Sonderabschreibung

  • Ich habe zum 1.1.2007 einen neuen mandanten übernommen. Der damalige steuerberater hat in 2006 sonderafa nach § 7g abs. 3 EStG geltend gemacht.
    Beim anlegen der WG gibt es nicht die möglichkeit, sonderafa einzustellen.


    Bleibt mir nur die manuelle abänderung des Afa-betrages im register "Verlauf". Das hat allerdings zur folge, daß ab dem folgenden WJ der rest-BW auf die rest-ND verteilt wird. Die EStR sehen jedoch vor, daß erst nach ablauf des begünstigungszeitraumes der rest-BW auf die rest-ND zu verteilen ist. Folglich bleibt es in den ersten 5 jahren bei der linearen afa, die nach den AHK berechnet wurde. Muß ich nun jedes jahr die afa manuell korrigieren, oder gibts eine versteckte möglichlkeit, daß das programm richtig rechnet?

  • Ich habe zum 1.1.2007 einen neuen mandanten übernommen. Der damalige steuerberater hat in 2006 sonderafa nach § 7g abs. 3 EStG geltend gemacht.
    Beim anlegen der WG gibt es nicht die möglichkeit, sonderafa einzustellen.


    Bleibt mir nur die manuelle abänderung des Afa-betrages im register "Verlauf". Das hat allerdings zur folge, daß ab dem folgenden WJ der rest-BW auf die rest-ND verteilt wird. Die EStR sehen jedoch vor, daß erst nach ablauf des begünstigungszeitraumes der rest-BW auf die rest-ND zu verteilen ist. Folglich bleibt es in den ersten 5 jahren bei der linearen afa, die nach den AHK berechnet wurde. Muß ich nun jedes jahr die afa manuell korrigieren, oder gibts eine versteckte möglichlkeit, daß das programm richtig rechnet?


    Hallo Veggie,
    es gibt keine, nur Linear und Grund und Boden, also manuell korrigieren.
    Alternativ unter Register Vorgaben > Feld "Manuelle Abschreibung" markieren und dann die Vorgaben manuell vortragen.