Kleinunternehmer: Vorsteuer bei Eingangsrechnungen buchen?

  • Guten Morgen,


    Ich habe jetzt nach einem Problem oder Frage gesucht. Aber nicht genau das gefunden was ich meine. Sicherlich ist das schon mal angesprochen worden. Aber ich finde es nicht.


    Muss ich als Kleinunternehmer der keine Umsatzsteuer ausweißt, bei den Eingangsrechnungen die Vorsteuer buchen.


    Also zum Beispiel :


    Büromaterial: 18,56 Euro Brutto (19%)
    Muss ich jetzt bei der Buchung beim Steuerschlüssel 19% angeben oder Umsatzsteuerfrei?


    Mit freundlichen Grüßen


    Mark

  • also ich habe meine Frage nicht beantworten können.


    Mir ist klar das ich keine Umsatzsteuer ausweißen muss und somit auch nicht buchen.


    Aber was ist mir der Vorsteuer. Weil die bekomme ich ja auch nicht zurück vom FA. Da ich ja nicht verrechnen darf/kann. Also Welchen Schüssel muss ich wählen, wenn ich eine ER mit Vorsteuer bekomme?

  • Aber was ist mir der Vorsteuer.


    Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die einem Unternehmer beim Erwerb von Lieferungen oder sonstigen Leistungen in Rechnung gestellt wird.
    Damit dürfte dann die Qual der Wahl bzgl. des Steuerschlüssel geklärt sein. Denn wie Du selbst festgestellt hast, darfst Du die Umsatzsteuer nicht buchen.

  • darfst Du die Umsatzsteuer nicht buchen


    Deine Frage bzgl. des Steuerschlüssels wurde beantwortet. Als Kleinunternehmer bist Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Die Steuerangaben in den Rechnungen interessieren Dich nicht. Du hast IMMER den Bruttobetrag zu buchen.


    Im übrigen empfehle ich Dir einen Steuerberater zu befragen.

  • Lieber khmcologne,


    ich bin auch Kleinunternehmer, habe das bei den Einstellungen in Mein Büro angegeben. Bei Buchungen von Ausgaben kann ich bei den Steuerschlüsseln im Eingabefenster zw. 7%, 16% und 19% sowie Umsatzsteuerfrei (Einkauf) wählen - nicht mehr und nicht weniger.


    Allerdings sollte dort für meinen Fall 0% stehen, oder? Wie kriegt man das hin? Auch ich habe in deinem Link keine Antwort auf diese Frage gefunden, da sie sich auf die Softwarefunktion von Mein Büro bezieht. Steuerberater hab ich übrigens. Der meinte, weder 19%, noch 7%, noch Umsatzsteuerfrei (Einkauf) wären richtig - ich sollte mal in mein Programm schauen und die richtigen Einstellungen treffen. ?( Die Programmhilfe (das Fragezeichen rechs oben im Fenster) ist ja echt der größte Lacher: "Wählen Sie hier die Höhe der Mehrwertsteuer aus, die bei diesem Eintrag angewendet werden soll". :thumbdown:


    Wie ist es denn nun wirklich?


    Herzlichen Dank schonmal im voraus! 8)

  • Als kleinunternehmer nach § 19 UStG bist Du nicht berechtigt, die Vorsteuer zu ziehen. Die Vorsteuer ist im Übrigen, vereinfacht gesagt, ein Teil der Umsatzsteuer. Wie man als Kleinunternehmer nach § 19 UStG auf die Idee kommen kann, dass man dann bei der Buchung den Steuerschlüssel Vorsteuer 19% bzw. Vorsteuer 7% buchen kann, verstehe ich nicht, da Netto = Brutto und Brutto = Netto ist. Grundsätzlich hat der Kleinunternehmer nach § 19 UStG weder mit der Vorsteuer noch der Umsatssteuer (umgangssprachlich auch MwSt genannt) kurzum mit der Umsatzsteuer nichts zu tun. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG hast Du lediglich bei Geschäften innerhalb der EU die Umsatzsteuer zu zahlen, aber das weißt Du sicherlich.
    Daher bleibt nur der Steuerschlüssel Umsatzsteuerfrei (Einkauf), weil dieser Steuerschlüssel nun einmal 0% Umsatzsteuer (Vorsteuer) beinhaltet.


    Warum MB bei Einstellung der Kleinunternehmereinstellung unter :arrow: Stammdaten :arrow: Meine Firma :arrow: Einstellungen :arrow: Steuereinstellungen immer noch beim Steuerschlüssel die verschiedenen Steuersätze anbiete, kann ich mir nur damit erklären, dass MB ein Programm ist, dass sich sowohl an den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer wie auch an den Kleinunternehmer nach § 19 UStG wendet. Da sind die Entwickler wohl davon ausgegangen, dass der Unternehmer der Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist, weiß dass er mit den Steuerschlüsseln Vorsteuer 19% und Vorsteuer 7% nichts zu tun hat und man hier programmtechnisch nichts tun muss.
    Sollte Dich das aber in Deiner Arbeit allzusehr behindern, kann ich Dir nur empfehlen, Dich an den Support zu wenden. Unter Umständen kann dies dann in einer der kommenden Versionen dann noch eindeutiger dargestellt werden.

  • ich weiß was Vorsteuer ist.


    Also muss ich den den 19% Schüssel nehmen???


    ......bitte einen Buchführungskurs an der VHS belegen oder einen Steuerberater aufsuchen ?(


    MfG Günter

  • Und welchen Sinn hat dann dieses Forum?

    Es soll Hilfestellungen bieten.
    Ein Basiswissen über seine eigene steuerliche Stellung als Unternehmer sollte allerdings schon vorhanden sein. Als kleinunternehmer nach § 19 UStG sollte man schon wissen, wie sich das mit der MwSt (Vorsteuer/Umsatzsteuer) verhält. Denn dies ist der entscheidende Unterschied. Ich frage mich, wie man bei Unkenntnis der Behandlung der Umsatzsteuer (VSt/USt) zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Kleinunternehmerregelung die Beste Regelung für das Unternehmen ist. Die Falschbehandlung der Umsatzsteuer (Vorsteuer/Umsatzsteuer) kann im extremsten Fall zur Aberkennung der Kleinunternehmerstellung nach § 19 UStG führen und zur Feststellung des Finanzamtes, dass diese nie bestanden hat. Dies wiederum kann im schlimmsten Fall zur Konsequenz haben, dass der Unternehmer für ein zurückliegendes Geschäftsjahr die Umsatzsteuer nachzahlen muss. So mancher Unternehmer ist an Nachzahlungsfoderungen des FA schon in die Insolvenz gegangen.
    Daher kann die Empfehlung einen Buchhaltungskurs bei einem Bildungsträger zu belegen durchaus eine Hilfestellung im Sinne des Forums sein.