Was kann aus der Nebenkostenabrechnung eingetragen werden

  • Hallo zusammen,


    ich blicke bei einem Thema in meiner Steuererklärung nicht durch, vielleicht liegt es auch daran das ich dieses Thema zum ersten Mal abarbeiten muss.


    Ich habe meine schön aufgeschlüsselte Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten.
    Dort sind etliche Punkte doppelt aufgeführt mit dem Zusatz "§35 a", also z.B.:


    - Hausmeister ....... 20,09 EUR
    - (1) Hausmeister - §35 a ...... 121,09 EUR


    - Hausmeister Tiefgarage ....... 7,59 EUR
    - (1) Hausmeister - §35 a ........ 51,76 EUR


    Und einige weitere Punkte. (sind glaub ich ca. 10 Punkte)
    Kann / darf ich nun (meinem Verständnis nach) ALLE aufgeführten Punkte mit dem Paragraphenzusatz 35 a in meiner Steuererklärung angeben bzw. absetzen?
    Und wenn ja - wo muss ich das genau eintragen?


    Hoffe das ich hier mit meinem Anliegen richtig, vielen Dank schon jetzt

  • Hi,


    also ich bekomme meine Nebenkostenabrechnung immer erst zum Oktober des Vorjahres.
    Ich gebe also dieses mal die von 2007 an.
    Letztes Jahr die von 2006, haben nichts gesagt, also wird das schon seine Richtigkeit haben.


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    @Ark78


    Doch, die FÄs gestatten das.


    Grund: Auch dem Fiskus ist bekannt, dass die Hausverwaltungen ihre Nebenkostenabrechnungen meist viel zu spät erstellen bzw. dem Mieter zustellen. Aus diesem Grund ist es gestattet, die jeweilige Abrechnung des Vorjahres vorzulegen. Eine rühmliche Ausnahme halt...

  • Hallo, ich bereite gerade meine Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2009 vor.
    In meiner Betriebskostenabrechnung 2008 sind u.a. folgende Posten aufgeführt:


    1. Müllgebühren Anteil - Mieter: 91,88Eur (Ist dieser Posten absetzbar?) - Wo muss ich diesen eintragen?
    2. Straßenreinigung - Anteil Mieter: 9,67Eur (Ist dieser Posten absetzbar?) - Wo muss ich diesen eintragen?
    3. Hausreinigung/Gartenpfl./Hausmeister - Anteil Mieter: 250,86Eur (Diesen Posten habe ich mit 251Eur bereits als Hauswartskosten (Nebenkosten- / Hausgeldabrechnungen) in Randnummer 76 im Mantelbogen Seite 3 - Anteil an Haushaltsnahen Dienstleistungen eingetragen) - Ist das richtig? Leider ist aus der Betriebskostenabrechnung nicht ersichtlich welche Lohn-&Materialkosten diese Position beinhaltet.

    Reicht es meine Betriebskostenabrechnung der St.-erklärung anzufügen oder muss mein Vermieter die beigefügte "Muster für Bescheinigungen ab dem Veranlagungszeitraum 2006" ausfüllen?
    Welches Jahr muss ich bei "Jahr der Leistung" eintragen, 2008 (Mietzahlung inkl. Nebenkostenvorauszahlung) oder das Jahr 2009 wo ich die Nebenkostennachzahlung geleistet habe?


    Danke für Eure Unterstützung im voraus

  • Habe den Beitrag in diese Forum verschoben: Einkommensteuer

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    am besten wäre es, Du lässt Dir den Abschnitt "C" der Bescheinigung von der Hausverwaltung ausfüllen, dann bist Du auf der sicheren Seite. Müllgebühren und Straßenreinigung zählen schon mal nicht zu den sog. Handwerkerleistungen. Außerdem kann hier im Forum niemand feststellen, was in Deiner Nebenkostenabrechnung "reine Lohnkosten" sind und was dabei an "Materialkosten" angefallen ist.


    Mir ist auch bekannt, dass die Hauverwaltungen sich gegen das Erstellen separater Bescheinigungen sträuben; oder sie lassen sich diesen Mehraufwand gerne extra bezahlen.