Hab da mal ne Frage. Bin als
Verkäuferin in einer Filiale eines Unternehmen angestellt. Seit 2006
wurde ich zum Ersatzmitglied des Betriebsrates aufgestellt und
gewählt. Seitdem werde ich dort als Vertretung eingesetzt. Es kann
sein, dass ich einmal im Monat, oder auch 3-4x im Monat dort tätig
sein muss. Der Betriebsrat hat ein Büro, welches nicht in der Nähe
meiner Verkaufsstelle ist. Ich bekomme meist sehr kurzfristig einen
Anruf und fahre dann an dem besagten Tag nicht in meine
Verkaufsstelle. Meine Arbeitszeit im Betriebsrat beträgt 8 Stunden.
Es kommt auch vor, dass ich im Zuge meiner dortigen Tätigkeit auch
einige Verkaufsstellen besuchen muss. Nun gab ich bei der
Einkommenssteuererklärung für 2006 an, dass ich dort an 17 Tagen im
Jahr tätig war und beantragte dementsprechend den Pauschbetrag für
Mehraufwendungen für Verpflegung. Dieser wurde abgelehnt. Laut
Bescheid liegt keine Einsatzwechseltätigkeit vor. Kann ich den
Aufwand für eine Verpflegung irgendwie geltend machen?
Einsatzwechseltätigkeit
- function2
- Erledigt
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Das ist eine schwierige Frage,
der Knackpunkt ist, wird der Ort der vorübergehend aufgesucht wird es zur regelmäßigen Arbeitsstätte ja/nein
wenn nein, Keine Reisekosten / kein Verpflegungsmehraufwand
Darüber hinaus würde ich sagen, es handelt sich hier um Dienstreisen, nicht EWT.
Es gibt unzählige Urteile dazu und Änderungen im Steuerrecht.
Einiges steht im Steuerwiki: http://www.wiso-sparbuch.de/steuerwiki/index.php/Reisekosten
Einfach dort mal schauen. Eventuell sind hier auch gute Argumente zum Einspruch mit dem Finanzamt
LG Janeck