In Nebenkostenabrechnung Hausmeistergebühren?

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Mehrfamilienhaus. Nebenkostenabrechung mache ich selber. Ich selber kümmere mich auch um das Haus. Also gleichzeitig Hausmeister u. Verwalter.
    Kann ich in die Nebenkostenabrechnung Hausmeistergebühren ansetzen? Gibt es da ein Betrag was der Eigentümer der alles macht für sich berechnung darf.


    Bitte um Hilfe.


    MFG
    kaslidir

  • Habe gerade obige Anfrage gelesen. Nun habe ich die gleiche Frage, nur mit dem Unterschied, dass ich nicht der Eigentümer des Miethauses bin, sondern nur der Verwalter. Ich erstelle die Nebenkostenabrechnung und bin als Hausmeister tätig. Kann ich Hausmeisterentgeld bekommen und kann das in der Nebenkostenabrechnung mit aufgeführt werden.


    Für eine Antwort bin ich dankbar.


    MfG erhardhaensel

  • Zitat

    ich habe ein Mehrfamilienhaus. Nebenkostenabrechung mache ich selber. Ich selber kümmere mich auch um das Haus. Also gleichzeitig Hausmeister u. Verwalter.

    Wenn du der Eigentümer des Hauses bist, darfst du selbstverständlich deine Eigenleistung abrechnen, dabei solltest du aber tunlichst darauf achten, dass du hierbei den Nettowert, den die Beauftragung eines Dritten kosten würde, überschreitest. Wenn du "nur" der Verwalter bist, kannst du mir der Wohnungseigentümergemeinschaft unter Umständen einen entsprechenden Vertrag schließen, welcher dann auch abgerechnet werden dürfte. Hierbei dann mit Mehrwertsteuer, sofern das Gewerbe auch angemeldet ist.





    Mietrecht
    Urteile



    Eigenleistungen des Vermieters und Umlagefähigkeit der Gartenpflegekosten


    Der Vermieter ist grundsätzlich berechtigt, Eigenleistungen in die Betriebskostenabrech-nung aufzunehmen, wenn hierdurch Betriebskosten eingespart werden. Dies gilt auch für ehemals preisgebundenen Wohnraum in den neuen Bundesländern.
    Die Umlagefähigkeit von Gartenpflegekosten setzt voraus, dass sich die Tätigkeit des Vermieters auf bereits gärtnerisch angelegte Flächen bezieht. Die Kosten der erstmaligen Anlage eines Gartens dürfen nicht als Betriebskosten umgelegt werden.
    LG</acronym> Berlin, Urteil vom 05.02.1998 – AZ</acronym> 64 S 366/98 –
    Quelle:http://www.bmgev.de/mietrecht/…r-gartenpflegekosten.html