Bafög Rückzahlung

  • Folgender Sachverhalt:


    Sohn (Student bis 29.02.2008) erhielt bis dahin Bafög (136 Euro/Monat; davon 68,- als Darlehen). Diese Einnahme wurde in meiner Steuererklärung 2008 für 2007 bei mir versteuert. Im März 2008 stellte das Bafög-Amt fest, das das Bafög von 09/2007 bis 02/2008 nicht gerechtfertigt war, da die Regelstudienzeit für diesen Zeitraum überschritten war. Das Amt forderte den 50 % des überzahlten Betrages von 816 Euro zurück. Da mein Sohn danach ab März 2009 eine Arbeitsstelle fand ist er in meiner Steuererklärung nur noch für die Monate 01/02/2008 (Kindergeldzeitraum) anzugeben. Es stehen also Einnahmen von 136 Euro zurückgezahlten -408 Euro gegenüber. Egal in welcher Konstellation ich diesen Sachverhalt eingebe, ändert sich der vom Fiskus an mich zurückzuzahlende Betrag nicht. An welcher Stelle meiner Erklärung muss ich den Negativbetrag eintragen, damit sich diese Rückzahlung bei mir steuermindernd auswirkt? ?(

  • Hallo,


    Sie haben das BaFöG Ihres Sohnes versteuert? Wie haben Sie das gemacht? Wo eingetragen und das FA hat Ihnen dafür Steuern abgenommen???


    Normalerweise geht das nicht: Sie erhalten Kindergeld und damit hat es sich! - Steuerlich gesehen!


    Ulli