Anerkennung von Krankheitskosten

  • Hallo Leute,


    um den Fall richtig schildern zu können, werde ich weiter ausholen müssen.
    Meine Frau ist Anfang 2008 schwanger geworden - Mitte März wurde sie krank - bis Ende April zahlte ihr AG vollen Lohn, danach die Krankenkasse 80 % - die fehlenden 20 % zahlte eine private Zusatzversicherung - Ende Juli ging sie in Mutterschutz, Anfang September wurde das Kind geboren - ab Anfang November bekommt sie Elterngeld (nach Ablauf des vom AG bezahlten Mutterschutzes).
    Auf grund der Krankheit musste sie einmal eine Woche ins Krankenhaus (einfache Fahrt 20km) und danach mehrmals turnusmäßig in Uni-Kliniken (Nachuntersuchungen, Wechsel und Anpassung implantierter Hilfsmittel) und zu verschiedenen Ärzten fahren (einfache Fahrt ca 70km für Uni-Klinik, einfache Fahrt Arzt ca 35km). Zusätzlich kommen die Besuche zum Frauenarzt bezüglich Schwangerschaftsvorsorge wo auch 100 Euro für Laboruntersuchungen et cetera gezahlt wurden, sowie jedes Quartal die 10 Praxisgebühren. Wegen der Krankheit mussten auch verschiedene Medikamente verschrieben (zuzahlungspflichtig) und Heilmittel besorgt werden (zum Teil zuzahlungsfrei, weil schwangerschaftsbedingt). Auch vielen auf grund von Notfällen an Wochenenden (ist glaube ich 3 mal aufgetreten) Besuche in der Uni-Klinik an (mit Zahlung der oblikatorischen 10 Euro)


    Noch dazu heirateten wir Mitte Juli.


    Nun bin ich dabei die ganzen Daten ins Programm zu hämmern.
    Meine Fragen sind wie folgt:
    Wohin Elterngeld,
    wohin Geld für Mutterschutz (ist auf der Lohnsteuerkarte angegeben, muss das noch woanders gesondert eingetragen werden?)
    wohin Ersatzleistungen wie Krankengeld von der Krankenkasse (Zuschüsse von privaten Versicherungen müssen glaube ich nicht eingetragen werden),
    wohin Praxisgebühren
    wohin Zuzahlungen für Medikamente (Im Sparbuch gibt verschiedene Orte für den Kram, aber wo ist es richtig?)
    wohin Fahrtkosten für Aufenthalte in Uni-Klinik, zum Arzt und Schwangerschaftsvorsorge
    wohin Betrag für Laboruntersuchungen
    wohin Beträge für Krankenhausaufenthalte für jeweils mehrere Tage wo zugezahlt werden musste (Notfälle, Geburt)


    zu versteuendes Brutto-Einkommen betrug knapp 10750 Euro (es wurden Lohnsteuern in Höhe von 1220 Euro gezahlt; bis Juli LstKl 1, im Juli LstKl 4, ab 01.12. LstKl 5) - nach Abzug Werbungskostenpauschale ca. 9800 Euro -> Bemessungsgrundlage = 2% von 9800 = 196 Euro zumutbare Belastung.


    Fahrten ins Krankenhaus = 2 (einmal 7 tägiger Aufenthalt/10 Euro pro Tag Zuzahlung) - jeweils 20km einfache Fahrt
    Fahrten in Uni-Klinik (turnusgemäß) = 6 (davon 3 x 10 Euro Zuzahlung) - jeweils 70km einfache Fahrt
    Fahrten in Uni-Klinik (Notfall) = 3 (je 10 Euro Zuzahlung) - jeweils 70km einfache Fahrt
    Fahrten zur Vorsorge (Frauenarzt) = 6 (3 x Quartalszahlung je 10 Euro) - jeweils 35km einfache Fahrt
    Fahrten zu Fachärzten (Ohne Frauenarzt) = 5 (davon 4 x 10 Euro zugezahlt) - 2 x 70km einfache Fahrt / 3 x 35km einfache Fahrt
    Geburt = 1 (6 Tage Aufenthalt / 10 Euro pro Tag Zuzahlung) - 70km einfache Fahrt + ein Pups für Parkgebühren (die nehmens aus den Vollen vor Krankenhäuser, sollte man verbieten :( )
    Heilmittel = 80 Euro Zuzahlung
    Medikamente = 50 Euro Zuzahlung


    Die Fahrten zum Hausarzt hab ich mal draussen gelassen, da der Arzt ca 200m Luftlinie entfernt von unserem Haus ist.


    Ihr seht, ist nicht ganz einfach :)
    Vielen Dank für eure Unterstützung.


    Grüße


    Mario

  • Zitat

    Ihr seht, ist nicht ganz einfach :)
    Vielen Dank für eure Unterstützung.


    ?(
    Wie wäre es mal mit dem Versuch, Fachliteratur zu kaufen und zu lesen. Bei dem manchmal wirren Fragenkatalog wird dir wohl keiner eine vernünftige Antwort geben können. Ein Teil deiner Ausgaben kannst du als außergewöhnliche Belastung absetzen, dafür musst du aber einkommensabhängig gewisse Grenzen überschreiten. Im Programm sind übrigens ganz eindeutige und verständliche Eingabemasken vorhanden und brauchen nur mal ausgefüllt zu werden. Das Programm sagt dir dann automatisch, ob du die Grenzen der Eigenbelastung überschritten hast.


    MfG Günter

  • Oder,


    im Zweifel ist eine Steuererklärung ja ein Antrag. Alles aufführen und Belege hinzufügen, Bescheid abwarten, und dann ggfs. mit dem Fiskus die einzelnen Differenzen klären.


    Noch ein Praxistipp: Es gibt eine Zumutbarkeitsgrenze, alles daruner wirks sich nicht aus. Die Kosten überschlagen, bei Krankheitskosten / außergewöhnliche Belastungen / sonstige Kosten als Summe eintragen, Berechung aufrufen, Seite mit den außergewöhnlichen Belastungen aufrufen und schauen, wo die Zumutbarkeitsgrenze liegt, liegt man weit darunter, lohnt es nicht, die Sachen einzutragen.


    Die Zumutbarkeitsgrenze ist nicht gerade gering.


    LG Janeck