Hallo,
mit dem "geldwerten Vorteil" habe ich einfach Verständnisschwierigkeiten.
Mein Mann hat einen Firmenwagen und bekommt monatl. vom Bruttolohn ca.1% + Fahrten Wohnung Arbeit abgezogen.
Die kann ich doch wieder als Wegegeld (zw. Wohnung und Arbeitsstätte) vom FA zurückholen.
Wie ist es aber, wenn nur die 1% vom Bruttol. abgezogen werden.
Kann ich dann auch die Fahrten m. dem Firmenwagen zw. Wohnung u.Arbeitsst. absetzen?
Wenn ja, kann ich dann vom FA aufgrund der Gesetzessänderung 2009 nachträglich die Fahrtkosten (2007) beantragen?
Ich kann ja keinen Einspruch erheben, wenn ich für 2007 keine Fahrtkosten angegeben habe - oder?
Jedoch grundsätzlich: Kann ich bei der Einkommensteuer 2008 die
o.g. Fahrtkosten (die nicht abgezogen wurden vom Bruttolohn) trotzdem geltend machen?
Gruß und merco vorab
Xabia