Einkauf von Anlagevermögen

  • Hallo liebe User hier im Forum,


    ich möchte mich 2009 Selbsständig machen. Um mich auf meine Selbsständigkeit vorzubereiten, habe ich mir neben dieser Software auch schon kleinere Maschinen, Bücher und Hardware gekauft. Jetzt meine Frage:


    Kann ich meine Ausgaben jetzt schon über Zahlungen-Kasse - Kategorie: Einkauf von Anlagevermögen aufführen oder am ersten Tag meiner Gründung? Werden mir meine Güter, die ich 2008 gekauft habe, dann im Gründerjahr (2009) voll erstattet?


    P.S.: Ich bin neu hier und nat. auch neuer Benutzer dieser Software. Sorry wegen irgendwelcher blöden Fragen. Ich möchte nur schon auf mein Vorhaben vorbereiten.


    Ciao Olliander

  • . Ich möchte nur schon auf mein Vorhaben vorbereiten.


    Ciao Olliander


    Dann schon an die wichtigste Vorbereitung gedacht?
    Welche das ist? Der Besuch eines Existengründerseminars oder noch besser eine Erstberatung beim Steuerberater.
    Der beantwortet dann übrigens auch solche Fragen

  • Hallo,


    ein Existengründerseminar habe ich natürlich schon besucht. Die Erstberatung beim Steuerberater ist demnächst fällig.


    Habe aber gedacht, dass mir mal schon vorab einige Fragen beantwortet werden können. Vielleicht bin ich ja auch im falschen Forum. :(


    Ciao


    Olliander

  • Zitat

    Kann ich meine Ausgaben jetzt schon über Zahlungen-Kasse - Kategorie: Einkauf von Anlagevermögen aufführen oder am ersten Tag meiner Gründung? Werden mir meine Güter, die ich 2008 gekauft habe, dann im Gründerjahr (2009) voll erstattet?


    Wenn du jetzt als Privatmann Anlagegüter kaufst, so musst du sie später aus deinem Privatvermögen in die Firma einbringen und es geht dir evtl. der Vorsteuerabzug verloren.


    Und *voll erstattet* wird dir gar nichts :) Ich würde dir dringend den Besuch eines Buchhaltungskurses empfehlen.


    MfG Günter

  • Und *voll erstattet* wird dir gar nichts Ich würde dir dringend den Besuch eines Buchhaltungskurses empfehlen.




    Danke Günter,


    "Voll erstattet" war sicher ein wenig falsch ausgedrückt. Den Buchhaltungskurs mache ich übrigens vom 12.-13.02.09


    Du siehst, die Vorbereitungen laufen.


    Ciao
    Olliander

  • Wenn ich dieses rumgeeier hier immer lese könnte mir wirklich schlecht werden!!!


    Natürlich kannst Du die Gegenstände des AV die Du in Vorgriff auf Deine Selbstständigkeit
    getroffen hast voll zum Zeitpunkt des kaufes aktivieren!


    Zitat

    Wenn du jetzt als Privatmann Anlagegüter kaufst, so musst du sie später aus deinem Privatvermögen in die Firma einbringen und es geht dir evtl. der Vorsteuerabzug verloren.


    Und sowas habe ich noch nie gehört! Die Gegenstände wurden ja nicht für die private Nutzung gekauf und sind
    jetzt betr. zu nutzen. Sie waren von je für die betr. Nutzung angeschafft worden.

  • Zitat

    Und sowas habe ich noch nie gehört!


    Tut mir ja leid, aber alles was du da schreibst, entspricht nicht den *Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung* ?( ?( ?(


    MfG Günter

  • Natürlich kannst Du die Gegenstände des AV die Du in Vorgriff auf Deine Selbstständigkeit
    getroffen hast voll zum Zeitpunkt des kaufes aktivieren!


    Das ist gut zu hören. Ich wollte schon fast aufhören, mir Arbeitsmittel zu beschaffen. Aber mal so gesehen, wenn ich erst alles Beschaffen muss, wenn ich mein Gewerbe angemeldet habe muss ich erstens ne Menge Kohle auf einen Schlag zahlen und zweitens - bis ich die wichtigsten Geräte zusammen habe, können Wochen vergehen.

