Bedienungsfehler oder dicker Hund: EÜR

  • Zitat von "Paulchen"


    deine Argumentation ist fruchtlos und du wiederholst mantrahaft immer nur wieder:


    Genau das habe ich von dir erwartet.


    Zitat von "Franco"

    Dass die Antwort dann von Dir nicht akzeptiert wird, da sie nicht Deiner vorgefassten Meinung entspricht, hat mit den reinen Fakten nichts zu tun und wird von den Lesern, da bin ich sicher, ebenso differenziert betrachtet.


    Irgendwann ist meine Geduld einfach erschöpft. Ich habe es dir in dem Steuerschlüssel-Thread mehrfach erklärt und du willst es einfach nicht einsehen. Da sitzt du im gleichen Boot wie Paulchen. Kritik an Buhl ist für euch beide einfach ein rotes Tuch. Ich habe zumindest noch die Hoffnung, dass ihr nicht das Sagen bei Buhl habt und die Verantwortlichen dort die entsprechenden Schlüsse aus diesen Diskussionen ziehen.

  • Hallo Chris,
    Du sprichst wahre Worte. Und Buchhaltung ist soooo komplex. Nicht umsonst ist Buchalter(in) ein Ausbildungsberuf. Aber die Existengruender sollten dieses "nebenbei" machen koennen.


    Ich bin schon seit einiger Zeit dabei, einen Workshop fuer WisoKaufmann zumachen, in dem in wenigen Worten gezeigt wird, wie man's/ Frau macht. Und zwar fuer alle Bereiche. Auch EU, Ausland.


    Du setzt Dich hin (kennst nichts vom Programm) und buchst z.B. gleich richtig eine Lieferantenrechnung eines EU Lieferanten oder eine Anzahlung etc.


    Das ganz mit wenigen Worten aber mit screenshots. Der Anwender folgt einfach den Steps. Z.B. EUeR-Nein, Bilanz-Ja Rechungseingang-Ja Inland-Nein EU-Ja Ware-Nein Leistung-Nein Sonstige Leistung-Ja Bauleistung-Nein usw bis zur Buchungserfassung mit Beispiel.


    Natuerlich auch mit den (bereits fertigen) Parameter Dateien, Mahnungen, Vorlagen mit allen Angaben, einfach zum Kopieren, damit die Einstellungen etc. auch stimmen.


    Wird aber noch ein wenig dauern. Da alles mit Screenshots erlaeuter ist, wird es erst was fuer 2006.

  • Ist ein nobler Vorsatz.
    Wobei die Abarbeitung von so vielen Parametern wie im Beispiel für viele User schon eine völlige Überforderung bedeuten würden.
    Das Ganze muß absolut DAU-fähig sein. Es gibt genügend User, die zum Einlesen eines Reports ein Blatt Papier ins Laufwerk schieben.
    Eigentlich müßten noch mehr vordefinierte Geschäftsvorfälle existieren.
    Diese wiederum übersichtlich und verständlich genug.


    Für Joes Problem beispielsweise eine Art interne ProformaRechnung, deren Verbuchung erst bei Zahlung UST und EÜR aktiviert wird. So etwas könnten viele User als sehr nützlich empfinden.


    Einen ähnlich nützlichen Vorgang habe ich für Barvorgänge mit Hilfe des Buhlteams gebaut. Dieser sollte eigentlich auch im Standard vorhanden sein. http://bk.buhl.de/phpBB2/viewtopic.php?t=336


    Ich denke man könnte dabei zusätzlich die Schaubildfunktion nutzen. Dort sind ja anscheinend Function- und Formcalls aller Art machbar..
    Dann Schaubildsets mit den arttypischen Vorgängen für Kleinstunternehmen EÜR ohne UST, kleinere Unternehmen EÜR mit UST , usw. und nach Freiberuflern Kleinsthandel, Handel, Handwerk%%%, Servicebetrieben oder so.
    Eine Differenzierung sollte allerdings im Rahmen des Sinnvollen bleiben.
    Anpassen muss man selbst so oder so ein bißchen und ein kleiner Adrenalinschub ist manchmal auch ganz belebend.

  • Danke Chris,


    habe alles aufgenommen.


    Es muss einfach einfach einfach einfach einfach sein.


    Zitat von "chris"


    Einen ähnlich nützlichen Vorgang habe ich für Barvorgänge mit Hilfe des Buhlteams gebaut.


    Ist eine prima Loesung.

  • Zitat von "Paulchen"

    Die Buchung ist in seinem konstruierten Beispiel im Mai zu erfassen und nicht früher.


    Mir ist da gerade noch etwas aufgefallen und ich möchte es zur Sicherheit hier auch kurz erwähnen: besonders spannend wird die Sache noch mit Soll-Versteuerung, da muß man dann nur die UmSt schon im Dezember für die UVA buchen, das Geld ans FA fließt aber erst im Januar.


