EÜR - Elsterversand

  • Hallo,


    wollte zum ersten mal in Mein Büro meine EÜR machen. Funktioniert auch, aber leider ist kein Button da, um Sie mit Elsterversand online zu versenden. Bei der Umsatzsteuererklärung ist da z.B. der Button.


    Kann ich generell die EÜR nicht per Elster versenden - oder habe ich irgendeinen Fehler gemacht?


    Vielen Dank jetzt schon mal!

  • oder habe ich irgendeinen Fehler gemacht?


    Ja-die EÜR wird nicht an das Fa geschickt, sondern die ESt-Erklärung mit der Anlage G (oder GSE) und uU der ANLAGE EÜR

    2 Mal editiert, zuletzt von Clematis ()

  • Danke!


    dann werde ich mich da noch einmal erkundigen. Als ich beim Finanzamt angefragt hatte, sagten die zu mir sie wollen für 2008 eine Umsatzsteuererklärung und eine Einnahme-Überschuss rechnung von mir.

  • ich habe das gleiche Problem. Mein Finanzamt (Esslingen) wollte eine EÜR haben. Muss ich die dann ausdrucken und in Papierform schicken?
    Was muss in der Anlage G angegeben werden? Die gleichen Daten wie in der Umsatzsteuererklärung und der EÜR??? Einnahmen / Ausgaben/ Abschreibung/ Gewinn-Verlust???
    Danke Wolf

  • So, jezt habe ich mich nochmal beim Finanzamt erkundigt (wobei mir dieser Mensch nicht das Gefühl gegeben hat, wirklich Anhnung zu haben... Finanzamt Singen)


    Folgendes habe ich herausbekommen.


    Finanzamt will eine Umsatzsteuererklärung mit der Anlage G.
    EÜR - wenn nicht per Elster funktioniert, dann einfach per Post. Er konnte mir aber nicht sicher sagen, ob es nun mit Elster genrell geht oder nicht. Er meinte es müßte eigentlich gehen!!!
    Einkommensteuererklärung - was ich ja bisher auch als Privatperson gemacht habe. Jetzt ist es eben Pflicht für mich bis Ende Mai diesen Jahres.


    Viel Erfolg sag ich nur!

  • Leute, seid Ihr Euch sicher dass Ihr das selber machen wollt, wenns schon an der Zuordnung der Formulare scheitert?


    Eine Einnahmen-ÜBerschuss-Rechnung (EÜR) wird mit der ESt-Erklärung abgegeben, das Ergebiss der EÜR wird dort in die Anlage G (oder GSE) eingetragen.
    Unter Umständen ist auch die Anlage EÜR mit der ESt-Erklärung abzugeben.
    Das hat aber mit der Umsatzsteuererklärung nichts zu tun.

  • So, jezt habe ich mich nochmal beim Finanzamt erkundigt (wobei mir dieser Mensch nicht das Gefühl gegeben hat, wirklich Anhnung zu haben... Finanzamt Singen)


    Der ist auch nicht dafür da....


    Zitat


    Finanzamt will eine Umsatzsteuererklärung mit der Anlage G.



    Das hat der sicher nicht gesagt.
    Die Anlage G gehört zur Einkommensteuererklärung!!!



    Zitat

    EÜR - wenn nicht per Elster funktioniert, dann einfach per Post. Er konnte mir aber nicht sicher sagen, ob es nun mit Elster genrell geht oder nicht. Er meinte es müßte eigentlich gehen!!!
    Einkommensteuererklärung - was ich ja bisher auch als Privatperson gemacht habe. Jetzt ist es eben Pflicht für mich bis Ende Mai diesen Jahres.


    Viel Erfolg sag ich nur!


    Nochmal: die EÜR ist NICHT die Anlage EÜR!!!


    Und zu dieser Einkommensteuererklärung kommt halt jetzt die Anlage G, evtl Anlage EÜR ODER die EÜR dazu!

  • Um hier auf die eigentliche Frage zurückzukommen:


    Zitat

    Kann ich generell die EÜR nicht per Elster versenden - oder habe ich irgendeinen Fehler gemacht?


    Die Anlage EÜR kann per Elster verschicken werden! Auf dem Postweg schickst Du dann Deine EÜR an das FA.

    • Offizieller Beitrag

    1. Im Finanzamt wird nicht das Elster-Programm verwendet, daher muss der Finanzbeamte das auch nicht wissen. Dafür gibt es eine Elster-Hotline.


    2. Bis einschl. Veranlagungszeitraum 2007 kann die EÜR nur zusammen mit der Einkommensteuererklärung übermittelt werden.


    3. Ab Veranlagungszeitraum 2008 kann die EÜR getrennt übermittelt werden.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......