Welches Sachkonto für Lohnsteuer bei SKR03?

  • Hallo mal wieder,
    seit kurzem haben wir einen Arbeitnehmer (keine Aushilfe o.ä.) eingestellt und ich möchte gern wissen, welches Sachkonto ich für die Lohnsteuer nehmen muss. Leider ist in MB 2009 hier kein separates Sachkonto "Lohnsteuer" zu finden. Ich kann leider auch ein solches Sachkonto nicht anlegen, da es diese Version nicht erlaubt.


    Falls ihr einen Tipp für mich habt, wie ich es am besten verbuchen kann, bin ich sehr dankbar.


    Gruß Pedi

  • oi ;( und wie buche ich jetzt die Lohnsteuer? Alle anderen personalbedingten Sachkonten sind ja enthalten, warum gibt es das Sachkonto Lohnsteuer nicht? ?( Es gibt ja auch das Sachkonto Pauschalsteuer für Aushilfen. Das ist ja blöd :thumbdown:
    Ich muss doch die Lohnsteuerabfuhr - wenn es die 41iger Konto schon in MB 2009 gibt - buchen können. Warum wird das nicht geändert?

  • welches Sachkonto ich für die Lohnsteuer nehmen muss. Leider ist in MB 2009 hier kein separates Sachkonto "Lohnsteuer" zu finden. Ich kann leider auch ein solches Sachkonto nicht anlegen, da es diese Version nicht erlaubt.


    Du scheinst in FIBU und EÜR nicht gerade bewandert zu sein. Das Konto existiert nicht und würde auch nicht bebucht ?( Ein Grundkurs in der VHS wäre angesagt.


    Auf Konto 4110 oder 4120 wird bei Zahlungsausgang der Nettolohn und die Abzüge (Arbeitnehmeranteil) gebucht, hier erscheint also der insgesamt gezahlte Bruttolohn (Lohnkosten). Auf Konto 4130 usw. werden die Arbeitgeberanteile (gesetzliche soziale Aufwendungen) gebucht. Alles weitere geht aber auch aus den Kontenbezeichnungen hervor, nur man muss lesen können.


    MfG Günter

  • Hallo Günter, schön, dass du weißt, dass ich von FiBu etc. keine Ahnung habe. Nur so viel, in meinem Haupberuf arbeite ich mit einer Anwaltssoftware, dessen FiBu ausgereifter und spezialisierter in der Kontenbezeichnung ist. Da wird das Sachkonto für Lohnsteuer gesondert geführt. Bisher hat das FA bei seinen Prüfungen hinsichtlich der FiBu und LSt bei meinem Chef, die ich erledige, nichts auszusetzen gehabt, ganz im Gegenteil. Und ich arbeite damit nun seit mehr als 10 Jahren. Also kann ich doch nicht so dumm sein, wie du behauptest. Urteile bitte nicht über Andere ohne Hintergrundwissen, ich mache dies auch nicht. Im Übrigen kann man auch auf eine höfliche Art und Weise Hilfestellung geben - dafür ist dieses Forum ja wohl da - und nicht so von oben herab. Sorry, aber so etwas kann ich nicht nachvollziehen.


    Aber ich werde mit meinem Anliegen, ob man das Sachkonto LSt gesondert aufführen kann, dann doch an einen Spezialisten herantreten, wie schon von khmcologne empfohlen. Danke dir khmcologne für deine freundlichen Hinweise. Das Thema kann jetzt geschlossen werden. :)

  • Guten Morgen Pedi,
    es wäre schön, wenn Du uns das Ergebniss Deiner Anfrage wissen lassen könntest.
    Denn der Bereich Verbuchung der Löhne ist hier doch immer wieder einmal ein Thema.
    Außerdem dient das Forum für so manchen Kaufinteressenten als Hilfsmittel für die Kaufentscheidung.
    Daher wäre es hilfreich, wenn Du uns an der Lösung Deines Probs teilhaben lässt.

  • Hallo Günter, schön, dass du weißt, dass ich von FiBu etc. keine Ahnung habe.


    ?( ...nicht bewandert heißt nicht *keine Ahnung*, sorry wenn es so rüberkam. Aber du kannst nicht in einem Einfach-Programm erwarten, dass du alle Konten auch noch in zig Unterkonten aufteilen kannst. Normale Lohnsteuer ist nun einmal Bruttolohn, und da gehört sie gebucht. Das hättest du dann aber bei deinem Wissensstand wissen müssen.


    Das Konto, was du willst, ist übrigens noch nicht einmal im großen DATEV-Kontenrahmen SKR03 aufgeführt, weil es nämlich keinen Sinn macht.


