Reisetrolley

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Abrechnung als Selbstständiger. Ich habe Anfang des Jahres eine Aktentasche für mein Laptop geholt und diese in der Kategorie Bürobedarf mit 19% Vorsteuer abgerechnet. Nun habe ich mir ein Reisetrolley besorgt, den ich ebenfalls für meine Dienstreisen nutzen möchte. Kann ich es genauso abrechnen, oder muss ich hier was besonderes beachten, da ich den Trolley theoretisch auch für Privatreisen nutzen könnte?


    Vielen Dank für die Aufklärung!

  • Wenn ich Dienstreisen hätte, hätte ich kein Problem damit, das Rollköfferchen als Betriebsausgabe zu buchen. Natürlich könntest Du den auch privat nutzen, das gilt aber für viele Dinge ... wenn es sich sinnvoll und nach bestem Wissen und Gewissen zuordnen läßt, dann buchen.


    wg. Bürobedarf:
    Da gibt es irgendwelche Grenzen ... 60,- oder 100,-- ... darüber wäre es GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter) bis 410,-- ... vielleicht findest Du die Zahlen irgendwo.