400 Euro Job (Minijob) und freiwillig Rentenversichert

  • Hallo,


    meine Frau hat einen 400 Euro Job und hat sich freiwillig Rentenversichert und dementsprechend wurden diese vom Arbeitgeber abgeführt, damit der bestehende Riester-Vertrag weiterhin Zulagen erhält und Anspruch auf gesetzliche BU-Rente bestehen würde.


    Die Frage ist nun, ob man diese bezahlten RV-Beiträge in den Vorsorgeleistungen mit angeben kann und ob man dann den Minijob angeben muss. Ich bin darauf gekommen, da Wiso Sparbuch darauf hinweist, dass Angaben zur Nichtbeschäftigung bei meiner Frau einzutragen sind. Eigentlich war Sie ja als Minijobber beschäftigt.


    Gruss
    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    die freiwilligen Beitäge zur Rentenversicherung der Ehefrau gehören in die Zeile 63 des Hauptvordrucks.


    Der Minijob braucht an und für sich nicht aufgeführt zu werden, doch sollte man in diesem Fall dem FA in einem formlosen Schreiben den Sachverhalt mitteilen.


    Ferner sollte man auch die vom AG ausgestellte "Meldebescheinigung für den Arbeitnehmer" (Jahresmeldung) der Erklärung beifügen.


    Gruß, Hermann