Einspruch einlegen gegen neuen 2007 Bescheid möglich?

  • Hallo,


    ich habe mittlerweile einen geänderten Bescheid für 2007 wegen den KM-Pauschalen erhalten. Leider gibt es 2 Probleme :
    - die Kinderbetreuungskosten sind leider nicht meiner Frau zugeordnet so das diese nicht über die 920Euro kommt
    - zwischenzeitlich gab es ein anderes sich günstig auswirkendes BFH-Urteil mit dem ich nicht gerechnet habe und deshalb die entprechenden Zahlen auch damals nicht in der Erklärung angegeben habe ( Stichwort Firmenwagen ).


    Ich habe den Bescheid für 2007 schon im August bekommen und damals auch keinen Einspruch eingelegt. Ist also eigentlich verjährt. Da es nun einen neuen Bescheid gibt - kann ich Einspruch einlegen und die 2 obigen Sachen nachtragen oder darf ich nur Einspruch für die KM-Pauschale einlegen?


    Danke
    Andre_

  • Also, die Kinderbetreuungskosten werden ZUSÄTZLICH zu den WK gewährt, und nicht als WK.
    Hat also auf die 920 € keine Einfluss.


    "Stichwort Firmenwagen" kann vieles oder nichts sein.


    Einspruch ist sowieso nicht mehr möglich, weiss nicht was ein Einspruch gg die Entfernungsauschale soll?

  • Firmenwagen: Es gab letztes Jahr ein BFH-Urteil das eine geleistete Zuzahlung zu einem Firmen/Dienstwagen abgeschrieben werden darf. Da ich nicht mit einem positiven Urteil gerechnet habe habe ich auch nicht versucht dies abzuschreiben


    Wieso ist denn eigentlich kein Einspruch mehr möglich - schließlich gab es ja grade einen neuen Bescheid.

    • Offizieller Beitrag

    Ein Einspruch gegen einen Berichtigungsbescheid zu Ungunsten eines Steuerbürgers wäre auch nur möglich "soweit die Änderung reicht".


    Da die Kilometerpauschale zu Deinen Gunsten geändert wurde, wäre ein Einspruch nur punktuell gegen die Kilometerpauschale möglich (Eingabe-, Rechenfehler, etc.).


    Fehler die schon in dem Erstbescheid enthalten waren (gleich, wer die zu verantworten hat) hätten mittels Einspruch gegen denselben geltend gemacht werden müssen. Insoweit ist jetzt Bestandskraft eingetreten.