Einsatzwechseltätigkeit

  • Hab da mal ne Frage. Bin als
    Verkäuferin in einer Filiale eines Unternehmen angestellt. Seit 2006
    wurde ich zum Ersatzmitglied des Betriebsrates aufgestellt und
    gewählt. Seitdem werde ich dort als Vertretung eingesetzt. Es kann
    sein, dass ich einmal im Monat, oder auch 3-4x im Monat dort tätig
    sein muss. Der Betriebsrat hat ein Büro, welches nicht in der Nähe
    meiner Verkaufsstelle ist. Ich bekomme meist sehr kurzfristig einen
    Anruf und fahre dann an dem besagten Tag nicht in meine
    Verkaufsstelle. Meine Arbeitszeit im Betriebsrat beträgt 8 Stunden.
    Es kommt auch vor, dass ich im Zuge meiner dortigen Tätigkeit auch
    einige Verkaufsstellen besuchen muss. Nun gab ich bei der
    Einkommenssteuererklärung für 2006 an, dass ich dort an 17 Tagen im
    Jahr tätig war und beantragte dementsprechend den Pauschbetrag für
    Mehraufwendungen für Verpflegung. Dieser wurde abgelehnt. Laut
    Bescheid liegt keine Einsatzwechseltätigkeit vor. Kann ich den
    Aufwand für eine Verpflegung irgendwie geltend machen?

  • Das ist eine schwierige Frage,


    der Knackpunkt ist, wird der Ort der vorübergehend aufgesucht wird es zur regelmäßigen Arbeitsstätte ja/nein


    wenn nein, Keine Reisekosten / kein Verpflegungsmehraufwand


    Darüber hinaus würde ich sagen, es handelt sich hier um Dienstreisen, nicht EWT.


    Es gibt unzählige Urteile dazu und Änderungen im Steuerrecht.


    Einiges steht im Steuerwiki: http://www.wiso-sparbuch.de/steuerwiki/index.php/Reisekosten


    Einfach dort mal schauen. Eventuell sind hier auch gute Argumente zum Einspruch mit dem Finanzamt


    LG Janeck