Heimfahrten mit Dienstwagen bei doppelter Haushaltsführung

  • Hallo,


    Ich arbeite in S und führe dort einen doppelten Haushalt. Mein Heimat-Wohnort, an den ich jedes Wochenende mit meinem Dienstwagen fahre, liegt 200 km von S entfernt. Der Dienstwagen wird gemäss Dienstwagenordnung versteuert. In den vergangenen Jahren wurden diese Heimfahrten immer als WK anerkannt vom FA. In meiner letzten EKSt. (2007) wurden die WK allerdings nicht anerkannt mit dem Verweiss, dass ich ja ein Firmenfahrzeug benutzt habe.


    Das verstehe ich nun nicht. Entweder hat das FA in den Jahren von 2007 einen Fehler gemacht oder eben jetzt für das Jahr 2007 - kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?


    Danke im Voraus


    Ray

  • Hallo Ray,


    ja das ist so eine Sache mit dem FA und den Belegen.
    Mach einen Einspruch über das Programm, ggfs. vorsorgehalber mit Verweis auf Begründungsnachlieferung, besorge Dir die Bestätigung des Arbeitgebers über die korrekte Besteuern des Dienstwagens mit der 1% Regelung und der Regelung für Familienheimfahrten (0,002 % Regelung), am besten mit genauer Berechnung des Sachbezuges und Begründe Deinen Einspruch entsprechend.


    Familienheimfahrten wurden nicht anerkannt ... usw. undm it Beleg zum Finanzamt.


    LG Janeck

  • Eine Familienheimfahrt pro Woche muss nicht versteuert werden, und kann dann auch nicht als WK angesetzt werden.

  • Sehe ich ein wenig anders!


    § 8 Nr. 2 EStG


    . . . 5Die Nutzung des Kraftfahrzeugs zu einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist mit 0,002 Prozent des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Beschäftigungsort anzusetzen; dies gilt nicht, wenn für diese Fahrten ein Abzug wie Werbungskosten nach § 9 Abs. 2 in Betracht käme; Satz 4 ist sinngemäß anzuwenden.



    Das heißt also im Umkehrschluß, macht man eine Familienheimfahrt, so kann auf den "Sachbezugswert" verzischtet werden. Wird kein Sachbezug versteuert, ist kein Ansatz als Werbungskosten möglich. Hat aber der Arbeitgeber aus irgend einen Grund den Sachbezug für Familienheimfahrten gewählt (z.B. weil er nicht ausschließen kann, dass der Arbeitnehmer mehr als eine Heimfahrt in der Woche realsiiert), so müssen die Familienheimfahren besteuert werden.


    Ray gab an, dass versteuert wurde. Und mein Hinweis bezieht sich darauf, dass das Finanzamt die Familienheimfahren nur dann als Werbungskosten anerkennen (kann) wenn eine Nachweis über die korrekte (0,002%) Versteuerung vorliegt.


    Zitat

    Viele Wege führen nach ROM und nicht jeder Ort der ROM heißt, liegt in Italien!


    LG Janeck