  • Zitat

    Das ist gut zu hören. Ich wollte schon fast aufhören, mir Arbeitsmittel zu beschaffen. Aber mal so gesehen, wenn ich erst alles Beschaffen muss, wenn ich mein Gewerbe angemeldet habe muss ich erstens ne Menge Kohle auf einen Schlag zahlen und zweitens - bis ich die wichtigsten Geräte zusammen habe, können Wochen vergehen.


    Du kannst beruhigt die Sache angehen! Selbst wenn Du Ustpflichtig bist ist das FA in diesen Fällen einsichtig! Du solltest hier jedoch die genaue vorgehensweise mit Deinem Sachbearbeiter besprechen. Selbst wenn Du bist heute noch kein Gewerbe angemeldet hast kannst Du für 2008 eine EÜR für die Aufwendungen fertigen.


    Zitat

    Aus welchen Mitteln werden die Anschaffungen bezahlt? Über welches Konto laufen die "Geschäftsvorfälle"? Gewerbeeröffnung den Behörden schon angezeigt?


    Diese Fragen sind vollkommen unerheblich!


    Zitat

    Tut mir ja leid, aber alles was du da schreibst, entspricht nicht den *Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung*


    Theorie und Praxis unterscheiden sich halt manchmal! Ich habe es vor 4 Jahren so gemacht und hatte keinerlei Probleme!
    Siehe hierzu das Urteil Bundesfinanzhof vom 18.4.1990!!!!!!!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von AndyF ()

    • Offizieller Beitrag

    Theorie und Praxis unterscheiden sich halt manchmal! Ich habe es vor 4 Jahren so gemacht und hatte keinerlei Probleme!


    Ich wäre etwas vorsichtig mit solchen Tipps "Bei mir hat es vor Jahren geklappt ...". Ob irgend etwas beim FA wegen Arbeitsüberlastung oder Unaufmerksamkeit durchgeht, oder, ob man einen Rechtsanspruch darauf hat, sind zweierlei. Abgesehen davon muss man im Zweifel auch noch Unterschiede bei der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer beachten. Und was nützt es ihm, wenn das FA Deiner "Argumentation" nicht folgt und er alles langjährig über Rechtsbehelf und Klage durchfechten muss.


    Auf der sicheren Seite ist er, wenn er eine Gewerbe angemeldet hat, ein Betriebskonto eröffnet hat und nachweislich Vorbereitungshandlungen durchführt. Das ist simple und schnell erledigt.


    Bei Deiner Argumentation hätte ich zum Beispiel erhebliche Zweifel bei der Anschaffung der von ihm erwähnten Hard- und Software. Diese könnte er bestenfalls noch mit dem Verkehrswert oder Restwert in den Betrieb einbringen. Der Vorsteuerabzug wäre definitiv verloren. Ist etwas anderes, als wenn ein in der Etagenwohnung wohnender Landschaftsgärtner für einen geplanten Betrieb einen Sitzrasenmäher anschafft.

  • Diese Diskussion ist vollkommen überflüssig! BFH Urteil und gängige Praxis
    haben seit je Investitionen, die für eine bevorstehende Selbsständigkeit
    getätigt werden zugelassen. Bei mir eingestellte 84er haben dies auch in
    den letzten Jahren so umgesetzt und auch als Empfehlung von Ihren Stb
    erhalten.


    Zitat

    Und was nützt es ihm, wenn das FA Deiner "Argumentation" nicht folgt und er alles langjährig über Rechtsbehelf und Klage durchfechten muss.


    Antwort:


    Zitat

    Du solltest hier jedoch die genaue vorgehensweise mit Deinem Sachbearbeiter besprechen

    • Offizieller Beitrag

    Diese Diskussion ist vollkommen überflüssig! BFH Urteil und gängige Praxis
    haben seit je Investitionen, die für eine bevorstehende Selbsständigkeit
    getätigt werden zugelassen.

    Auch für die Behandlung im Sinne des BFH-Urteils gibt es Regeln. Warum soll er sich Probleme aufbürden, wenn er es einfacher sicherstellen kann?


    Bei mir eingestellte 84er

    Was ist ein 84er?


    Mich würde wirklich interessieren, was Petz und Clematis dazu sagen!

  • Zitat

    Warum soll er sich Probleme aufbürden, wenn er es einfacher sicherstellen kann?


    Stell die Frage mal anders - Warum Probleme machen wo keine sind!!!


