EÜR: Umsatzsteuer ins Vorjahr buchen

  • Hallo!


    es geht um ein Problem mit der Sonderregelung für wiederkehrende Zahlung in einer EÜR (mit SKR03 und IST-Versteuerung). Hier im speziellen die Umsatzsteuervorauszahlung Dezember.


    Wenn die Umsatzsteuervoranmeldung für 12/08 vor dem 10.01. gemeldet und bezahlt wird, kann diese als Ausgabe ins Vorjahr gebucht werden. Also muss ja in der EÜR 07 in den Dezember der Betrag auf die Konten 1200/1790 gebucht werden und keine Buchung in 08. Nun stimmt aber der Kontostand (1200 im Vergleich zum Kontoauszug) weder zum Jahresabschluss noch in den folgenden Jahren. Hab ich da einen Denkfehler? Es gibt doch bestimmt eine Korrekturbuchung oder so etwas oder ein spezielles Konto??? Das gleiche Problem würde es ja auch bei Mieten oder anderen wiederkehrenden Zahlungen geben.


    Würde mich über Hilfe freuen.


    Gruß Thomas

  • Also muss ja in der EÜR 07 in den Dezember der Betrag auf die Konten 1200/1790 gebucht werden

    3 x falsch!


    1.) Das Konto 1200 ist ein Geldkonto und in 2007 wird ja nichts bezahlt!
    2.) Und das Konto 1790 heisst, wenn ich richtig informiert bin, "Umsatzsteuer Vorjahr". Hier geht es in 07 aber nicht um das Vorjahr, sondern um das laufende Jahr.
    3.) Außerdem ist der Buchungssatz verkehrt. Oder handelt es sich um eine zu erwartende Erstattung?


    1780/1700.


    Kleiner Hinweis: Sind hier überhaupt Buchungskenntnisse vorhanden? Vielleicht mal professionelle Hilfe in Anspruch nehmen?


    fragt sich: die Catja


    edit: ich lese gerade nochmal nach und oben steht etwas von der VA 12/08 und Verbuchung in EÜR 07? *grübel:* um welches Jahr geht es denn nun?

  • Hallo Catja,


    vielen Dank für die Hilfe.
    Ich bitte die offensichtlich etwas anfängerhafte Frage zu entschuldigen. Zum Glück gibt es nur an die 50 Buchungen im Jahr, deshalb kann man natürlich nicht wirklich von Buchhaltungskenntnissen sprechen. Ein Steuerberater wäre dafür jedoch noch etwas verfrüht. Die einfachen Buchungen sind ja auch kein Problem, aber bei solchen speziellen Fällen, die das erste Mal vorkommen, steht man schnell mal etwas auf dem Schlauch. Wie schon befürchtet, war das natürlich ein Denkfehler mit dem Konto 1200. Es wurde übersehen, dass man bei dem Programm eine "Freie Buchung" auswählen muss, damit nicht nur die Geldkonten auswählbar sind. Bei der Auswahl "Ausgabe" gibt es die anderen Konten nämlich nicht.


    Natürlich handelt es sich um VA12/07 (schreibfehler) und um den Kontenrahmen EKR03 (abgespeckter SKR03). Dies wurde falsch übermittelt und wurde erst jetzt zufällig gelesen. Auch hier bitte ich die Fehlinformtion zu entschuldigen. Daher gibt es auch vermutlich das Konto 1700 nicht. Es kann auch nicht aktiviert werden, ist also überhaupt nicht vorgesehen.


    Welches kann man denn als Ersatz nehmen um buchhalterisch korrekt zu sein? Evtl. das Konto 1370 "Verrechnungskonto 4/3 ergebniswirksam". Müsste man also 2007 1780S 1370H buchen und 2008 1370S 1200H. Wäre das korrekt? Durch die Übernahme der Daten aus 07 in 08 wird automatisch eine Saldovortragsbuchung 9000S 1370H erzeugt. Das Konto 9000 muss scheinbar nicht ausgeglichen werden?


    Soweit würde zumindest nach Kontrolle im Programm stimmen.
    Oder kann man das Konto 1370 nicht dafür nehmen?


    Vielen Dank nochmal!
    Thomas

  • In meinem Kontenplan zumindest ist das Konto 1370 ein ergebniswirksames Konto, - daher also nicht geeignet.


    Das Konto 1700 heisst "sonstige Verbindlichkeiten".


    Eigentlich ist es egal, über was für ein Konto Sie das abwickeln. Sie können das auch über ein Konto im PÜrivatbereich abwickeln (18xx). Hauptsache ist, dass das Ergebnis in 2007 auftaucht und bei der Geldbewegung in 2008 aben nicht mehr ergebniswirksam ist.


    Steuerberater verfrüht?
    Umgekehrt wird ein Schuh draus: Lassen Sie sich beim StB doch mal eine "Erstberatung" geben, - dann wissen Sie, wie man typische Fehler vermeidet. Kostet auch nicht die Welt.


    Grüße

  • Wie geschrieben ist auch bei mir das Konto 1370 ergeniswirksam. Dass muss es doch aber auch sein(?), damit die Vorauszahlung für 12/07 auch im Jahr 07 als Ausgabe gewinnmindernd wirkt? Wurde zwar erst Anfang Januar bezahlt (noch vor dem 10.01.), aber wegen der Regelung in das Vorjahr einrechenbar. Wenn ich so buche wie ich angegeben hatte, mindert die USt-VA 12/07 in 07 als Ausgabe den Gewinn und verhält sich 08 neutral. Daher müsste das eigentlich so stimmen.