Ehrenamtliche Prüfertätigkeit bei der IHK

  • Hallo,
    ich bin ehrenamtlicher Prüfer bei der IHK. Dort bekomme ich eine Aufwandsentschädigung für die Prüfungen und die Bewertung von schriftlichen Prüfungen.


    Meine Fragen


    1. Wo muss ich die Bezüge der Aufwandsentschädigung eintragen? Ich kann keinen Punkt finden für ehrenamtliche Tätigkeiten.
    2. Kann ich die Km zum Prüfungsort (2*27Km) auch irgendwo angeben da diese nicht bezahlt werden.


    MfG


    Elmar B

    • Offizieller Beitrag

    Die Einkünfte sind ohne Lohnsteuerbescheinigung gezahlt worden, deshalb sind das Einkünfte aus "selbständiger Arbeit" und dort als "nebenberufliche Tätigkeit..." einzutragen. Bis 2.100 sind sie steuerfrei, wenn man darüber liegt, kann man Betriebsausgaben (z.B. die Fahrten zum Prüfungsort) geltend machen.


    Gruß Haubi

  • Hallo Haubi,


    danke für die schnelle Antwort.
    Leider finde ich die Punkte im neuen Steuerprogramm nicht. Hier gibt es nur "Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten und Ersatzleistungen" oder unter "Weitere Einkünfte und Bezüge" wäre es noch möglich. Allerdings kann ich mir dort nicht so recht vorstellen unter welchem Unterpunkt dies stehen sollte.


    Andere Frage muss ich es eigentlich eintragen wenn ich unter 2100€ bin?


    MfG
    Elmar B

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Elmar,


    in der neuen Sortierung findest du den Bereich unter "Betriebe, Praxen..." - "Freiberufliche und selbst..". Der Betrag unter 2100 ist zwar steuerfrei, muß aber erklärt werden. Du könntest ja rein theoretisch mehrere Ehrenämter inne haben und das ist nicht 2.100 Euro pro Ehrenamt, sondern in Summe zu rechnen.


    Gruß Haubi


    Tipp: Links im Menübaum findest du unten einen Begriff "Sortierung" klick mal darauf und stelle auf "Sortierung nach steuerlichen..." 8)