Leasingauto

  • Hallo an alle im Forum. Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen was Buchhaltung angeht. Ich habe voriges jahr eine ich ag gegründet und bin mit meinem privat pkw gefahren. dafür hab ich 0,30 ct abgesetzt und fahrtenbuch geführt. soweit alles gut.
    Nun benötige ich aber ein 2.auto und habe ein privatleasing angebot. Nun zu meinen fragen:
    1.was ist der unterschied zwischen privat und geschäftsleasing?( die Rate für privatleasing ist günstiger)
    2. wenn ich privatleasing machen sollte muß ich doch das auto ins betriebsvermögen aufnehmen oder? bin leider völlig überfragt wie das bei MB funktioniert? der Wert des auto ist 19000 eus die leasingrate 120 netto wie bucht man das nur?
    3.das auto wird fast ausschließlich geschäftlich genutzt. wie verbuche ich die gefahrenen und wie die evt. privaten fahrten?
    4.fahrtenbuch würde ich trotzdem führen als nachweis ist das ok?
    5.ich bin viel im stadtzentrum unterwegs und gedenke eine Dauerparkkarte zu kaufen. Die könnte ich absetzen oder?


    Vielen dank für die Hilfe.Und einen schönen Abend.

  • Hi,
    1, der Unterschied liegt u. a. darin das man z. B. (sofern man USt-Abzugsberechtigt ist) die USt beim geschäftlichen Leasing abziehen kann. Beim privaten Leasing nicht.
    2, beim Leasing wird grundsätzlich der Wert des Autos nicht in das Betriebsvermögen "eingelegt" (da gibt es nur wenige Ausnahmen). Somit kann man wenn das Auto privat geleast wird nur die KM absetzen und nicht die Leasingrate. Beim geschäftlichen Leasing buchst du die gezahlte Leasing Rate als Aufwand. Aber auch hierbei wird der "Anschaffungswert" nicht eingebucht. Da ja kein Anschaffungswert entstanden ist. (Das Auto gehört ja weiterhin dem Leasingunternehmen.)
    3,+4, Du kannst ja auch hier bei dem Auto ein Fahrtenbuch führen. Sonst kann man auch einfach die Tankrechnungen als Aufwand buchen und zum Jahresende wenn man den Jahresabschluss macht dann bucht man den Privatanteil.
    5, Ja, die kannst du als Aufwand buchen. Denn alle Aufwendungen die geschäftlich veranlasst sind lassen sich grundsätzlich auch buchen. Somit wenn du viel in der Stadt unterwegs bist um Kundentermine oder so wahrzunehmen dann ist das geschäftlich veranlasst.


    Hoffe ich konnte dir helfen


    LG
    Tomink