Kauf von zwei Doppelhaushälften

  • Hallo zusammen:vielleicht kann mir einer eine Frage hinsichtlich der Anzahl der abzugebenden Anlagen V beantworten.Die Einzelheiten:


    Kauf von zwei zusammenhängenden Doppelhaushälften mit den Nummern 12 ,14 ,16 ,18


    Kaufpreis nicht aufgeteilt. Ein Grunderwerbsteuerbescheid.


    Aber 4 Grundsteuerbescheide mit 4 Einheitswertnummern.


    Muß ich 4 Anlagen V erstellen?




    Vielen Dank im voraus