Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber pauschal versteuert

  • Guten Tag.


    Bei der Privatnutzung eines Firmenwagens wird der geldwerte Vorteil über die 1%/0,03%-Regelung festgestellt. Den als Werbungskosten anzurechnende Teil der Fahrtkosten zur Arbeit wird wie ein Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber pauschal versteuert (womit hierauf keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen). Die pauschale Lohnsteuer wird somit vom Arbeitgeber übernommen.


    Meine Fragen:


    Können dennoch vom Arbeitnehmer die Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort als Werbungskosten abgesetzt werden?


    Wie sieht es ggf. rückwirkend für das Jahr 2007 aus, nach Aufhebenung der 20km-Regelung ?(


    Schöne Grüße