Bei mehrere Tätigkeiten im Jahr

  • Guten Abend Leute,


    habe einen Problem beim WISO Sparbuch 2009 bei der Berechnung der Steuerestattung.


    ich habe von 1.1.2008 bis 31.1.2008 bei Firma X gearbeitet und von 1.2.2008 bis heute bei Firma Y.


    Nun hatte ich die Daten der Lohnsteuerbescheinung von Firma Y eingegeben und aufgrund der Entfernungspauschale stand bei Steuererstattung bei über 1000€ und dann habe noch die Daten der Lohnsteuerbescheinigung von Firma X eingegeben und die Anzeige bei Steuererstattung hat sich auf ca. 400€ reduziert. Das ist irgendwie nicht logisch. Da musste ich doch wohl irgendwas fehlerhaft eingetragen haben oder? Kann mir das jemand erklären?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist absolut logisch!
    Die monatlich abgeführte Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die jährlich festgesetzte Einkommensteuer.
    Das Programm ging bei der Eingabe der ersten Lohnsteuerbescheinigung davon aus, dass Sie nur einen Monat gearbeitet haben und die Lohnsteuer als jährlichen Betrag angesehen. Daher die hohe Erstattung, weil Sie natürlich gleich die Fahrten zur Arbeit für das ganze Jahr eingetragen haben.


    Sie dürfen nicht davon ausgehen, dass Sie die Entfernungspauschale 1:1 erstattet bekommen! Dass ist ein leider weit verbreiteter Irrglaube...

  • Danke Mark für deine schnelle Antwort, bin aber noch nicht ganz aufgeklärt...


    Wenn ich eine 1:1 Erstattung erwarten sollte, dann müsste es bei 5000€ sein.... Ich fahre nämlich 150km hin & zurück am Tag zur Arbeit.


    Bei mehreren monatigen Beschäftigung, hat es mir viel Erstattung angezeigt und sobald ich die 1-Monat beschäftigung von 1.1.2008-31.1.2008 eingegeben habe bzw. hinzu kam, hat es sich auf 470€ reduziert. Sozusagen kam eigentlich noch 39€ Lohnsteuer noch hinzu....

    • Offizieller Beitrag

    Okay, zweiter Versuch.


    Du kannst beim Arbeitsweg nur die einfache Fahrt ansetzen, also 75km, was Du auf der Rückfahrt machst, ist Privatsache...


    Das hängt von der Progression ab. Das Programm hat Deine 11 Monate als Gesamt-Lohnsteuerbetrag gesehen und auf 12 Monate gestreckt. Nach Eingabe der zweiten Bescheinigung wurde das korrigiert.
    Darf ich fragen, wie hoch die Lohnsteuer für die 11 Monate war?