    Paulchen, wie bucht man das dann richtig in WK / WBK?


    Zum Glück bin ich IST-Versteuerer...

  • Hallo Zusammen,


    verwendet man die EÜR in WISO Bürokomplett ist die Offene Posten Verwaltung als "Zweit-" oder "Nebenbuch" zu verstehen. Gebucht werden nur die tatsächlichen Geldbewegungen. Daher wie oben beschrieben die Optionen zum Erstellen der Fibu Buchungen rausnehmen. Gebucht wird im Hauptbuch bei Geldein- ausgang. Über das Regelsystem kann man das natürlich automatisieren. Der OP muss aber auf jeden Fall manuell ausgeglichen bzw. gelöscht werden. Eine andere Möglichkeit existiert derzeit nicht, nehme ich aber gerne mit auf die Verbesserungsliste.


    Damit die Parameter alle korrekt eingestellt sind, haben wir Extra für die Einnahmen-Überschussrechnung einen Kontenrahmen erstellt. Dieser bringt auch alle Parameter mit. Somit sollten alle EÜR-Rechner mit diesem Kontenrahmen arbeiten.

  • Zitat von "Wätsch"


    verwendet man die EÜR in WISO Bürokomplett ist die Offene Posten Verwaltung als "Zweit-" oder "Nebenbuch" zu verstehen. Gebucht werden nur die tatsächlichen Geldbewegungen. Daher wie oben beschrieben die Optionen zum Erstellen der Fibu Buchungen rausnehmen. Gebucht wird im Hauptbuch bei Geldein- ausgang. Über das Regelsystem kann man das natürlich automatisieren. Der OP muss aber auf jeden Fall manuell ausgeglichen bzw. gelöscht werden. Eine andere Möglichkeit existiert derzeit nicht, nehme ich aber gerne mit auf die Verbesserungsliste.


    Damit die Parameter alle korrekt eingestellt sind, haben wir Extra für die Einnahmen-Überschussrechnung einen Kontenrahmen erstellt. Dieser bringt auch alle Parameter mit. Somit sollten alle EÜR-Rechner mit diesem Kontenrahmen arbeiten.


    In der Konsequenz kann man mit WBK bei EÜR + Sollbesteuerung auch die UVA nicht korrekt erstellen, wenn die Zahlung mehr als einen Monat nach der Rechnugsstellung erfolgt. Richtig?

  • Hallo Joe,

    Zitat von "Joe"


    In der Konsequenz kann man mit WBK bei EÜR + Sollbesteuerung auch die UVA nicht korrekt erstellen, wenn die Zahlung mehr als einen Monat nach der Rechnugsstellung erfolgt. Richtig?


    Folgendermassen kannst Du bei Soll-Verstreuerung Vorgehen:


    Du Uebernimmst aus Auftrag den Buchungsatz der Ausgangsrechnung in die Fibu.


    Vorher erstellst Du ein neues Konto "EUeR-Erloese Zwischenkonto 16%" entsprechend dem Standard Erloeskonto16%, dass jedoch nicht in der EUeR Gliederung erscheint.
    Du buchst dann normal Debitor Soll an EUeR-Erloese Zwischenkonto 16% Haben.


    USt erscheint im aktuellen Monat auf der UStVA und in der EUeR, OP ist vorhanden, jedoch kein Erloes.
    Im Folgemonat zahlst Du die USt und buchst als Ausgabe. Dann erst wird die Betriebseinahme der UST in der EUeR aufgeloest.


    Wenn im Folgemonat oder spaeter die o.g. Rechnung vom Kunden gezahlt wird (Du hast ja noch den OP) buchst Du zunaechst Bank Soll an Debitor Haben (normale Zahlungseingangsbuchung) und gibst die Belegnummer 1 des OP ein. Nach Buchungslauf wird der OP automatisch ins Archiv verschoben.


    Anschliessen muss noch "EUeR-Erloese Zwischenkonto 16%" Soll an Standard Erloeskonto16% Haben gebucht werden.


    Damit erscheint bei der naechsten Auswertung der EUeR auch diese Einnahme.
    Wichtig hierbei: bei beiden "Erloes"Konten keinen Steuerschluessel angeben, sonst wird noch einmal USt errechnet.


    Die abzufuehrende USt wird im obigen Vorschlag als "fiktive Einnhame" betrachtet. Diese entspricht der Gaengignen Auffassung. FA wird ebenfalls dieses bestaetigen.
    Wenn dieses nicht gewuenscht wird, ist nach der UStVA die USt analog zur obigen Erloeskontoumbuchung vorzunehmen bevor die EUeR erstellt wird.
    Beim Jahreswechsel ist entsprechend zu verfahren. Die Umbuchungen der UStKonten erfolgt dann vor Erstellung der EUeR.


    Joe, dieses muesstest Du in meiner Anleitung ueber Jhresabschlussarbeiten, die ich Dir zugemailt habe entsprechend modifiziert handhaben.


