Unterhalt für Kind (27 J.) mit eigner Wohnung

  • Hallo, alle zusammen.
    Mein Sohn (27 Jahre) wohnt in Berlin und studiert dort an der FHVR. Da er kein BaFög bekommt und ich kein
    Kindergeld mehr für ihn bekomme, aber ich seine Miete der Wohnung bezahle, möchte ich wissen, ob ich
    diese Kosten in meiner Einkommensteuererklärung einsetzen kann und an welcher Stelle.
    Ich kann die Semestergebühren einsetzen und habe sie auch vom Finanzamt anerkannt bekommen.
    Oder sind diese und die Mietkosten unterdem Begriff Ausbildungsfreibetrag damit abgegolten ?
    Sollte diese Frage schon beantwortet worden sein, bitte ich um kurze Info und den Verweis daruf


    Vielen dank für eure Hilfe im Vorraus.
    oldiefreak

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das Kindergeld wegen der "hohen" Einkünfte des Sohns nicht mehr gezahlt wurde, kann auch nichts mehr bei den Eltern angesetzt werden.


    Wurde das Kindergeld nur wegen Überschreitens der Altersgrenze nicht mehr gezahlt, können die Zahlungen als Unterstützung bedürftiger Personen auf der "Anlage Unterhalt" geltend gemacht werden.

  • Moin!


    Ich gehe mal davon aus, das Du kein Kindergeld mehr bekommst, da das Kind "raus" ist. Dann machst Du auch keine Anlage Kind mehr und bekommst keine kinderbezogenen Freibeträge.


    Wenn es so ist, gilt folgendes:


    Also, wenn Du Dein Kind unterstützt, und "es" kein Kindergeld mehr bekommt, kannst Du die Kosten als Unterstützung Bedürftiger geltend machen.
    Dabei gilt:


    - im Haushalt lebende Personen, der Höchstbetrag kann ohne Nachweis angesetzt werden (7.680 €)
    - auswärtig lebende, die Kosten müssen nachgewiesen werden (Überweisungen / Kostenübernahmen)


    Mein TIPP: Da bei Deinem Sohn beides zutreffen sollte, setze einfach den Höchstbetrag an. Nicht vergessen die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes angeben, egal wie klein.
    Gegebenenfalls dann wieder Werbungskosten gegen rechnen.


    Du findest das alles schön im Sparbuch und auch Hilfen dazu.
    Infothek: Unterstützung Bedürftiger


    Wenn Du noch Kindergeld bekommst, ist mit dem Kindergeld / den Freibeträgen alles abgegolten. Bei Kidnern mit auswärtiger Unterbringung kannst Du den Ausbildungsfreibetrag zusätzlich erhalten, dieser wird aber Einkommensabhängig gekürzt und / oder fällt weg. Jedoch ist es auch hier möglich Werbungskosten anzusetzen.


    Ich hoffe, die Ausführungen helfen?
    Alle Ausfühungen exemplarisch und ohne Hafnungsanspruch :lol:


    LG Janeck

  • Erstmal Danke für die schnellen Antworten.
    Kindergeld für meinen Sohn bekomme ich nicht mehr, da er 26 Jahre alt ist. Bafög kekommt er auch
    nicht, da seine Eltern "zuviel" verdienen. Da er aber in Berlin studiert und er nur geringe Einkünfte
    (unter 6700,-- €) hat, bezahle ich die Miete der Wohnung. Meine Frage ist, kann ich diese Kosten
    bei meiner Einkommensteuererkl. einsetzen ja oder nein und auf welchem Blatt ??


    Bis bald
    Oldiefreak

  • Genau wie Petz sagt.


    Einfach den Masken folgen, die eigenen Einkünfte würde ich netto eintragen abzüglich der Werbungskosten und Unterhaltsleistungen den Maximalbetrag.


    Einfach den Masken folgen, die sind m.E. gut aufgebaut.


    LG Janeck