Mahnung +Gebühr bezahlt - wie verbuchen?

  • Hallo liebe Fachleute,


    einige Kunden haben nach erstellter Mahnung die Rechnung + Mahngebühr nebst Zinsen bezahlt.
    Wenn ich die OPs unter "Banking/Offene Posten" öffne, erscheint auch die besagte Rechnung - aber - beim Klick auf "Ausgleichen" wird mir nur der Ursprungsbetrag als offener Betrag angeboten, ohne die Mahngebühren.
    Gebe ich den Ausgleichsbetrag - also mit Mahngebühren - ein, so erhalte ich einen Restbetrag (der ja dann ein Guthaben darstellt?).


    Wie sollte nun verfahren werden? Oder habe ich etwas übersehen? Kurz - wie macht man es richtig?


    Danke für Eure Antworten - Peter


  • Hallo Peter,
    Mahngeb. und Mahnzinsen musst Du gesondert buchen. Sie sind ja nicht als Forderung oder OP vorhanden.
    Falls der OP erstellt wird, loesche ihn einfach.
    Gleiche nur die Forderung gem. des OP's aus.


    Dann erfasst Du einen zweiten Buchungssatz
    1200 S an 2500 H


    bei SKR03 ist es Konto 2500 Ausserordentliche Ertraege.