Bedienungsfehler oder dicker Hund: EÜR

  • Hi,


    ich habe ein Problem mit der EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG


    Testweise habe ich in einem Testmandanten im Dezember 2004 eine ER und eine AR eingegeben. Die habe ich in das Hauptbuch eingelesen, dann einen Buchungslauf durchgeführt. Zwei entsprechende OP sind auch vorhanden. Danach habe ich noch alle Perioden in 2004 und das WJ 2004 abgeschlossen.


    Nun schaue ich mir über Buchhaltung -> Kontenanalyse -> Reiter: Kontengliederungen die EÜR für das WJ 2004 an und finde dort die Beträge der ER als Betriebsausgabe und die der AR als Betriebseinnahme obwohl noch keinerlei Geldbewegungen vorhanden bzw. verbucht sind.


    Das ist doch aber falsch. Bei der EÜR zählt doch, abgesehen von regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen bzw. Ausgaben +/-10 Tage um den Jahreswechsel herum, das Zufluss/Abfluss Prinzip sprich der Geldfluss, Rechnungs- und Leistungsdatum sind nebensächlich.


    Damit ist WBK für eine EÜR nicht zu gebrauchen oder übersehe ich irgendwo eine entsprechende Einstellung?


    Funktioniert die EÜR im WK korrekt?



    BTW: Wieso kann man beim Abruf über "Meine Firma" -> Auswertungen -> FiBu -> Kontengliederungen nicht den Zeitraum bzw. das Wirtschaftsjahr wählen?

  • Zitat von "kleines Helferlein"


    du unterliegst hier einem kleinen Irrtum. Die EÜR ist nur eine Auswertungsforum für die Buchhaltung und keine Form der Besteuerung. Was du ansprichst, ist der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung. Was hast du denn hier in Büro komplett ausgewählt? Prüfen kannst du das unter Datei - Mandant bearbeiten - weitere Angaben.


    Wow, deine Inkompetenz ist beeindruckend, liegt so auf typischem Callcenter Niveau. Deinen Beitrag habe ich lokal gespeichert, kann noch nützlich werden.


    Ich erwarte also heute noch eine Antwort von Wätsch. Ansonsten bleibt wohl nur der Weg über die Presse/Finanzbehörden. Möchte nicht wissen wie viele fehlerhafte EÜR bei den Finanzämtern gelandet sind.


    Ignorieren sprich löschen des Beitrags hilft euch sicherlich nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Joe,


    der Beitrag wurde gelöscht, weil bei nochmaligem Lesen dein Beitrag anders verstanden wurde als er wohl gemeint ist. Dieser wurde auf die Steuererklärung bezogen und in dieser Hinsicht war der Beitrag vollkommen korrekt. Dein Post intervenierte mit der Neuerstellung eines neuen Beitrags. :wink:


    Wenn der Kontenrahmen Einnahme / Überschussrechnung (nach DATEV SKR03) ausgewählt wird, erscheint beim Einlesen der Buchungen aus Auftrag ein Hinweisfenster mit folgendem Inhalt:


    Zitat

    Beachten Sie:
    Sie haben die EÜR-Verwaltung in diesem Buch ausgewählt. Buchungssätze die aufgrund der Vorgangserfassung erstellt wurden, beinhalten das Datum der Rechnungsstellung. Da bei der EÜR das Datum des Zahlungseingangs maßgeblich ist, muss hier hochwahrscheinlich eine manuelle Anpassung entsprechend vorgenommen werden.


    In der Auswertung Einnahmen-Überschussrechnung erscheinen natürlich alle vom Anwender erfassten Buchungen. Werden Buchungen erfasst die einer Grundlage entbehren (Zahlungseingang) erscheinen diese eben auch. Hier hat der Anwender die letzte Verantwortung, die ihm auch nicht abgenommen werden kann.

  • Zitat von "kleines Helferlein"

    In der Auswertung Einnahmen-Überschussrechnung erscheinen natürlich alle vom Anwender erfassten Buchungen. Werden Buchungen erfasst die einer Grundlage entbehren (Zahlungseingang) erscheinen diese eben auch. Hier hat der Anwender die letzte Verantwortung, die ihm auch nicht abgenommen werden kann.


    Das kann doch wohl nicht wahr sein. Wozu benutze ich ein Programm wie WBK wenn ich dann alles von Hand nachrechnen muß? Wie stellt ihr euch das z.B. mit dem EÜR-Formular vor, wird das Blanko ausgedruckt und der Nutzer muß die Werte mit dem Taschenrechner ermitteln und dem Kuli eintragen?!


    Programmtechnisch ist es auch kein Problem. In Quickbooks funktioniert die EÜR auf Knopfdruck und so muß es sein.

