Kind mit eigenem LJA

  • Meine älteste Tochter ist Teilzeitstudentin mit JOB (der ist verpflichtend für das Studium,NL) verdienst soviel das kein Kindergeld mehr gezahlt wird, eigener LJA gemacht werden kann, jedoch zu wenig um eigene Wohnung und sich selber zu unterhalten. Kann ich sie noch bei der Steuererklärung geltend machen?

  • "LJA" soll wohl Lohnsteuerjahresausgleich heissen?
    Den gibts nicht (mehr).


    Das Ding nennt sich Einkommensteuererklärung.


    Wenn kein KiGe-Anspruch mehr besteht, kommt ein Ansatz der Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG in Frage, aber auch der dürfte nicht möglich sein bei eigenen Einkünften über der KiGe-Grenze.

  • M.E. ist hier zu beachten, dass den Einkünften die Werbungskosten gegen gesetzt werden kann und dann doch Unterstützung Bedürftiger in Betracht kommt.


    Einnahmen ./. Werbungskosten ( ./. Sozialversicherungen ...) = Zwischensumme


    Unterstützungsbetrag ./. Ergebnis der Zwischensumme (Eigenes Einkommen bereinigt) = mögliche Ansatz der Unterstützung



    Lg Janeck