    MfG Günter

  • ....und wenn man die Lohnsteuer trotzdem separat buchen möchte, dann kann man dies wie folgt realisieren:


    :arrow: Menüleiste :arrow: Stammdaten :arrow: Finanzbuchhaltung :arrow: Kontenplan bearbeiten... :arrow: Gehe zu Konto 4120 Gehälter :arrow: F7 Konto kopieren
    :arrow: z.B. die vorgeschlagene Kontonummer übernehmen sowie als :arrow: Text z.B. Gehälter - Lohnsteuer (abgeführt) eintragen :arrow: Anzeige bei Verbuchungsart3 Kontenliste erweitert auswählen und mit :arrow: F11 ok bestätigen. Fertig!


    Ob dies sinnvoll ist, muss jeder in Zusammenarbeit mit seinem Steuerberater/Buchhalter oder sonstigen Berater selbst entscheiden. Wie Günter schon ausgeführt hat, reichen die in MB angebotenen Konten (auch nach meinem Kenntnisstand) vollkommen aus, um die Löhne und Gehälter EÜR konform zu verbuchen. Die Lohnbuchhaltung im eigendlichen Sinn (Berechnung des Nettolohns, Sozialabgaben, etc..), leistet MB nicht, hierfür benötigt man dann ein separates Programm.

  • Menüleiste Stammdaten Finanzbuchhaltung Kontenplan bearbeiten... Gehe zu Konto 4120 Gehälter F7 Konto kopieren
    z.B. die vorgeschlagene Kontonummer übernehmen sowie als Text z.B. Gehälter - Lohnsteuer (abgeführt) eintragen Anzeige bei Verbuchungsart3 Kontenliste erweitert auswählen und mit F11 ok bestätigen. Fertig!


    ........dann aber bitte kontrollieren, ob die Zuordnung zur EÜR richtig übernommen wurde !!!.....weil die Lohnsteuer ansonsten nicht bei Löhne auftaucht. Aber jetzt kommen wir in einen Bereich, den man den einfachen Usern einfach nicht zumuten sollte, denn hier sind schnell gravierende Fehler gemacht und keiner merkt es.


    MfG Günter

  • ........dann aber bitte kontrollieren, ob die Zuordnung zur EÜR richtig übernommen wurde !!

    Wenn das Konto Gehälter kopiert wird, dann ist dies gewährleistet, da dann die EÜR-Einstellungen des Kontos 4120 Gehälter übernommen werden.


    Hier arbeitet MB sehr zuverlässig. Man muss nur darauf achten, dass man beim Kopieren ein Ursprung-Konto auswählt, das in der EÜR den gleichen Block betrifft.

  • @ khmcologne


    Sollten wir jetzt den Fragesteller nicht mal fragen, wie er denn die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge verbuchen will ??? Doch wohl nicht alles auf 4130 ?(


    MfG Günter

  • Um die Sache hier zum Abschluss zu bringen, ein Lösungsvorschlag, wie ich Gehaltszahlungen mit den in MB angebotenen Konten buchen würde:


    Grundsätzlich gilt:
    Wenn die Lohn/Gehaltszahlungen netto gebucht werden, müssen alle netto Zahlungen gegen Lohn/Gehaltsaufwand (4110 / 4120) an Geldkonto gebucht werden. Diese müssen im Kontenplan zunächst von unsichtbar auf z.B. Kontenplan erweitert umgestellt werden.


    (Nachfolgende Zahlen sind willkürlich und entsprechen nicht einer tatsächlichen Lohnberechnung)
    Bruttolohn: = 3.000
    + Arbeitgeber-Anteile Sozialversicherung = 350
    -------------------------------------------------------------------
    Bruttolohnaufwand = 3.350
    --------------------------------------------------------------------
    - Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag = 500
    - Sozial-Verssicherungen Mitarbeiter = 350
    - Arbeitgeber-Anteil an den Sozial Verssicherungen = 350
    -------------------------------------------------------------------
    = Nettogehalt = 2.150


    Nettolohn = 2.150 (Konto 4120) an Bank
    Lohnsteuer = 500 (Konto 4120) an Bank
    Soz.Vers.Zahlung Mitarbeiter = 350 (Konto 4120) an Bank
    Soz.Vers.Zahlung Arbeitgeber = 350 (Konto 4130) an Bank
    Summe = 3.350,00


    Edit:
    Die Brutto-Lohn-Verbuchung ist mit MB mit Einschränkung nicht möglich, da die Konten (1740, 1741, 1742, ff) hierfür nicht zur Verfügung stehen.
    Für die Lohnberechnung benötigt man sowieso ein weiteres Programm, bzw. lässt dies von einem Lohnbuchhalter bzw. Steuerberater erstellen. So dass man mit der hier vorgestellten Verbuchung auskommen sollte.


    ...und nun hoffe ich, dass alle Unklarheiten beseitigt sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • ...und nun hoffe ich, dass alle Unklarheiten beseitigt sind.


    Prima, jetzt dürften wirklich keine Fragen mehr kommen. :) ...... und wenn doch, dann einfach hierauf verweisen.


    Danke. MfG Günter