  • Hallo Joe,


    damit ist die Sache wohl geklärt. Im übrigen finde ich es nicht OK, den Kollegen vom Support direkt Inkompetenz vorzuwerfen, das man mal was in den "falschen" Hals bekommt kann doch jedem mal passieren. Hier gleich mit Presse und Finanzbehörde zu "drohen" ist doch etwas überzogen. Oder? Zumal die Kollegen prompt reagiert haben und den Beitrag gelöscht haben.


    In diesem Sinne...

  • Zitat von "Wätsch"

    Hier gleich mit Presse und Finanzbehörde zu "drohen" ist doch etwas überzogen. Oder?


    Das sehe ich anders. Ich habe den SKR04 gewählt und nirgends erscheint ein Hinweis oder eine Warnung. Wenn das im WK genauso ist, dann gehe ich davon aus, dass viele WK-Nutzer im Vertrauen auf einen vollen Funktionsumfang die EÜR ausgedruckt und abeschickt haben. Fehler dann dem Nutzer anzulasten ist in meinen Augen nicht tragbar und das muß auch publik werden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Joe,


    das Formular EÜR wird automatisch ausgewertet werden. Jedoch anhand der angelegten Buchungen, und bei der Anlage von Buchungen liegt die Sorgfaltspflicht beim Anwender. Dieses kann kein Programm dem Anwender abnehmen und gewisse Grundkenntnisse sind einfach vorauszusetzen.


    Weiterhin kann von "von Hand nachrechnen" keine Rede sein, da die Auswertungen korrekt vorgenommen werden. Werden bei einer Ist-Versteuerung Forderungen und Verbindlichkeiten ohne Geldfluß manuell verbucht, so liegt die Verantwortung hierfür auf Seiten des Anwenders.

  • Zitat von "kleines Helferlein"


    Weiterhin kann von "von Hand nachrechnen" keine Rede sein, da die Auswertungen korrekt vorgenommen werden. Werden bei einer Ist-Versteuerung Forderungen und Verbindlichkeiten ohne Geldfluß manuell verbucht, so liegt die Verantwortung hierfür auf Seiten des Anwenders.


    Dann erklär mir doch bitte, was das in der Praxis bedeutet.


    Freiberufler, EÜR, IST-Besteuerung.


    Es ist Dezember '05 und ich muß eine Ausgangsrechnung schreiben: wie gebe ich sie ein, wie buche ich, wie müssen welche Parameter gesetzt sein?


    Es ist Januar '06 und das Geld geht auf meinem Konto ein: was habe ich in WBK zu tun?


    Es ist Ende Mai '06 und ich muß die EÜR für die Steuererklärung des Vorjahrs ausdrucken: wie gehe ich vor?

  • Hallo Joe,


    Zitat

    Es ist Dezember '05 und ich muß eine Ausgangsrechnung schreiben: wie gebe ich sie ein, wie buche ich, wie müssen welche Parameter gesetzt sein?


    Deaktivere in den Parametern den Eintrag "in FiBu-Protokoll eintragen" (Verkauf > Parameter > Buchungsparameter > Rechnung; Ändern anklicken; Register "für das Buchen dieses Vorgangs"). Somit wird ein Offener Posten erzeugt, dieser jedoch nicht in die Buchhaltung übergeben.


    Zitat

    Es ist Januar '06 und das Geld geht auf meinem Konto ein: was habe ich in WBK zu tun?


    Die Zahlung wird mit dem Bankdatum in der entsprechenden Periode über das Hauptbuch (alternativ Kasse) gebucht, über die Angabe der Belegnummer wird der OP ausgeglichen.


    Zitat

    Es ist Ende Mai '06 und ich muß die EÜR für die Steuererklärung des Vorjahrs ausdrucken: wie gehe ich vor?


    Die Auswertung über den bekannten Weg über Kontenanalyse oder Abschluss und die Auswertung aufrufen.


    Zitat

    BTW: Wieso kann man beim Abruf über "Meine Firma" -> Auswertungen -> FiBu -> Kontengliederungen nicht den Zeitraum bzw. das Wirtschaftsjahr wählen?


    Die Eingrenzung funktioniert zur Zeit nur über den Weg "Buchhaltung > Kontenanalyse".

  • Hi Wätsch,


    ok, das sollte funktionieren.


    Wie sieht es aber z.B. bei Eingangsrechnungen über Aufwendungen aus? Eine Eingabe ist meines Wissens nur im Buchführungshelfer möglich und damit landet die Buchung automatisch im FiBu-Protokoll, korrekt? Was kann man in so einem Fall machen? (zeitlicher Ablauf immer so wie im vorherigen Beispiel)

  • Jetzt habe ich es gerade mal ausprobiert, funktioniert aber noch nicht ganz:


    Zitat von "Wätsch"


    Die Zahlung wird mit dem Bankdatum in der entsprechenden Periode über das Hauptbuch (alternativ Kasse) gebucht, über die Angabe der Belegnummer wird der OP ausgeglichen.


    Ich habe den Buchungssatz über den Zahlungsverkehreingang automatisch erstellen lassen und der OP wurde auch ausgeglichen.


