich aber auch dieselben Waren (Sportartikel) an die Kundschaft, die hierfür Mietzinsen bezahlt (auf die ich die 19% UmSt abführe, sobald die Mietzahlungen eingehen).


    Für dieses Leihprogramm werden i.d.R. erstmalig neue Artikel aus meinem eigenen Warenbestand verwendet, die nach dem Ende der Leihfrist gelegendlich als Gebrauchtartikel (um einen geminderten Preis) verkauft werden oder für zukünftige Mietperioden anderer Kunden wieder bei mir auf Halde liegen.


    Wie Buche ich das nun richtig auf die einzelnen Konten?


    Mein Warenbestand ist ja ohne MwSt, solange ich nichts verkaufe - oder?


    Ist das nun eine Selbstentnahme für meine Unternehmung (gibt es das überhaupt), eine Betriebliche Aufwendung (geringwertige Wirtschaftsgüter die ich sofort abschreiben kann, mit MwSt auf den EK Netto-Preis?) oder buche ich es einfach um auf ein anderes Konto als Wareneingang (z.B. Konto Leihartikel von mir erfunden) ohne Relevanz für das Finanzamt?


    Was ist mit Leihartikeln, die nicht weiter brauchbar oder beschädigt zurück kommen, und deshalb nicht weiter zur Verfügung stehen und in die Tonne wandern? Abschreiben mit dem EK Preis, fällt da MwSt an?


    Schon mal vielen Dank, für die eiliegen Antworten (müsste das schnellstmöglich wissen).


    mfg


    Hans-Peter

  • Die Waren, die an Kunden weiter verliehen werden, müssen mit dem Nettobetrag umgebucht werden auf ein entspr Anlagekonto bzw Sofortabschreibung GWG.
    Werden diese Waren dann verkauft, wird der Restbuchwert (sofern vorhanden) auf "Anlagenabgang" gebucht. Ebenso bei Leihartikeln, die beschädigt zurück kommen.


    Prinzipiell ist eine Dokumentation auch ausserhalb der Bf sinnvoll.

  • Danke für die Rückmeldung, das ging fix.


    "Dokumentiert" ist es ja schon, nur etwas unübersichtlich und in diversen Excel Tabellen (deshalb verlier ich über die Jahre etwas den Überblick, was gerade im Umlauf ist, im Regal liegt oder verkauft wurde).


    Nun wollte ich das fein im Sparbuch mit unterbringen, weiß aber nicht genau was mit der Buchung alles verbunden ist (doppelt bezahlen nur weil ich es anders buche möchte ich ja nicht).


    Da die verwendeten Teile für sich gesehen i.d.R. keinen hohen Anschaffungswert haben fällt es mir schwer die als Abschreibungsgegenstand zu betrachten, noch dazu über mehrere Jahre hinweg, mit ggf. Restwerten.


    Wenn etwas als GWG abgeschrieben ist (welche Grenze gilt da). Jedes Teil für sich selbst (das hat eigentlich fast nie einen Wert von über 100 Euro) oder muss ich jeden Kunden zusammenrechnen, was er verwendet. Kann ich das sinnvoll Listen oder braucht jedes Teil seinen eigene gebuchten Eintrag im Sparbuch? (Meinen Warenbestand von tausenden Einzelteilen habe ich ja nicht auch noch im Sparbuch eingeben).


    Wenn dann irgendwann ein "Anlagenabgang" gebucht wird, hat der einen Wert für den dann die UmSt anfällt (wahrscheinlich der von mir angesetzte VK Preis an den Kunden, nicht meinen EK Netto Preis). Und für wertlosen Schrott sind dann keine Erlöse anzusetzen, damit auch keine UmSt?


    mfg


    Hans-Peter

  • ich hab dann nun eine Freie Buchung gemacht (mit den genauen formal richtigen Buchungssätzen kenn ich mich leider nicht aus). Vielleciht ist jemand so nett und guckt mal drüber.


    SofortAFA GWG (4855 SOLL) mit GWG bis 410€ (0480 HABEN).


    ist das so korrekt?


    Da ich nicht jedes Teil einzeln Buchen will, habe ich Monate zusammengefasst (die bleiben jeweils alle unter der Grenze von 410 Euro, das gesamte Jahr keine 1300 Euro auf diese Art).


    Durch diese Abschreibung reduziert sich mein Gewinn, ist das richtig?


    Wenn ich nun eines dieser Teile jemals gebraucht verkaufen sollte, kann ich dann einfach SOLL und HABEN vertauschen?


    Oder soll ich diese Verkäufe in meiner Liste mit negativen Wert eintragen (Problem könnte sein, wenn ich in einem Monat mehr gebraucht verkaufe als neu aus dem Warenbestand zu entnehmen).


    mfg


    Hans-Peter

  • SofortAFA GWG (4855 SOLL) mit GWG bis 410€ (0480 HABEN).


    ist das so korrekt?


    Nur dann, wenn vorher
    GWG 0480 an Waren gebucht wurde!


    Zitat

    Durch diese Abschreibung reduziert sich mein Gewinn, ist das richtig?


    Am Gewinn dürfte sich eigentlich nichts mehr verändern, da die Waren ja beim Kauf schon gewinnmindernd auf dem Wareneinkaufskonto berücksichtigt wurden.




    Zitat

    Wenn ich nun eines dieser Teile jemals gebraucht verkaufen sollte, kann ich dann einfach SOLL und HABEN vertauschen?


    Nein.






    Zitat

    (mit den genauen formal richtigen Buchungssätzen kenn ich mich leider nicht aus).



    Vielleicht wäre der Besuch bei einem StB nicht die dümmste Idee....