Firmenwagen: Wege zw. Wohnung und Arbeitsstätte

  • Hallo,
    mit dem "geldwerten Vorteil" habe ich einfach Verständnisschwierigkeiten.
    Mein Mann hat einen Firmenwagen und bekommt monatl. vom Bruttolohn ca.1% + Fahrten Wohnung Arbeit abgezogen.
    Die kann ich doch wieder als Wegegeld (zw. Wohnung und Arbeitsstätte) vom FA zurückholen.
    Wie ist es aber, wenn nur die 1% vom Bruttol. abgezogen werden.
    Kann ich dann auch die Fahrten m. dem Firmenwagen zw. Wohnung u.Arbeitsst. absetzen?
    Wenn ja, kann ich dann vom FA aufgrund der Gesetzessänderung 2009 nachträglich die Fahrtkosten (2007) beantragen?
    Ich kann ja keinen Einspruch erheben, wenn ich für 2007 keine Fahrtkosten angegeben habe - oder?
    Jedoch grundsätzlich: Kann ich bei der Einkommensteuer 2008 die
    o.g. Fahrtkosten (die nicht abgezogen wurden vom Bruttolohn) trotzdem geltend machen?


    Gruß und merco vorab
    Xabia

  • Die Fragen hab ich doch erst beantwortet???
    Wozu also ein neuer Thread???



    Es geht schon mal nicht, dass der AG die Fahrten Wohnung-Arbeit nicht abzieht, weil das hiesse, dass der AN die Fahrten nicht versteuert, und das muss der AN, weil er den PKW schliesslich tatsächlich für Fahrten Wohnung-Arbeit nutzt.


    Wurden denn auch immer weniger Arbeitstage erklärt?


    Zitat

    Mein Mann hat einen Firmenwagen und bekommt monatl. vom Bruttolohn ca.1% + Fahrten Wohnung Arbeit abgezogen.
    Die kann ich doch wieder als Wegegeld (zw. Wohnung und Arbeitsstätte) vom FA zurückholen


    Nein.
    Die Fahrten Wohnung-Arbeit können mit der Entfernungspauschale angesetzt werden.

    Zitat

    Wie ist es aber, wenn nur die 1% vom Bruttol. abgezogen werden


    Dann sind die Lohnabrechnungen falsch.
    Legt schon mal Geld zurück, die nächste Lohnsteuerprüfung beim AG kommt bestimmt.

  • Hallo,


    sorry Clematis!
    Ich habe Deine Antwort erst später entdeckt. :S


    Aber eine Frage habe ich noch:
    Kann der AG die Fahrten Wohnung Arbeit in den Abzügen für den PKW (dann natürlich mehr als 1%) "verstecken"?


    Zu den "immer weniger werdenden Arbeitstagen" in Bezug auf Fahrten zw. Arbeit und Wohnung:
    Als Arbeitstage habe ich immer 6-7 Tage eingetragen. Es wurden aber nur insg. 200 Tage angerechnet. Es ist dato leider zu umständlich eine ausführliche Aufstellung für 2007 beim AG zu verlangen. Die Wege zur Arbeit auch bei Geschäftsreisen wurden vom FA nicht anerkannt, obwohl diese immer gemacht wurden. Ich habe nun eine Bescheinigung (für die Urlaubstage) vom AG eingereicht als Bestätigung eingereicht und Einspruch erhoben. Mal sehen was passiert!?


    Vielen Dank für die Mühe!
    Gruß
    Xabia

  • Aber eine Frage habe ich noch:
    Kann der AG die Fahrten Wohnung Arbeit in den Abzügen für den PKW (dann natürlich mehr als 1%) "verstecken"?


    Klar kann er-wenn er einfach alles in einer Summe berücksichtigt!