Ansetzbarkeit Studium als Sonderausgaben ohne Einnahmen

  • Ich studierte 2008 im Erststudium. Damit kann ich ja 4000€ als Sonderausgaben anrechnen. Nun habe ich aber 2008 keine Einnahmen. Kann ich die Sonderausgaben nun bis Ende des Studiums "sammeln" und dann bei meinem ersten Verdienst rückwirkend berücksichtigen, oder muss ich sie bereits für 2008 einreichen und feststellen lassen? :)

  • Danke für den Tip. Aber beim nachlesen bin ich mir unsicher geworden, ob die Fahrtkosten usw. nicht sogar als Werbungskosten gelten. Denn laut der Ausnahme zum Erststudium zählen, wenn das Studium im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses läuft, die Kosten zu den Werbungskosten. Da ich an einer Berufsakademie studiere, habe ich ja einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb(duales Studium).