Hallo,
bei der Erstellung meiner Einkommensteuererklärung für 2008 habe ich im Sparbuch den Gründungszuschuss (nach §57, SGB III), den ich in der ersten Hälfte des letzten Jahres erhalten habe, bei den Einkommens-/Lohnerstzleistungen eingetragen. Dann fällt er aber unter den Progressionsvorbehalt - was er ja nicht sollte. Deshalb die Frage: Wo muss er korrekt eingetragen werden (oder bleibt er bei der Einkommenstuererklärung ganz unberücksichtigt )?
Danke für Infos!
arp