Nicht vorläufiger Steuerbescheid nach Einspruch?

  • Guten Abend,


    ich habe gegen meinen vorläufigen Steuerbescheid vom Herbst 2008 Einspruch (aus verschiedenen Gründen, jedoch nicht wegen der Wegekosten) eingelegt. Der Einspruch wurde bisher nicht beschieden, jedoch erhielt ich jetzt einen nicht vorläufigen Steuerbescheid (wg. der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Wegekosten), auf dem nicht vermerkt war, dass über meinen Einspruch noch nicht entschieden wurde. Ich dachte mir, dass es bestimmt noch andere hier im Forum gibt, die nun wg. der Wegekosten einen neuen Steuerbescheid ohne eine Entscheidung über ihren Einspruch erhalten haben.


    Ist das so korrekt oder wurde mein Einspruch übersehen?


    Viele Grüße
    Thomas Müller

    • Offizieller Beitrag

    Solange in dem (maschinell erstellten) Bescheid nichts drin steht, dass der Rechtsbehelf erledigt ist, brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. Der neue Einkommensteuerbescheid wird zum "Gegenstand des Verfahrens". Aber Schaden kann ein Anruf auch nicht. Sicher, dass nicht irgendwo im kleingedruckten ein Hinweis steht, dass der Bescheid automatisch erstellt wurde und andere Verfahren hierdurch nicht erledigt sind?