    Also ich habe einige 84er in die Selbstständigkeit begleitet und bisher
    hatte KEINER Probleme Investitionen vor Beginn der Tätigkeit anzugeben.


    Zitat

    Was ist ein 84er?


    Tztztz selbstst. nach HGB § 84.


    Welche Erfahrungen hast Du mit diesem Thema? Oder bist Du nur ein Bücherwurm?


    Achso und fasst vergessen:


    Mich interessiert überhaupt nicht was Petz und Clematis dazu sagen!!!

    • Offizieller Beitrag

    Welche Erfahrungen hast Du mit diesem Thema? Oder bist Du nur ein Bücherwurm?

    Bloß weil man nicht mit irgendwelchen Paragraphen um sich schmeißt .......... .


    Ich habe auf jeden Fall genug Erfahrung um zu sagen, dass es schon zu viele, wie Du sagst, 84er gab, die doch leidlich Probleme mit der Unternehmensgründung und den Anfangsverlusten bzw. Vorsteuerüberhängen und deren Berücksichtigung beim FA hatten. Und das ich Allwissend bin habe ich auch nicht gesagt. Ich bin noch nie verlegen gewesen, meine Fehler auch einzugestehen. Dafür ist das Steuerrecht zu kompliziert. Aber wenn ich eine Auskunft gebe sollte sie auch praxisnah und für den Einzelnen ohne große Probleme durchzusetzen sein.


    In meinen Augen ist es etwas anderes, ob ich jemanden vor Ort vertrete und ihm Ratschläge gebe. Dann kann er sich bei Problemen an mich wenden und man setzt das dann durch (oder wird in Regress genommen).


    Wenn ich im Forum Tipps gebe, sollten die so sein, dass keiner in irgendeine Falle tappen kann; d.h. nach einem Jahr Geschäftstätigkeit nicht mehr in der Lage ist, irgend etwas zu beweisen oder schlüssig und glaubhaft zu machen. Wir wissen ja noch nicht einmal genau, welches Gewerbe er genau ausüben möchte und in welchem Umfang er Dinge anschafft. Scheint weniger ein Handelsunternehmen zu sein, als vielmehr ein Dienstleistungsunternehmen . Bei kleinen Beträgen wird er sicher keine Probleme bekommen. Aber umso höher die Kosten umso größer das Risiko etwaiger Rückfragen. Gehst/fährst Du dann zu ihm hin und regelst das? Zumindest bei einem vor Unternehmensgründung im Privatvermögen angeschafften PC und Software wird er es schwer haben die Vorsteuer zu ziehen. Das ist Fakt.


    Ansonsten kann ich ihm bei Deinen Tipps nur viel Glück wünschen.


  • Mich interessiert überhaupt nicht was Petz und Clematis dazu sagen!!!


    Keine Angst, den Petz und die Clematis interessierts auch nicht, was Du schreibst.
    Jeder hier im Forum, der nur ansatzweise lesen kann merkt schnell, was von Deinen Tipps zu halten ist.

  • Zitat

    bzw. Vorsteuerüberhängen und deren Berücksichtigung beim FA hatten.


    Da bin ich vollkommen bei Dir! Darum auch mein Hinweis die USterlichen Fragen mit dem Sachbearbeiter zu klären!


    Zitat

    Und das ich Allwissend bin habe ich auch nicht gesagt.


    Respekt! Ich auch nicht! Der User hat hier auch sicherlich keinen Rechtsanspruch auf Richtigkeit. Aus diesem
    Grund beteilige ich mich auch nur an Beiträgen, die ich aus Erfahrung und Umsetzung mit Sicherheit tragen kann.


    Und in der Praxis kann es auch sein das trotz Hinweisen von einem Stb. der Unternehmer Dinge falsch umsetzt,
    dies kann der Stb. jedoch auch nicht verantworten.


    Seit dem ich Bilanzierungspflichtig bin habe ich mir angwöhnt vor Abgabe der Steuererklärung einen Stb. meine Unterlagen
    prüfen zu lassen. Hier bekomme ich dann Tipps, die an Steuerbetrug grenzen und bei Umsetzung auch in meiner Verantwortung
    liegen.


    Zitat

    Jeder hier im Forum, der nur ansatzweise lesen kann merkt schnell, was von Deinen Tipps zu halten ist.


    Woher weisst Du, dass die User nach Deinen Antworten weiter mit mir im PM sprechen?