Insolvenzgeld; Eintragen in Steuererklärung, obwohl LSt berechnet u. vom Einkommen abgezogen?

  • Die Firma, für die ich in 2008 gearbeitet habe, ging im März 2008 in Insolvenz. Für die Monate März - Mai erhielten wir ganz normale Lohnabrechnungen (Berechnung und Abzug von LSt u. Sozialabgaben); den Netto-Lohn bekamen wir vom Insolvenzverwalter überwiesen. In der Lohnsteuerbescheinigung für 2008 ist unter Punkt 4 (Einbehaltene Lohnsteuer) genau der Betrag eingetragen, der sich aus den Beträgen der berechneten (und vom Brutto abgezogenen) Lohnsteuer für alle Monate ergiebt. Dann erhielt ich eine Nachricht von der Bundesagentur für Arbeit über bewilligtes und an Dritte gezahltes Insolvenzgeld. Ich soll den dort genannten Betrag in meiner Steuererklärung angeben (Progressionsvorbehalt!!) - Aber meine Einkünfte für diesen Zeiraum sind doch bereits "versteuert " worden.
    Ich befürchte, dass, wenn ich das Insolvenzgeld in meiner Steuererklärung angebe, dies ein zweitesmal besteuert wird.


    Hat jemand eine Idee wie ich mich verhalten sollte? ;(

  • Hat jemand eine Idee wie ich mich verhalten sollte?


    Das musst du angeben, zweimal versteuern geht und gibt es nicht :) es macht sich nur in der Steuerprogression bemerkbar.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    nein, dieses Geld wird nicht nochmals besteuert, unterliegt aber, wie Du schon schreibst, dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass schlimmstenfalls der prozentuale Steuersatz angehoben wird.


    Einfach mal mit dem Steuerprogramm eine Probe durchführen (mit und ohne dieses Geld). Und dabei jeweils die Steuerberechnung anzeigen lassen. Dort wird ja auch der Steuersatz angezeigt.


    Gruß, Hermann

  • Also ich glaube, da ist was schief gelaufen!
    Die Lohnsteuerbescheinigung ist falsch, weil der Nettolohn ja nur simuliert und in Form von Insolvenzgeld ausgezahlt wird.
    Es wurde ja tatsächlich für März bis Mai weder Lohn gezahlt, noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich einbehalten und abgeführt.
    Der "Lohn" (Insolvenzgeld) für März bis Mai hat daher auf der Lohnsteuerbescheinigung nix zu suchen. Statt dessen muss bei "Anzahl U" eine 1 stehen.
    Hier muss der Arbeitgeber/Insolvenzverwalter eine Korrektur machen.


    MfG
    Akki

  • Die Firma, für die ich in 2008 gearbeitet habe, ging im März 2008 in Insolvenz. Für die Monate März - Mai erhielten wir ganz normale Lohnabrechnungen (Berechnung und Abzug von LSt u. Sozialabgaben); den Netto-Lohn bekamen wir vom Insolvenzverwalter überwiesen.


    Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und von den Arbeitgebern als Risikogemeinschaft finanziert. Der Insolvenzverwalter zahlt ganz normalen ausstehenden Lohn aus, und so wrd diese Zahlung auch als Lohn behandelt.

  • Habe den Tip von Hermann ausprobiert und festgestellt, dass ich statt einer Erstattung mit einer Nachzahlung rechnen müsste! Dies kann nicht im Sinne des "Erfinders" sein!! Werde statt dessen dem FA Stade einen persönlichen Besuch abstatten! Mal sehen, was die mir sagen!!


    Danke an alle, die versucht haben mir zu helfen!


    Max

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du es nach Hermanns Tipp gemacht hast, ist es richtig so. Das Insolvenzgeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Und das mit der Nachzahlung ist dabei sogar sehr oft der Fall.


    Hier ein Link zu einem Merkblatt der Arbeitsagentur, das Du von dieser vielleicht sogar bekommen hast. Unter 3.8 kannst Du die steuerliche Behandlung, siehe Hermann, nachvollziehen.

  • Liebe Foren-Mitglieder!


    Eigendlich haben alle, die mir helfen wollten recht gehabt! Nochmals Danke!!!


    Insolvenzgeld muß bei der Steuererklärung angegeben werden! Wenn man es vergessen hat (ein Schelm, wer böses dabei denkt) - auch nicht schlimm, da die Arbeitsargenturen die Daten automatisch an die zuständigen Finanzämter schicken.


    Schlimm - so richtig schlimm wird es nur, wenn, wie im Falle meines alten Arbeitgebers, der Fehler beim Berechnen des zu zahlenden Insolvenzgeldes gemacht wird / wurde! Insolvenzgeld ist " S T E U E R F R E I " auszuzahlen! Dann klappt es auch mit der Steuerberechnung!


    Bei mir (und ehemaligen Kollegen) wurde der Fehler gemacht, dass vom Insolvenzgeld Steuern berechnet u. abgezogen wurden. Nachweise hatten wir auf den Lohnabrechnungen und der Bescheinigung des alten Arbeitgebers. Durch die automatische Anrechnung durch das Finanzamt (Progressionsvorbehalt) kam es zu einer nicht zulässigen Doppeltbesteuerung des I-Geldes. Erst ein Einspruch gegen den inzwischen eingegangenen Steuerbescheid wurden die Zahlen des alten Arbeitgebers durch das FA geändert!


    Hier sei auch mal ein Finanzamt (bzw. die Mitarbeiterin, welche Einsprüche bearbeitet) gelobt!! Einspruch am Montag beim FA STADE in den Briefkasten geworfen und am Mittwoch erfolgte ein Telefonanruf durch die zuständige Beamtin! In einem ca. 10minütigem Gespäch wurden noch vorhandene Unklarheiten beseitigt. :thumbup: :thumbup: :thumbup:



    Also ein Hinweis an alle, die das Pech haben in einer Firma zu arbeiten, die Insolvent ist:


    Kontrolliert die Abrechnungen für Insolvenzgeld! Hier darf keine Lohnsteuer, Kirchensteuer und auch kein Soli berechnet und abgezogen werden!! Insolvenzgeld ist Steuerfrei! Erst beim Erstellen der Steuererklärung ist der gezahlte Betrag anzugeben!



    Gruß an alle


    Max

  • Für die Monate März - Mai erhielten wir ganz normale Lohnabrechnungen (Berechnung und Abzug von LSt u. Sozialabgaben); den Netto-Lohn bekamen wir vom Insolvenzverwalter überwiesen


    Wurde das eventuell erst später als Insolvenzgeld anerkannt ???


    MfG Günter