Ich verlange gar nichts....ich habe hier in einer allgemeinen Anfrage um Hilfe gebeten und dafür ist dieses Forum doch wohl geschaffen worden, oder irre ich mich da???
Ich finde es ohne Zweifel sehr nett, dass Du oder Eva-Maria oder auch Franco und andere Forenmitglieder mir behilflich sind und habe mich auch dafür bedankt!
ZitatDu hast nur ein gezechnetes Kapital von 50 Euro, und was ist der Rest.
Tja welcher Rest denn Günter?......so wie es aussieht, scheinst Du auch von der Fraktion zu sein, die keine Ahnung von einer Limited hat! ....was ja nicht weiter tragisch ist, wenn Du selbst keine Limited führst, aber daran siehst Du, dass man(n) nicht alles wissen kann oder muss!
Eine Limited kannst Du ab einer Geschäftseinlage von 1,- Euro gründen!
ZitatAber egal, deine Eröffnungsbilanz stimmt jetzt bilanztechnisch, ob die aber rechtlich stimmt, musst du selber verantworten.
Das muss ich so oder so....
ZitatNoch eine Frage: Hast du kein Bankkonto, keine Kasse usw. ? Wo sind die Beträge?
Natürlich habe ich ein Bankkonto, aber wie zuvor schon erklärt, habe ich in dem besagten Jahr im Monat Oktober nur die Firma bzw. die Rechtsform Limited gegründet. Die Gewerbeanmeldung und die aufgenommenen Tätigkeiten habe ich erst im Folgejahr gestartet. Auch das Firmenkonto für die Limited konnte ich - logischer Weise - erst eröffnen, nachdem die Limited gegründet und durch die Apostille bestätigt war. Somit werden die Eröffnungswerte der Bank nicht aus dem Vorjahr(also dem Gründungsjahr, in dem es noch gar kein Firmenkonto gab bzw. auch nicht geben konnte!) übernommen, sondern manuell - nach Eröffnung dieses Kontos - im Januar des Folgejahres eingegeben.
Ein Konto für eine ausländische Kapitalgesellschaft wie die Limited, die ihren Sitz mit der Hauptniederlassung in Birmingham hat und mit einer nichtselbständigen Zweigstelle in Deutschland ansässig ist (ACHTUNG!! Das geht nur wenn man keine Waren verkauft / keinen Handel betreibt!) kann man nur als "Auslandsdevisen-Konto" eröffnen und zwar deshalb, weil die Banken in Deutschland nur "normale Geschäftsgirokonten" für eine Limited eröffnen, die eine selbständige Zweigstelle in Deutschland betreibt. Da dies aber in meinem Fall nicht erforderlich war und nur mit den Gebühren für einen deutschen Handelsregistereintrag verbunden gewesen wäre, habe ich es bei der nichtselbständigen Zweigstelle belassen. Zur Eröffnung eines solchen Kontos muss man die amtlich beglaubigte Apostille bei der Bank vorlegen und da ich diese erst NACH Gründung der Limited erhalten habe, konnte ich logischer Weise auch nicht vor der Gründung ein Firmenkonto eröffnen.
Da ich keine Waren, sondern nur Dienstleistungen verkaufe, habe ich keine Kasse! Alles was an Einnahmen und Ausgaben erfolgt, geschieht ausschließlich bargeldlos über die Bank.
Gruß, Bernd