    Fazit:
    Es geht natuerlich alles, nur eben nicht einfach und fuer Neueinsteiger vermutlich voellig unverstaendlich.
    Es waere natuerlich wuenschenswert, wenn dies speziellen Buchungen irgendwo durch Buhl dokumentiert sind. Mal sehen ob ich es fuer sie mache. Ueber "Buchfuehrungshelfer" waere das kein Problem.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Joe,


    bei der Kombination Soll-Versteuerung und EÜR hast du für dein genanntes Beispiel folgende Möglichkeiten:


    Möglichkeit 1:
    Du legst dir ein Konto an, dass zwar in die UStVA (unter Verwendung eines Steuerschlüssel) einfliest, nicht jedoch in die EÜR. Darüber verbuchst du die Ausgangsrechnungen, wenn Sie gestellt werden. Weiterhin legst du dir ein Konto an, dass in die EÜR einfliest, nicht jedoch in die UStVA. Sobald also das Geld eintrifft, buchst du die Erlöse um.


    Möglichkeit 2:
    Du arbeitest mit einem Konto, auf das Du am Ende des Jahres alle noch ausstehenden Erlöse verbuchst und zu Beginn des kommenden Jahres wieder ausbuchst. So wird der Umsatz am Ende des Jahres vermindert und durch die Umbuchung für das kommende Jahr, wenn der Geldeingang stattfinden wird, wird dieser dann zurückgesetzt.


    Bei uns ist die Kombination Soll-Versteuerung und EÜR bisher nicht aufgetreten. Haben andere auch diese Kombination? Wäre interessant zu wissen.


    EDIT: Franco war mal wieder schneller! :wink:

  • Zitat von "Franco"

    Fazit:
    Es geht natuerlich alles, nur eben nicht einfach und fuer Neueinsteiger vermutlich voellig unverstaendlich.


    Die Frage ist, ob Neueinsteiger den "Sonderfall Soll-Versteuerung bei Einnahme-Überschussrechnung" haben. Meines Wissens ist dies ein echter Sonderfall und ich denke nicht, dass dieser sehr häufig auftritt. AFAIK ist dies nur auf Antrag möglich. Zumindest gibt das §20 UStG her.


    8) Gruß
    Paulchen

    "Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. " Mahatma Ghandi

  • Zitat von "Paulchen"

    Die Frage ist, ob Neueinsteiger den "Sonderfall Soll-Versteuerung bei Einnahme-Überschussrechnung" haben. Meines Wissens ist dies ein echter Sonderfall und ich denke nicht, dass dieser sehr häufig auftritt. AFAIK ist dies nur auf Antrag möglich. Zumindest gibt das §20 UStG her.


    8) Gruß
    Paulchen


    Paulchen, voellig richtig.
    Ich bezog dieses auf den gesamten Bereich EUeR wie:


    1. Kontenauswahl im Kontenplan (fuer gewisse Konten kein Zugriff) war schon ein Vorschlag von chris
    2. EUeR Buchungssaetz als Vorlage IST-Versteuerung
    3. EUeR Buchungssaetz als Vorlage SOLL-Versteuerung


    Sonst erfordert EUeR unterm Strich mehr Verstaendnis fuer Buchungen als Bilanz/G+V, was ich ja schon mal angedeutet habe. :wink:

  • Hallo Franco,


    ich sehe, wir verstehen uns. :wink:


    BTW: Gute Arbeit hier im Forum und auch in der NG. Dein Engagement hat schon vielen Nutzern (auch mir) weitergeholfen. :)


    8) Gruß
    Paulchen

    "Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. " Mahatma Ghandi

  • Franco


    Ok, schaue ich mir in 'ner ruhigen Minute genauer an.



    Zitat von "kleines Helferlein"

    Bei uns ist die Kombination Soll-Versteuerung und EÜR bisher nicht aufgetreten. Haben andere auch diese Kombination? Wäre interessant zu wissen.

    Wir können ja eine Umfrage starten. Ich fürchte die Beteiligung wird gering sein, aber probieren können wir es ja.


    Zitat von "Paulchen"

    Die Frage ist, ob Neueinsteiger den "Sonderfall Soll-Versteuerung bei Einnahme-Überschussrechnung" haben. Meines Wissens ist dies ein echter Sonderfall und ich denke nicht, dass dieser sehr häufig auftritt. AFAIK ist dies nur auf Antrag möglich. Zumindest gibt das §20 UStG her.

    Da hast du den §20 nicht aufmerksam gelesen. Sollbesteuerung (= Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) ist der Standardfall, Istbesteuerung (= Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten) bekommen Gewerbetreibende nur auf Antrag.


    Anders sieht es bei Freiberuflern aus, hier ist Istbesteuerung der Standardfall, allerdings dürften die Freiberufler im Vergleich zu den Gewerbetreibenden in der Minderheit sein.


  • Hallo Paulchen,
    Danke.
    so soll es auch bleiben :wink: