Lohnsteuerermäßigung bei Wieso Einkommensteuererklärung angeben?

  • Hallo,
    ich habe mitten letzten Jahres einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt, und diesen auch bewilligt bekommen.
    Meine Frage ist jetzt, muß ich diesen jetzt bei der Steuererklärung nicht angeben?
    Laut Wieso bekomme ich jetzt noch eine stattliche Rückzahlung, aber ist der Wert den korrekt, wenn ich die Ermäßigung
    nicht im Programm nicht berücksichtigt habe?


    Oder wird das irgendwie anders berechnet?


    Danke ür die Hilfe! ?(

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    nein, in der Steuererklärung ist hier nichts anzugeben. Also, einfach nur das eintragen, was auf der Lohnsteuerbescheinigung vom AG angegeben wurde.


    Wer sich aber einen Freibetrag auf der L-Steuerkarte eintragen ließ, ist dazu verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben.


    Gruß, Hermann

  • Danke für die Antwort,


    wie ist das denn jetzt mit dem Betrag den Wieso als Steuererstattung angibt. Ist der noch einigermaßen passend, oder kommt da am ende aufgrund der Lohnstuerermäßigung was völlig anderes heraus?

    • Offizieller Beitrag

    Die größere Erstattung könnte daher rühren, dass in Deinem Fall erst Mitte des Jahres 2008 Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt wurde, obwohl aber dieser Antrag schon ab Anfang des Jahres hätte gestellt werden können. Somit verbleibt also quasi noch ein "Überschuss", der nun erstattet wird. Also, für das Jahr 2009 schnellstens wieder einen Freibetrag auf der L-Steuerkarte eintragen lassen (falls nicht schon geschehen).

  • Ein Überschuss kann sich nicht ergeben, weil im Antrag immer die Kosten des gesamten Jahres angegeben werden, und dann je nach verbleibenden Monaten aufgeteilt werden.
    ZB FB = 5.000 €
    Eintragung gilt ab Mai ==> FB pro Monat 5000/8=625

  • Ok, verstehe das so halbwegs. Dsas heißt also ,das bei Wieso Steuer das nich weiter berücksichtig wird, und der Wert der mir da genannt wird nicht stimmt?


    Also, es müßte schon mehr übrig bleiben, weil bei dem Antrag auf Ermäßigung die Kilometer erst ab dem 21 gerechnet wurden.


    Außerdem ist es so, das wir im Juli geheiratet haben, dann wird doch die Steuerklasse auf das ganze Jahr zurückgerechnet, oder?


    Wir haben die Klassen 3 und 5 gewählt, da wir eine größeren Unterschied im Gehalt haben.


    Aber wie ist das denn jetzt Grundsätzlich mit der Lohnsteuerermäßigung und der Steuererklärung mit Wieso? Passt dann der Wert der von Wieos ausgegeben wird?


    Ich weiß viele Fragen, aber vielleicht weiß ja jemand von euch Rat?

  • Woher sollen wir wissen, ob der von Wiso berechnete Wert stimmt?
    Wir kennen ja nicht alle Eingaben!

  • Zitat

    Aber wie ist das denn jetzt Grundsätzlich mit der Lohnsteuerermäßigung und der Steuererklärung mit Wieso? Passt dann der Wert der von Wieos ausgegeben wird?


    Wenn du die Werte der Lohnsteuerbescheinigung und alle anderen Werte richtig eingegebn hast, so rechnet das Programm centgenau deine Steuern aus. Nur wissen wir nicht, was du eingegeben hast, und wenn die Qualität deiner Eingaben identsch ist mit der Qualität deiner Fragen, dann könnte es schon Differenzen geben.


    MfG Günter

  • Also, ich denke schon das die eingegeben Werte korrekt sind. Mache es schon seit mehreren Jahren mit Wieso, und bisher passte es immer.


    Allerdings hatte ich in 2008 zum ersten mal eine Lohnstuerermäßigung eintragen lassen, und da verstehe ich es nicht wie das im Steuerprogramm berücksichtigt wird. Bzw. wie funktioniert das überhaupt mit der Verrechnung der Lohnsteuerermäßigung?

  • Nochmals: Der Lohnsteuerermässigungsantrag interessiert in der ESt-Erklärung nicht, da er nur die Höhe des Lohnsteuerabzuges regelt!!!

  • Allerdings hatte ich in 2008 zum ersten mal eine Lohnstuerermäßigung eintragen lassen, und da verstehe ich es nicht wie das im Steuerprogramm berücksichtigt wird. Bzw. wie funktioniert das überhaupt mit der Verrechnung der Lohnsteuerermäßigung?


    Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beeinflusst nur, wieviel Steuern Dein Arbeitgeber monatlich von Deinem Gehalt einbehalten muss und ans Finanzamt abführen muss. Die Höhe der Steuern in einem Monat berechnen sich dabei immer aus der Höhe der Einkünfte in diesem Monat unter Berücksichtigung der Freibeträge, etc. wie sie nach dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung genehmigt wurden. Der monatliche Steuerabzug ist nur eine "Anzahlung" auf Deine eigentliche Steuerschuld, quasi eine "Schätzung" wieviel Steuern Du anteilsmäßig in der EInkommensteuererklärung für das Einkommen in diesem Monat zahlen müsstest.


    Für die eigentliche Steuererklärung interessiert nur, wieviel Einkünfte im Kalenderjahr Du hattest und was Du alles an Werbungskosten, etc. abziehen darfst. Das bezieht sich immer auf das gesamte Kalenderjahr. Das Finanzamt errechnet daraus das zu versteuernde Einkommen und aus dem zu versteuernden Einkommen berechnet sich der Steuersatz und damit also die Höhe der fälligen Steuern für das Kalenderjahr. Die bereits während des Kalenderjahrs vom Gehalt einbehaltenen Steuern werden dabei auf die Einkommensteuer angerechnet und so ergibt sich eben entweder eine Nachzahlung oder eine Rückzahlung. Aber alles, was Du dazu im Programm eintragen musst, sind die Steuern, die Du bereits gezahlt hast, was Du der Bescheinigung von Deinem Arbeitnehmer entnimmst und direkt ins Programm übernimmst.


    Z.B.: Am 1.1. wirst Du Vater. Im Juni stellst Du einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zur Berücksichtigung des Kinderfreibetrags. Zum 1.7. wird die neue Lohnsteuerkarte ausgestellt und ab dem 1.7. berücksichtigt auf Dein Arbeitgeber den Freibetrag. Ab 1.7. erhälst Du mehr ausgezahlt, da durch den Freibetrag der monatliche Steuerabzug geringer ausfällt. Der Antrag ändert aber nichts daran, dass Du in den ersten 6 Monaten beim Steuerabzug so behandelt wurdest, als ob Du kein Kind hättest. Der Antrag wirkt sich bzgl. der Steuerabzugs vom Gehalt nicht rückwirkend aus.


    Aber Du musst Dir keinen Sorge habe, dass Du die zuviel gezahlten Steuern in den ersten 6 Monaten nicht mehr zurückbekommen würdest. Bei der Einkommensteuererklärung interessiert nicht mehr, welche Lohnsteuerermäßigung wann auf Deiner Lohnsteuerkarte eingetragen wurden. Bei der Einkommensteuererklärung gibst Du an, dass Du seit 1.1. ein Kind hast. Damit berechnet das Finanzamt den Anspruch auf der Kinderfreibetrag in diesem Kalenderjahr und berücksichtigt diesen für das gesamte Kalenderjahr. Am Ende wird wieder die bereits vom Gehalt einbehaltene Steuer mit der tatsächlichen Steuerschuld verglichen. Da Du in den ersten sechs Monaten keinen Freibetrag eingetragen hattest, erhälst Du deshalb eine größere Rückzahlung.


    Im folgenden Jahr (sofern sich nichts anderes ändert) sollte es wieder halbwegs passen. Der Steuerabzug vom monatlichen Gehalt sollte ungefähr dem entsprechen, was nachher bei der Jahressteuererklärung fällig wird, weshalb Du nur mit einer geringeren Rückzahlung oder Nachzahlung rechnen musst.