Hallo zusammen:vielleicht kann mir einer eine Frage hinsichtlich der Anzahl der abzugebenden Anlagen V beantworten.Die Einzelheiten:
Kauf von zwei zusammenhängenden Doppelhaushälften mit den Nummern 12 ,14 ,16 ,18
Kaufpreis nicht aufgeteilt. Ein Grunderwerbsteuerbescheid.
Aber 4 Grundsteuerbescheide mit 4 Einheitswertnummern.
Muß ich 4 Anlagen V erstellen?
Vielen Dank im voraus