Pensionskasse - Entgeltumwandlung

  • Hallo, ich mache für das Jahr 2008 das erste Mal die Steuererklärung mit meiner Frau zusammen (Heirat in 2008). Ich nutze das Program WISO Steuer 2009.


    Habe folgende Fragen - wo ich was angeben muss?


    1.) Zahle in eine Pensionskasse ein - durch Entgeltumwandlung über meinen Arbeitgeber,


    dies ist eine Rentenversicherung inclusive einer Berufsunfähigkeitsversicherung.


    - kann ich diese Ausgaben geltend machen , wo sind diese einzutragen und wie , benötige ich Belege ?


    2.) wenn ich meine Riester-Beiträge eingeben will, kommt ein "komisches" :) Formular und ich weiß nicht weiter,


    könnt ihr mir auch hier bitte helfen, welche Angaben ich wo machen muss in "WISO Steuer 2009" ?




    Vielen, vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Die im Programm erscheinende Anlage AV ist kein "komisches Formular", sondern ist zur Geltendmachung von Riester-Beiträgen unbedingt erforderlich.


    Vom Anbieter der Riesterrente erhält man für das abgelaufene Jahr die "Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG zur Vorlage beim Finanzamt".


    In dieser Bescheinigung sind alle Daten und Fakten vermerkt, die dann über die entsprechende Eingabemaske des Programms eingetragen werden müssen.

  • Wenn es die Pflichtversicherung als Zukunftssicherung im öffentlichen Dienst über die ZVK ist, dann leider nicht...


    Ist es aber nicht, habe nichts mit öffentl. Dienst zu tun.



    Bin Angestellter und mein Betrieb hat die Pensionskasse angeboten.


    Kann ich da etwas geltend machen oder nicht, Beitrag von Bruttolohn...

  • Hallo rosi-s04,

    Bin Angestellter und mein Betrieb hat die Pensionskasse angeboten.


    Kann ich da etwas geltend machen oder nicht, Beitrag von Bruttolohn...

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann handelt es sich um eine Entgeltumwandlung.
    Das bedeutet, dass der Arbeitslohn in der vereinbarten Höhe steuerfrei (und sozialversicherungsfrei) gestellt und in voller Höhe an die Pensionskasse abgeführt wird.
    Ein nochmaliger Ansatz in der Steuererklärung unterbleibt daher, weil das bescheinigte steuerpflichtige Jahreseinkommen bereits um diesen Betrag gemindert ist.


    MfG
    Akki