Hausverwalter als Nebentätigkeit

  • Hallo,


    bin neu hier, habe schon 2 Stunden gesucht und brauche etwas Hilfe bei folgender Problemstellung:


    Hauptberuflich bin ich Angestellter und Nebenberuflich Hausverwalter einer WEG, in der ich auch eine Eigentumswohnung habe. Bisher habe ich das (1.620 € pro Jahr) in Anlage SO "Wiederkehrende Bezüge" angegeben und brav mit meinem normalen Steuersatz (ca. 1/3) versteuert.


    Kann ich die Tätigkeit nicht auch anders versteuern, sprich Anlage GSE (oder so). Laufende Kosten (Porto, Telefonate etc.) sind nicht erwähnenswert, aber die verwendete Arbeitszeit ist doch enorm und macht die Tätigkeit doch recht unattraktiv. :thumbdown: Kann ich bei Anlage GSE meine Arbeitszeit als Kosten ansetzen?


    Vielen Dank im Voraus.

  • nein, die Arbeitszeit wird doch auch bei Ihrer anderen Tätigkeit nicht als Ausgabe abgezogen! Dann würde ja jeder ein zu versteuerbdes Einkommen von 0,-- haben!


    Sie brauchen diese Arbeit ja nicht zu machen!


    Ulli

  • aber die verwendete Arbeitszeit

    Dafür erhalten Sie doch das Gehalt von 1620/Jahr. Wenn das zu wenig ist, müssen Sie in der nächsten Wohnungseigentümerversammlung eine Erhöhung des Hausverwalterentgeldes beantragen. Wenn Sie es begründen können, werden die Eigentümer sicherlich nichts dagegen haben. Ansonsten bleibt noch der Weg, die Verwaltertätigkeit aufzugeben.

    • Offizieller Beitrag

    Die Einkunftsart ist bei der Einkunftsermittlung hier unwichtig. Setzt nicht jeder zur Einkunftsermittlung seine (Frei)Zeit ein? Ich bin mit der Höhe meiner Entlohnung auch nicht zufrieden. Aber habe ich nicht die freie Wahl?

  • Ich glaube ich muss die Frage anders stellen: wo trage ich einen Nebenjob als Hausverwalter ein? Anlage SO ?


    Oder ist das so wie hier zitiert: "Die Einkunftsart ist bei der Einkunftsermittlung hier unwichtig." Sprich egal wo ich es eintrage?

  • Ich glaube ich muss die Frage anders stellen: wo trage ich einen Nebenjob als Hausverwalter ein? Anlage SO ?


    Ja, wie immer ? :P


    MfG Günter

  • Genau dasselbe Thema habe ich auch.
    Lt. meiner Recherche ist die Hausverwaltertätigkeit so einzutragen:
    Hausverwaltung
    Eintrag in Anlage S -> Sonstige selbstständige Tätigkeit in Zeile 14.

  • Hallo karlaTax,


    da sich das Gesetz nicht geändert hat, richtig - steht ja auch in den vorstehenden Beiträgen so.


    Gruß nesciens