Buchungen 4/3-Rechner: regelmässig wiederkehrende Zahlungen

  • Hallo,


    ich habe die folgende Frage:


    Der Unternehmer U (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) zahlt die Miete für den Dezember erst am 04. Januar des Folgejahres. Es handelt sich um eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung i.R. eines Dauerschuldverhältnisses, so dass die kurze Frist des § 11 Abs 2 EStG gegeben ist. Die Zahlung ist daher, als Ausnahme des Abflussprinzips noch dem Jahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehört.


    Wie buche ich das nun? Meine Idee


    31.12.08:
    4210 Miete 1000,00 an 1370
    04.01.09
    1371 1000,00 an 1200 Bank


    Bei einem Bilanzierer würde ich einfach


    4210 1000,- an 1700 sonstige Verbindlichkeiten buchen.


    Wenn ich das aber bei 4/3-Rechner mache, habe ich doch im Rahmen der Jahresabschlussauswertung keine Ergebniswirksamkeit, da Verbindlichkeiten noch keine Beriebsausgaben sind, sondern der Zeitpunkt der Zahlung maßgebend ist.


    Hat vielleicht jemand eine Idee?


    Grüße


    Kamy

  • Hallo Petz,


    vielen Dank für die Nachricht.


    Mir ist auch schon klar, dass es Betriebsausgaben in 2008 sind. Die Frage ist nur, wie ich das buchungstechnisch zu erfassen habe.


    Ich bin auch der Meinung, dass es niucht grundsätzlich verboten ist, dass ein 4/3-Rechner Verbindlichkeiten hat.
    Das würde ja bedeuten, dass derjenige, der seinen Gewinn nach 4/3 ermittelt zu keiner Zeit irgendwo auf Ziel einlaufen dürfte, denn sobald er dieses tun würde, hätte er automatisch Verbindlichkeiten. Das kann doch nicht sein, denke ich ;)
    Und da er Verbindlichkeiten haben kann, muss es ihm doch auch erlaubt sein, diese zu buchen, oder stehe ich da jetzt völlig auf dem Schlauch?



    Kamy

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin auch der Meinung, dass es niucht grundsätzlich verboten ist, dass ein 4/3-Rechner Verbindlichkeiten hat.


    Ich bin anderer Meinung, weil ich es anders gelernt habe...


    Zitat

    Das würde ja bedeuten, dass derjenige, der seinen Gewinn nach 4/3 ermittelt zu keiner Zeit irgendwo auf Ziel einlaufen dürfte, denn sobald er dieses tun würde, hätte er automatisch Verbindlichkeiten. Das kann doch nicht sein, denke ich ;)


    So ist es aber.

    • Offizieller Beitrag

    So glaube Petz doch.


    Ausgaben stellen im Zeitpunkt der Verausgabung eine Betriebsausgabe dar, entsprechend sind Einnahmen im Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern. So einfach ist die Gewinnermittlung nach § 4 Abs.3 EStG .

  • Es gibt z.B. das BUNDESFINANZHOF Urteil vom 1.8.2007, XI R 48/05.


    Hier geht es zwar um die UStVZ aber inhaltlich würde ich es genauso
    anwendbar sehen.

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch genau wie wir gesagt haben: Eine wiederkehrende Leistung "wird behandelt" als wäre sie schon im Dezember entstanden. Also buche sie doch einfach mit Datum 31.12.2008. Aber es gibt beim 4/3er keine Verbindlichkeiten.

  • Hallo,


    ja, das Urteil kenne ich auch.
    Es geht mir halt schlicht um den Buchungssatz. Und am 31.12. kann ich schlecht die Bank als Gegenkonto nehmen, da die Zahlung ja erst später erfolgt.
    Das selbige im Jahr 2008 Betriebsausgabe ist, ist mir klar ;)


    Kamy

  • Da Periodenfremde Aufwendungen nur bilanzierende Unternehmen betreffen würde ich
    in diesem Fall einfach 1590 oder 1792 buchen. Bei Zahlung dann einfach
    auflösen. Ich würde die Sache auch nicht sooooo eng sehen, da bei einer EÜR auch
    eine Exel Tabelle reicht und das Buchen mit Wiso lediglich der Übersichtlichkeit
    dient.