Hallo!
es geht um ein Problem mit der Sonderregelung für wiederkehrende Zahlung in einer EÜR (mit SKR03 und IST-Versteuerung). Hier im speziellen die Umsatzsteuervorauszahlung Dezember.
Wenn die Umsatzsteuervoranmeldung für 12/08 vor dem 10.01. gemeldet und bezahlt wird, kann diese als Ausgabe ins Vorjahr gebucht werden. Also muss ja in der EÜR 07 in den Dezember der Betrag auf die Konten 1200/1790 gebucht werden und keine Buchung in 08. Nun stimmt aber der Kontostand (1200 im Vergleich zum Kontoauszug) weder zum Jahresabschluss noch in den folgenden Jahren. Hab ich da einen Denkfehler? Es gibt doch bestimmt eine Korrekturbuchung oder so etwas oder ein spezielles Konto??? Das gleiche Problem würde es ja auch bei Mieten oder anderen wiederkehrenden Zahlungen geben.
Würde mich über Hilfe freuen.
Gruß Thomas