    Zitat von "Wätsch"


    Die Auswertung über den bekannten Weg über Kontenanalyse oder Abschluss und die Auswertung aufrufen.


    Hier liegt nun das Problem. Der Umsatz erscheint nicht in der Auswertung der EÜR, nur die Umsatzsteuer wird aufgelistet, der Rest ist alles Null. Was fehlt noch zur Lösung?


    Zitat von "Wätsch"

    Die Eingrenzung funktioniert zur Zeit nur über den Weg "Buchhaltung > Kontenanalyse".


    Kommt das zum n%%ächsten Update?

  • Hallo Joe,


    erstmal zu den Eingangsrechnungen. Die könntest Du auf gleichem Wege wie die Ausgangsrechnugnen über Vorgänge erfassen. Vorteil: Es werden auch die Lagerbestände korrekt geführt (Falls nötig). Die weitere Vorgehensweise wäre analog zur Ausgangsrechnung.


    In welcher Periode hast Du die Zahlung verbucht und in welcher Periode hast Du die Auswertung aufgerufen?

  • Zitat von "Wätsch"

    erstmal zu den Eingangsrechnungen. Die könntest Du auf gleichem Wege wie die Ausgangsrechnugnen über Vorgänge erfassen. Vorteil: Es werden auch die Lagerbestände korrekt geführt (Falls nötig). Die weitere Vorgehensweise wäre analog zur Ausgangsrechnung.


    Ich meine mit den Aufwendungen so Dinge wie z.B. Eingangsrechnungen über Rechtsberatung, Steuerberatung, Buchführungskosten, Malerarbeiten, KFZ-Wartung usw.


    Zitat von "Wätsch"

    In welcher Periode hast Du die Zahlung verbucht und in welcher Periode hast Du die Auswertung aufgerufen?


    AR erstellt in 12/2004, dann 12, 13, 14, 15, 2004, 1, 2 abgeschlossen. Dann mit Verkehrseingang vom 30.03.2005 ausgleichen lassen. Dann EÜR für aktuelles WJ "von Anfang an" angesehen und nur UmSt vorhanden, dann noch 3/2005 abgeschlossen allerdings mit dem gleichen Ergebnis.

  • Hallo Joe,


    ja, ich bilanziere.


    Vielleicht hilft Dir die folgende Darstellung weiter:


    Die Grundlage ist, dass ich alles differenziert buche und dann koennte ich auch EAR oder eben, wie jetzt, Bilanz und G+V als Auswertung laufen lassen.


    Selbst als ich es ganz klein hatte, riet mir mein -guter- Steuerberater, es gleich "richtig" zu machen. Ich muss ihm Recht geben.


    Komplette Buchfuehrung gibt Dir viel mehr Moeglichkeiten des Controlling als EAR nur mit Ein- und Ausgaben.


    Und Kostenkontrolle, Projektverfolgung und Kostenstellenrechnung sind, finde ich immens wichtig.


    Man lebt ja nicht von der Hand in den Mund sondern will auch Instrument fuer die Unternehmenssteuerung in der Hand haben. Das geht nicht mit EAR.


    Also mein Vroschlag fuer jeden, der ernsthaft und erfolgreich sein Geschaeft, wie gross oder klein auch immer man anfaengt, betreibt: Nicht mit EAR sondern Buchhaltung mit Bilanz.

  • Hallo Franco,


    Zitat von "Franco"

    Die Grundlage ist, dass ich alles differenziert buche und dann koennte ich auch EAR oder eben, wie jetzt, Bilanz und G+V als Auswertung laufen lassen.


    wie meinst du das genau? Oder anders gefragt, wie muß ich die oben von mir aufgeführten Beispiele verbuchen, damit eine korrekte EÜR-Auswertung herauskommt?
    Ob WK oder WBK dürfte ja keinen Unterschied machen, richtig?

  • Hallo Joe,


    kein Unterschied, ist identisch.
    Ich werde einmal heute abend etwas zusammenstellen und hier posten.


    Schaden, dass Du SKR04 und nicht SKR03 hast. Letzteres wuerde es fuer mich einfacher machen.

  • Hallo Joe,


    diese Eingangsrechnungen würde ich als Offene Posten erfassen und die Buchung erst erzeugen, wenn die Rechnung auch bezahlt wurde.

  • Zitat von "Franco"

    Schaden, dass Du SKR04 und nicht SKR03 hast. Letzteres wuerde es fuer mich einfacher machen.


    Du kannst es auch mit dem SKR03 machen, die entsprechenden Nummern kann ich mir dann selbst raussuchen. Danke.


    Zitat von "Wätsch"


    diese Eingangsrechnungen würde ich als Offene Posten erfassen und die Buchung erst erzeugen, wenn die Rechnung auch bezahlt wurde.


    Ok, muß ich ausprobieren. Aber was ist mit dem Problem der AR von weiter oben?