"PC-Kleinteile" Rechung als Nachweiß erforderlich?

  • Hallo,


    Seit ein Monat hab ich nun ein Nebengewerbe als PC service, nun stehen die ersten rechungen an. Dazu die Frage, Darf ich auf die Rechung PC Kleinteile z.b 30€ draufschreiben (Alte Grafikarten etc. aus meinen vorbestand) wofür ich kein Rechnung mehr habe?


    Ich hab in "Mein Büro" Den Artikel PC Kleinteile angelegt und 30€ Einkauf und 30€ Verkauf angegeben.


    Darf ich das alles so machen?




    Danke

  • Klar muss dafür auch eine Rechnung ausgestellt werden, und die 30€ werden regulär als Einnahmen (auch USt!) versteuert.


    DIe Waren gehen per Privateinlage ( Wareneinsatz an Privateinlage, OHNE USt!) ins Betriebsvermögen



    <<defekter & unsachlicher & falscher Link wurde von der Redaktion entfernt>>

  • Also wenn ich z.b Eine Grafikarte die ich schon ein jahr habe Jemanden Verkaufen will.


    Mach ich 1. eine Manuelle Buchung Wareneinsatz an Privateinlage. z.b 30€


    Dann nehme ich den Artikel unter Artikel auf als ek gebe ich dann 30€ an und als VK 50€


    Danach schreib ich ihn für 50€ auf die Rechnung und 20€ werden dann als einkommen angerechnet?


    Danke

  • Natürlich kannst Du das so machen. Das ist Deine freie Entscheidung als Unternehmer.
    Allerdings muss der angesetzte Warenwert der Waren-Privateinlage realistisch sein. Als Nachweis könnten z.B. Preislisten aus Gebrauchbörsen dienen. In Fällen der Privateinlage von Waren ohne Rechnung besteht halt immer das Problem den Nachweis der Werthaltigkeit zu führen. Wenn man den Wert plausibel begründen kann, dürfte es grundsätzlich keine Probleme geben.
    Letztendliche Sicherheit hast Du aber nur, wenn der Betriebsprüfer bei der Betriebsprüfung den Vorgang nicht beanstandet.

    • Offizieller Beitrag

    Letztendliche Sicherheit hast Du aber nur, wenn der Betriebsprüfer bei der Betriebsprüfung den Vorgang nicht beanstandet.

    Und der wird jeden nicht realistischen Wert beanstanden. Wo soll er sonst sein Mehrergebnis herbekommen?