Ich habe zum 1.1.2007 einen neuen mandanten übernommen. Der damalige steuerberater hat in 2006 sonderafa nach § 7g abs. 3 EStG geltend gemacht.
Beim anlegen der WG gibt es nicht die möglichkeit, sonderafa einzustellen.
Bleibt mir nur die manuelle abänderung des Afa-betrages im register "Verlauf". Das hat allerdings zur folge, daß ab dem folgenden WJ der rest-BW auf die rest-ND verteilt wird. Die EStR sehen jedoch vor, daß erst nach ablauf des begünstigungszeitraumes der rest-BW auf die rest-ND zu verteilen ist. Folglich bleibt es in den ersten 5 jahren bei der linearen afa, die nach den AHK berechnet wurde. Muß ich nun jedes jahr die afa manuell korrigieren, oder gibts eine versteckte möglichlkeit, daß das programm richtig rechnet?