Minijob Eintrag

  • Hallo Zusammen,


    bei der Berechnung meiner Steuererklärung wird mir ( in ROT ! ) angezeigt, daß ich Beiträge zur Rentenversicherung aus einem pauschalversteuerten Minijob eingetragen habe. Dadurch soll nicht der günstigste steuerliche Ansatz berechnet werden. Ein Link ( 0.-- € ) führt mich dann auf die Seite der Rentenversicherungsbeiträge. Hier ist aber definitiv nichts von mir eingetragen worden und ich habe auch keinen Minijob. Was hat es mit der Meldung auf sich, oder was muß ich ändern !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Kannst Du mir sagen, wo etwas geläscht werden muß ?
    Ich habe weder einen Minijob, noch wissentlich irgendwo etwas eingetragen.
    Trotzdem muß wohl ein Fehler meinerseits vorliegen.


    Danke für Deine Hilfe

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Auch nach Bereinigung aller möglichen Tabellen ( Versicherung und Altersvorsorge ) +( Rentenversicherungen ) + ( Arbeiternehmeranteil ... Minijob ) und bei mir und meiner Ehefrau die Masken gelöscht habe, bleibt die Meldung stehen !


    Weiter weiss ich nicht !!


    Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Ich besitze das gleiche Programm - und da funktionierts einwandfrei. Also, nächster Versuch:


    Frage: Wird in Zeile 66 des Hauptvordrucks wirklich kein Betrag angezeigt?


    Maske zu Löhnen und Gehältern (Ehemann) öffnen. In dieser Maske müssen nun folgende Zeilen befüllt sein.


    Zeile 22: AG-Anteil, Rente


    Zeile 23: AN-Anteil, Rente (Diese beiden Rentenbeträge AG+AN sind meist gleich hoch)


    Zeile 25: AN-Anteil zur Sozialversicherung


    In Zeile 8 der Maske darf jedoch auf keinen Fall ein Betrag stehen, auch keine 0. Wenn doch, dann diese 0 löschen.


    Das selbe nun auch bei Ehefrau durchführen bzw. kontrollieren, und dabei auch besagte 0 löschen

  • Hallo Herrmann,


    habe alle Deine Tips befolgt ... nichts !


    Mal vorab zur Kenntnis:
    Das Steuerprogramm schlägt mir eine getrennte Veranlagung vor!
    Nur in der getrennten Veranlagung erscheint dieser Hinweis!
    In der Zusammenveranlagung nicht !


    Da ich beamtet bin, entfallen bei mir die Zeilen 22-23-25.
    Dafür habe ich aber einen Betrag in Zeile 15 ( Teilzeitzuschlag )!
    Kann das der Grund sein ?


    Bei meiner Ehefrau sind die Zeilen 22-23-25 ausgefüllt.
    Im Feld 66 des Hauptvordrucks ist kein Betrag vorhanden !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Ja, es liegt m.E. an diesem "Altersteilzeitzuschlag" aus Zeile 15 der L-Steuerbescheinigung. Dieser Zuschlag unterliegt zwar nicht direkt einer Versteuerung, sondern wirkt indirekt über den sog. Progressiosvorbehalt aus.


    Wählt man nun die getrennte Veranlagung, so macht das Programm in der Steuerberechnung sofort auf diesen Sachverhalt aufmerksam. Somit wäre also meiner Ansicht nach doch eine Zusammenveranlagung die bessere Lösung. Und zwar auch dann, wenn das Programm zuvor eine getrennte Veranlagung vorgeschlagen hatte.

  • Hallo Hermann,


    nochmal DANKE für Deinen Einsatz !


    Auf den Progressionsvorbehalt bin ich auch erst später gekommen !
    Aber wahrscheinlich ist es das Problem !


    Bei der getrennten Veranlagung bekomme ich lt. WISO aber ca. 230 .-- Euro Steuern mehr zurück !
    Warum soll dann die Zusammenveranlagung die doch bessere Lösung sein ?


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Dann düfte aber das Programm bei einer "getrennten" Veranlagung nichts zu "meckern" haben. Und genau das tut es aber...


    Also, wähle halt die getrennte Veranlagung. Kann dabei aber nur hoffen, dass dies später nicht zum Nachteil gereichen wird.


    Die Erklärung sollte in diesem Fall aber nicht per ELSTER abgegeben werden, weil dabei das nächste Problem schon so gut wie vorprogrammiert wäre.


    Vielleicht würde ja auch eine kurze Anfrage beim zuständigen Sachbearbeiter des FA für Abhilfe schaffen.


    Gruß, Hermann

  • OK Hermann,


    damit beende ich erst mal dieses Thema !


    Vielleicht hat ja jemand irgendwann das gleiche Problem und wir hören noch mal davon !
    Sollte ich noch etwas erfahren, gebe ich Dir Kenntnis !


    DANKE


    Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Hallo Hermann,


    hier noch mal die Rückmeldung !


    Es lag wohl am Programm ...


    nach dem letzten Update war die kuriose Mitteilung weg !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol: