Gesonderte einheitliche Feststellung importieren

  • Hallo,


    ich habe aber keine Funktion gefunden die Daten der einheitlichen Feststellung in die Einkommenssteuererklärung zu übernehmen. Muss ich die Daten nochmal abtippen?


    Hintergrund: wir haben Ende 2008 geheiratet. Ein paar Jahre vor der Heirat haben meine jetzige Frau und ich eine Wohnung zum Vermieten gekauft, bei der wir zu jeweils 50% im Grundbuch eingetragen sind. Dies war vor der Heirat also eine Grundstücksgemeinschaft für die eine gesonderte einheitliche Feststellung mit WISO Sparbuch erstellt wurde.


    Da wir in 2008 geheiratet haben und nur noch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben müssen, kann die Grundstücksgemeinschaft mit der normalen Einkommenssteuererklärung behandelt werden. Deshalb benötige ich die Datenübernahme.


    Viele Grüße,
    Hoelderlin

  • Moin,


    für gewöhnlich übernimmt man die Daten der gesonderten und einheitlichen Feststellung nicht. Deswegen gbit es m.E. die Option nicht.


    Dies ist eine gesondertete Steuererklärung deren Bescheide Grundlagenbescheide (gem. § 171 AO) sind.


    In die Einkommenssteuererklärung kommt in das richtige Feld (je nach dem was gesondert festgestellt wurde) der Eintrag:
    Name der Gesellschaft. Finanzamt und Steuernunner und der Betrag zur richtigen Berechnung.


    Dieses Betrag kann das Finanazmt vorab anerkennen und übernehmen, dieser wird aber erst "amtlich" wenn der Bescheid der gesonderten Feststellung vorliegt und die Daten vom Finanzamt der gesonderten Feststellung an das Finanzamt der Arbeitnehmervernlagung (Einkommensteuer) übermittelt wurde.


    LG Janeck